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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1883-09-08 · Heft 31 (8.9.1883) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 31 (8.9.1883)
Date
1883-09-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Prilluimeratilllls-Preir für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 Organ kür die Gesummt -Inirresskn jüdischer (Cmrtmm Erscheint jeden achten Tag. f und Administration LropolLstabt, Circusgasse Nr. 20. Für das Ausland: Ganzjährig . . fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.50 Vierteljährig . fl. 1.75 inet. Zustellung in'« Han». J Begründer: Obercantor. Jakob Mcruev. Inserat« werden billigst berechnet. Manuskripte werden nicht retournirt. Nr. 31. Wien, 8. September 1883. 3. Jahrgang. LH a Ion us von Hvercanlor Z. Singer in Wien. (Schluß.) Die 01׳ g c l. Die Einverleibung des Orgelspieles in den Rabmen des Synagogengesanges ist eine ans dem Geistesbedürfnisse unserer Zeit resultirende Erscheinung, weicher .sich -wederder conservativnoch der fortschrittlich gesinnte Fachmann mit allen Pro- und Cvntraargnmenten hindernd gegenüber stellen kann; um so bcfremdender ist die Thatsache, daß das Gesammtjndenrhum noch heute, wie vor Decennien, der Orgelsrage fremd, wenn nicht gar feindlich gegenübersteht. Den Schlüssel für diese bedauerliche Erscheinung glauben wir durch den in den letzten Aufsätzen dieser Arbeit gebotenen Hinweis auf die unzweckmäßige Vcrwerthuug des Orgelspiel׳ materiales geliefert zu haben und erübrigt es uns nur noch, unsere Anschauungen bezüglich einer rationellen Lösung des augeregten Gegenstandes unparteiisch und rückhaltslos kundzugebeu. Die Orgel hat in der Synagoge eine in dreifacher Beziehung hochwichtige Ausgabe zu erfüllen, und zwar: 1. als begleitendes Instrument des Chor- und Gemeindegesanges, 2. als begleitendes׳ Instrument der Cantorsoli und 3. als Svlo-Inslrument. Bei der unter 1 angeführten Wirksamkeit der Orgel wollen wir nicht lange verweilen, indem bekanntlich die mindere oder höhere Knnltleistung nach der angedeutelen Richtung von dem Kunstwerthe der jeweiligen Auffnhrungsnummer im Vereine mit der technischen Kunstfertigkeit des Organisten abhängt; den Gemeindegesaug zu tragen, eventuell etwaige Diss onanzen zu decken, hiefür ist ja die Orgel ein Instrument, dem sich für diese Aufgäbe kein zweites an die Seite stellen läßt und sind auf diesem Gebiete die Vergehen auch nicht gar so schädigend gewesen, daß eine eingehende Besprechung berechtigt und nolhwendig erschiene. Ganz anders verhält es sich jedoch bei der unter 2 und 3 angedeuteten Berwendung der Orgel beim Synagogengesange. Das w a re n und s in d — mit nur sehr geringen Ausnahmen — jene Momente, bei denen in solch' unverantwortlicher Weise vorgegangen wurde, daß dem Synagogengesange durch die Mit- Wirkung der Orgel die Signatur des Kirchlichen ausgeprägt und dementsprechend als ein fremder Eindringling betrachtet, beziehungsweise geduldet wurde und wird. Es war vor Allem ein entschiedener Mißgriff, sämmtliche Cantorsoli (rhytmische. und freitactliche) von der Orgel begleiten .zu lassen. Das Recitativ des jüdischen Cantors muß, selbst bei der durchdachtesten Verarbeitung des Stoffes, stets das Gepräge des im Augenblicke Entstandenen an sich tragen. Der 86ü6lia6i» Zihur, als Volksauwalt, der die Stimmungen und Gefühlsbeweguugen seiner Gemeinde musikalisch illustriren soll, darf in seiner Aufgabe durch keinerlei äußere Einwirkungen beirrt, in der musikalischen Verkörperung seiner momentanen Herzensregunz nicht beeinflußt werden. Und ist es nicht eine unverantwortliche Beeinflussung der Augenblicksstimmung, wenn z. B. der jüdische Vorbeter durch Zuweisung eines typischen NecitativS mit obligater Orgelbegleitung bei der Necitation der drei ersten Seh’mone 68516׳-Bcnedictionen gezwungen wird, z. B. bei Somech nof’lim auf die Begleitung der Orgel warten zu müssen, weil er nicht früber w'rofe cholim recitiren darf, bis der Organist sein vorgeschriebenes Deputat an Nokenwerththeilen gewissenhaft abzespielt? Ist es nicht eine Zwangsmaßregel, wenn nicht gar eine Vernichtung der momentanen Begeisterung, wenn der Vorbeter mitten im Ergüsse seiner Andachlsregungen innehallen muß, weil die Orgel, zur v v l l st ä n d i g e n Zerreißung der Gedanken u. M u s i k p h r a se, diese oder jene Figur dazwischen spielen muß? Der Stoff muß gesichtet und dahin geordnet werden, daß bei den rhytmischen Cantorsolis, wie Keduschah 3c. eine einfache Orgelbegleitung wohl unterlegt werden könne, bei allen freitactlichen Necitativen jedoch die Orgelbegleitung weggelassen erscheint. Das unbegleitete Recitiren und das dementsprechend schwierige Beherrschen der Anfangs-, respective einer durch die Modulation zu erzielenden Folge-Tonart, setzt allerdings tüchtige Musikkenntnisse voraus — allein bei Demjenigen, der sich für einen fachmännisch gereiften jüdischen Vocbeter hinstellt, oder gar bei Demjenigen, der in einer Synagoge, in welcher die Orgel eingeführt ist, wirken soll, rechnen wir überhaupt nur mit

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