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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1883-06-04 · Heft 19 (4.6.1883) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 19 (4.6.1883)
Date
1883-06-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oester r ei ch i sch ~ u ngarisch e *- Pllinumeraimns-Prels für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 Für das Ausland: Ganzjährig. fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.50 Vierteljährig . fl. 1.75 inrl. Iüstkllung in’i Hau». Organ für die GeZMUlt-IntMZZell jMisiher (kautorm. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: ObercanLor IcrKob Wcrrrev. ^edadiixm und Administration Lropoldstadt, Circusgasse Nr. 20. Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt.. Nr. 19. Wik», 4. Juni 1883. 3. Jahrgang. Cantor- und Rabbmrr-Concmfe. Vor uns liegen zwei Concurse einer Ledentenderen jüdischen Gemeinde. Beide schreiben die Bewerbung um Cultnsposten aus, und doch wie verschieden ist das Gesübl, weiches dieselben aus den kundigen Leser Hervorbringen. Der erste ist in höflichsten, wir möchten säst sagen, in schmeichelnden Locktönen abgesagt, um so verletzender ist aber die Fassung des andern. Doch dem Eingeweihten ist dies recht erklärlich. Gilt ja der erste Concurs -d-e-n-׳e-h-r>lyäl.r.d-i-g-e-w.H-^r^r.en Nabbin.e^rn,. die höflichst e r s u ch t w er de n, ihre Gesuche einzusenden, während der andere blos einem Canlor gilt, also einem Manne, der mit Neckt(?) ünter der Vormundschaft seiner Gemeinde steht, der sich wie ein Schuljunge über seine Sitten durch Zeugnisse ausweisen muß. Einen solchen braucht man weder höflichst zu ersuchen, noch .Herr" zu betiteln. Der Satz, ,Bewerber Hab en i'hre Gesuche e in zu se nd e «1, ist' für ihn gut genug. Daß der Cantos und wahrlich nicht zum geringsten Theile, dem Gottesdienste seine Weihe verleihet, daß er bei den Functionen dem Rabbiner vorangeht, dies wird immer und überall übersehen. Daß so mancher ,obscure" Cantor oft mehr Intelligenz und Wissen besitzt, oder wenigstens Wissensluft, wird von keiner Seite berücksichtigt. — Und der arme Cantor selbst, in den weitaus meisten Fällen von Sorgen und Noch bedrückt, findet kaum die nöthize Energie und Entschlossenheit, sich die schuldige Achtung, wenn nöthig, zu erzwingen. Mit Lammsgeduld läßt er sich von jedem sogenannten Kenner Vorlesungen über seine Kunst halten, mit Gleichmüth erträgt er oft die größten Unbilden. Ist er doch kein definitiv angestellter Beamter, muß er ja vor der Ungnade eines ungeberdigen Gemeindepaschas zittern! Und was unterscheidet ihn denn vom Rabbiner, daß er so himmelsweit verschieden behandelt wird? Etwa der׳ Bildungsgang? Eingeweihte wissen darüber gar cüriöse Dinge zu erzählen. Oder kann der Rabbinertitel gegen ,schlechte Ausführung", gegen Unmoralität schützen? Die Herren Rabbiner selbst werden die Letzten sein, die das behaupten wollen. Daß den HerrenRabbinernihre Unthätigkeit, die wir ihnen gar nicht zum Vorwürfe machen wollen, denn diese bringt ja ihr Amt mit sich, keinen Vorzug vor dem Cantor gäbe, der sich Tag für Tag, Jahr auS Jahr ein um das Stück Brod blutig quälen, die verschiedensten, oft heterogensten Functionen verrichten muß, wird; wohl kein Einsichtiger behaupten. Warum also doch die Voreingenommenheit gegen den Cantorenstand? Theilweise ist die Schuld an unseren Collegen selbst, zum guten Thcile aber müssen wir es dem Einflüsse unserer ehrwürdigen Amtsgenossen — es gibt rühmenswerthe Ausnahmen — zu schreiben, die selbst im Ansehen zu steigen vermeinen, wenn sieben Cantor herabsetzen. Darunter leidet aber nothgedrungen der ganze Gottesdienst und nicht nur dies allein, sondern auch ans die Rabbinern selbst haben diese Bestrebungen eine böse Rückwirkung ausgeübt. Ein Beweis hiesür find viele dkesbezügliche Zuschriften, welche wir von Nabbinen erhalten. Das Kapitel über das Verhältniß. oder besser gesagt, über das Mißverhältniß zwischen der Stellung der Cantoren und Rabbiner wollen wir jedoch nicht weiter fortspinnen. Für heute möchten wir nur kurz resumiren, in welcher Beziehung wir Cantoren selbst an dem geringen Grade von Achtung, die man unserem Stande in vielen Fällen entgegenbringt, schuldig sind. Wir sagen resumiren, denn die Sache ist in den Spalten unseres Blattes oft genug erörtert worden. Sobald in irgend einer, sei es noch so kleinen Gemeinde, ein Concurs in der bekannten »h ö fl iche n" Form ausgeschrieben wird, drängen sich von allen Seiten Cantoren zum Probevortrage herbei, wagen oft bedeutende Auslagen, ohne darnach zu fragen, ob dieselben ihnen ersetzt werden, ja setzen manchmal sogar ihre halbwegs sichere Stellung auf's Spiel, um ihr Glück anderswo zu versuchen. Den Gemeinden kann dieses nur angenehm sein, da sie auf diese Weise ihren Säckel schonen, denn die stereotype Schlußformet im Concurse lautet ja: ״R e i s e sp e s e n werden nun dem Acceptirten vergütet." Seit dem Bestehen der österr.-ungar. Cantoren-Zeitung ist diese Frage vielfältig erörtert, sind vielfältige Vorschläge zur Abhilfe zu Tage geförert worden. Leider aber wurde nichts Derartiges vorgebracht, was dem Uebel radical abhelfen könnte- und Achon die Natur der Sache bringt es mit sich, daß leicht durchführbare und zugleich erfolgreiche Vorschläge kaum zu. Hierzu eine Müsikbeilage.

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