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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-10-25 · Heft 37 (25.10.1882) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 37 (25.10.1882)
Date
1882-10-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische ^Prüllllmkratillns-Prei^ für Wien und Umgebung und Provinz: -Ganzjährig . . fl. 6.— 'Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 —\j\j— Für das Äusland: Ganzjährig. . fl. 7.— Halbjährig . fl. 3.50 Vierteljährig . fl. 1.75 iorl. Justrüang in', Ha». Organ die Gesummt-Jutmssm jüdischer Gullturru. ßrschernt jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Icrkoö Wcrrrer7. Administration Lropol-fla-t,. I Eircusgasse Nr. 20. Inserate- | werden billigst berechnet. Manuscriple werden nicht retournirt. Ar. 37. WieNz 25. Grober 1882. 2. Zahrgang. Die Stellung der Gemeinden zum Lantoren-! Vereine. ' Bor einigen Monaten gingen wir daran einen Verein zu gründen, eine Institution in's Leben zu rufen, welche von fast allen Collegen als ein dringendes Bedürfniß, als das einzige Mittel zur Hebung unseres Standes betrachtet wurde. Wir genossen die freudige Genugthuung, daß unser Streben mit wahrer und ungeheuchelter Freude allseitig begrüßt und. thätkräftigst unterstützt wurde. Als deutlichster Beweis hiefür, galt der gewaltige Erfolg des im Monate Mai nach Wien einberufenen Cantorentages. auf dem einstimmig die Noth- Wendigkeit des Vereines anerkannt, auf dem die Collegen alle, aus Nord und Süd, aus Ost und West diesem Gedanken zujubelten. Doch es fehlte auch nicht an Stimmen, welche aus Gründen, die nur nicht näher erörtern wollen, unserem Vereine von feinem Beginne an entgegentraten, welche uns die Erreichung des angestrebten Zieles erschwerten, ja uns dieselbe unmöglich machen wollten. Wir, die wir schon wegen unserer verhältnißmäßig geringen Zahl naturgemäß auf ein festes Zusammengehen, auf Einigkeit und gegenseitige Unterstützung angewiesen sind, wurden in zwei Lager gespaltet und es wurde der Versuch gemacht, nach dem Muster unserer dualistischen Staatseinrichtung ein cis- und transleithanisches Cantorenthum zu schaffen. Doch trotz alledem gelang es uns, unserem Vereine eine feste Basis zu schaffen und baldigst werden wir in der Lage sein, die constituirende Versammlung einberufen zu können, s'Alle Bestrebungen aber, mögen sie für oder gegen die Bildung des Cantorenvereines gerichtet gewesen sein, sind nur aus dem Kreise der Collegen hervorgegangen. Niemand hat sich sonst für. diesen Gedanken erwärmt. 's Da drängt sich uns doch die Frage auf, ob denn die Gründung des Vereines nur in unserem Interesse gelegen ist, ob nicht noch andere Factoren an unserem Werke -naturgemäß lebhaften Antheil nehmen sollten, ob es nicht auch die Pflicht der Gemeinden ist, uns thätkräftigst zu unterstützen und unseren Bau: zu fördern? . j Bei Beantwortung dieser Frage müssen wir vor Allem den Vorwurf zurückweisen, der uns gemacht wurde, daß wir mit der Gründung eines Vereines Stellung gegen die Gemeinden nehmen wollten. Diesbezüglich verweisen wir auf jenen Passus in unseren Statuten, der sich auf die Hebung des Cantorenstandes bezieht und in welchem es heißt, daß dies im Einverständnisse mit den Gemeinden geschehen soll. Die Aufgabe des Vereines ist es nur, die Stellung des Cantors, als Gememöebeamten zu heben und ihn auf gleiches Niveau mit jenen ' Beamten zu bringen, deren Stellung gesetzlich geschützt ist. Gewiß ist es für jede Gemeinde von großem Bortheil, nur solche Beamte zu besitzen, die ihrem Amte sich voll und .ganz hingeben können, mit dem sicheren Gefühle, daß sie nicht heute oder morgen gezwungen werden, den Wanderstab in die Hand zu nehmen, um sich eine neue Existenz zu gründen. Mit viel mehr Lust und Liebe wird der Cantor seine Pflicht erfüllen, wenn er nicht mit der schweren Sorge zu kämpfen hat, die der Gedanke in ihm rege macht, daß er, wenn Alter oder Krankheit herannahen, allein und verlassen dasteht, daß seine Familie im Unglücke dem sicheren Untergange preisgegeben ist. Große Gemeinden haben zwar ihre Pensionsfonds, doch wie gering ist deren Zahl! Aber den vielen kleinen Gemeinden, deren Mittet es nicht erlauben, solche wohlthätige Institute zu schaffen, wird durch den Anschluß an den Verein, durch eine jährliche Beitragsleistung die Möglichkeit geboten, mit geringen Mitteln für die Zukunft ihrer Beamten Sorge tragen zu können. Und ist der Cantor nicht berechtigt, dies von seiner Gemeinde zu fordern? Ist er nicht gewissermaßen die Seele des Gottesdienstes und dadurch die Seele der Gemeinde? Hängt nicht von seinen Leistungen der mehr oder׳ minder zahlreiche Besuch des Gotteshauses und in Ver-; bindung damit das größere oder geringere Einkommen der Gemeinde ab. Am besten kann man fich davon überzeugen, wenn man an einem Samstage, an welchem der Cantor nicht vorbetet, in den Tempel geht. Die nächste Nummer -er ״Oesterr.urngar. Eantosen-Zeitung" erscheint Donnerstag den 2. 910fr. ä: er

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