Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 39 (10.11.1882)
- Date
- 1882-11-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oeste rreichisch-ungar isch e ^Primllnierllljims-PmL^ für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 -KJ•u— Für das Ausland: Ganzjährig. . fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.60 Vierteljährig . fl. 1.75 Zustrllung iu'1 H,״. JJ Organ für die GeZMmt-MerrsZeN jüdischer (tmtorm. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Zcrkoö Wcrirev. 3Scdaction und Administration u Lro-oldstadt, | Circusgasse Nr. 20. Inserate werden billigst berechnet. Manuskripte werden nicht retournirt. Ar. 39. Vien, 19. November 1882. 2. Jahrgang. Der jüdische Gottesdienst. Die religiösen Formen müssen, wenn der Geist derselben bestehen will, den jeweiligen Zeitverhältnissen sich anpassen. Darum war und ist es noch immer die Aufgabe jener für das Lehramt im Lichte jo warm durchdrungenen Männer, das religiöse Leben nach den Bedürfnissen der Zeit fortbauend zu gestalten. Selbst die biblischen Gesetze, insbesondere diejenigen, welche auf das Bürgerliche Bezug hatten, konnten und mußten in anderen Zeiten und Lagen eine Aenderung erfordern und zulassen. Es ist bekannt,' daß mit dem Beginne der zweiten Tempelzeit das schöne Bestreben eintrat, die heilige Vätersitte auf's neue innigst zu umfassen und sich von allem Heidnischen ernstlich abzuschließen. Esra, dieser zweite Moses, drang deshalb in unerbittlicher Weise darauf, alle fremden Frauen aus den benachbarten Völkern von Israel auszusondern; das Volk fügte sich dieser scharfen Anordnung, indem es mit lauter Stimme sprach: ״Also, nach deinen Worten, liegt es uns ob zu thun." Und als unter Nehemias die, Beobachtung der Sabbathe Israel wieder zur Pflicht gemacht wurde, da führte man mit dem Sabbathtage auch das Sabbathjahr wieder gesetzesgetreu ein, aber nicht das Jobeljahr. (Nehem. 10, 32). Dieses stillschweigende Hin- Weggehen über das Jobeljahr ist ein untrüglicher Beweis, daß man schon in jener Zeit von der Strenge des mosaischen Gesetzes abzugehen wußte, wo sich dasselbe als unvereinbar mit den Zeitverhältnissen erwies. So nun stellen auch die Talmudisten folgende Grundsätze auf, welche von ebenso großer Kühnheit als Weisheit zeugen: Die Kabbinen find berechtigt, Anordnungen, zu treffen, selbst einer biblischen Bestimmung entgegen, wenn sie zur Erh altung der Religion es für nothwendig finden." (Jebam. 90, 2). ״Jede religiöse Beschränkung hat nur dann für die Zeitgenossen Verpflichtung, wenn die Mehrheit dabei bestehen kann." (B, Bath. 60). ״Man lasse ein rabbinisches Gebot lieber stillschweigend übertreten, als ob es gar nicht verboten wäre, damit man.es -nicht absichtlich, trotz des Verbotes, übertrete. Wenn das Bestehen der Gesammtheit, .das Wesen der Gemeinde, der Anstand, die Rücksicht auf hervorragende Personlichkeiten, die Erhaltung des Friedens darunter leiden sollten, so muß eine Religionsbehörde die betreffende gesetzliche Beschränkung aufheben. Mit dem Wegfall des Grundes einer Satzung hört auch ihre Geltung auf. Eine religiöse Vorschrift, die nicht allgemein verbreitet ist. kann aufgehoben werden. Endlich, mit biblischem Ausdruck: ״Es gibt Zeiten, wo man für Gott wirkt, wenn man sein Gesetz aufhebt." Es geht also aus diesen talmudischen Citaten klar und deutlich hervor, daß die Talmudisten sich. herausgenommen haben, mosaische Gesetze, wie sie es selbst bezeichnen, zu ״verdrängen" oder gar zu ״entwurzeln", und daß die Religionslehrer aller Zeiten die Verpflichtung hatten, mithin auch den in der Gegenwart Wirkenden die Verpflichtung obliegt, solche rabbinische Satzungen, welche früher dem Gesammtreligionsleben förderlich waren, der betreffenden Zeit aber hinderlich geworden, dieselben zu opfern, um das Gesammtreligionsleben dadurch zu retten. Darum dürfen wir kühn behaupten, daß gerade diejenige Richtung die wahrhaft conservative und den Talmudisten am ähnlichsten ist, welche den Wechsel der Formen fordert, dem gesetzmäßigen Fortschritt huldigt. Das Gotteswort steht niemals still! Die schaden der Religion, welche vom todten Werkzeug, vom starren Buchstaben faseln. Dadurch vererbt man die Religion immer auf die Jugend Israels, daß man alle alten, auch die entseelten und längst verblichenen Formen und Anschauungen gegen Licht und Luft absperrt und wie heilige Mumien aufbewahr 1, daran finden die nach geistiger Speise hungernden Geschlechter keine Nahrung, keine Befriedigung. Nein! Was dem Tode verfallen, muß preisgegeben, jedes Gesetz, jeder Bruch, aus dem der Geist geflohen, muß als Leichnam hinausgetragen werden aus dem Heiligthum des Religionslebens, um anderen Satzungen, Bräuchen und Formen von jugendlicher Frische Platz zu machen. Es gibt keinen Rückschritt und keinen Stillstand im Leben, der mürrische Greis kann nie die selbstbewußte Kraft des Mannes wieder erlangen, der Jüngling nicht zu den eiteln und nutzlosen Beschäftigungen, den zwecklosen Ver- Die nächste Nummer der ,,Oesterr.-ungar. Cantoren-Zeitung" erscheint Samstag den 18. Novemb. a. c.