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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-07-05 · Heft 24 (5.7.1882) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 24 (5.7.1882)
Date
1882-07-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische ^Plllnnmellliilln5-Prel5^ Organ ^cdticfion für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 für die Gesummt-Interessen jüdischer Gavtoren. Erscheint jeden achten Hag. Administration LropolLjladt, Circusgasse Nr. 20. Für das Ausland: Ganzjährig . . fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.50 Vierteljährig . fl. 1.75 Justellung in'r Ijam. Begründer: Obercantor Zcrkoö Mauer?. . Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. V J Ar. 24. Vien, 5. L»li 1882. 2. Jahrgang. Mereinsnachrichten. Vor wenigen Tagen wurde der Gründer des Cantoren- Vereines, College I. Bauer, in das Minister ium des Inn ern berufen, woselbst er über eine Stunde hohenorts betreffs unserer in Vorlage gebrachten Statuten Rücksprache nahm. In äußerst liebenswürdiger Weise wurde ihm gleichzeitig die Mittheilung gemacht, daß schon in kürzester Zeit die Statuten hohenorts genehmigt werden würden, demnach der VMiy ^äM..chMigst.HMEv.^irMLMT^rMkl. Md zu^Dirken beginnen könne. Die Statuten wurden betreffs Aenderung nachstehender Paragraphe dem Collegen Bauer übergeben und die hohenorts bestimmten Correcturen auch sofort vorgenommen. 2. Der Zweck des Vereines soll mit Ausschluß -oli- Lischcr Handlungen darin bestehen, die Interessen der Cantoren nach jeder Richtung hin im Einverständnisse und durch Unter- -Ätzung der einzelnen israelitischen CultuSgemeinden zu wahren, deren Stand zu heben, in außerordentlichen Fällen Unterstützungen an berufsunfähige Vereinsmitglieder, sowie an Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder abzugeben. §. 3. Ordentliche Vereinsmitglieder sind alle jene Cantoren, Chasonim und Chordirigenten-- Unterstützende Mitglieder sind jene, welche dem Vereine einen Jahresbeitrag von mindestens . . . Gulden leisten. §. 13. Die Mitgliedschaft erlischt: 6) wenn man vom Vereine ausgeschlossen wurde. (Bleibt weg.) §. 15. Die oberste Leitung des Vereines steht der Gesammtheit der Vereinsmitglieder zu, welche dieses Recht durch die in jedem dritten Jahre einzuberufende Generalversammlung (Cantorentag) ausübt, wobei eine absolute Stimmeninehrheit zur Giltigkeit einer Beschlußfassung notwendig ist. Die ordentliche Leitung und die Erledigung der Geschäfte! besorgt der Vereinsvorstand unter Vorsitz, des Präses. — Die Verwahrung der Vereinscassa in Wien muß einer anerkannten Finanzpersönlichkeit oder Corporation übertragen werden. §. 18. Alle Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines müssen vom Präses und einem der Präses-Stell- Vertreter - §. 20. Zu einem giftigen Beschlüsse des Gesammtvorstandes ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Gesammtvorstandes, darunter mindestens eines Präses, und die absolute Stimmenmehrheit erforderlich. §. 21. Die Sitzungen find öffentlich und steht jedem Vereinsmitgliede das Recht zu, denselben anznwohnen. (Bleibt weg.) — ׳ •־. - ■■ §. 32. Alle Mitglieder des ״Oesterreichisch-nngarischen Cantorenvereines" unterziehen sich der Entscheidung der öfterreichischen Behörden. (Bleibt weg.) §. 33. lieber alle Streitigkeiten, welche aus dem Vereins- Verhältnisse unter den Mitgliedern entstehen, entscheidet der Vorstand. Sollte sich jedoch ein Mitglied durch den Beschluß des Vorstandes in seinen Rechten verkürzt wähnen, so steht ihm die Berufung an ein Schiedsgericht, welches aus Vereins- Mitgliedern zu wählen ist, frei. ״Scli’cliita“ Bevor wir zur Besprechung dieses wunden Punktes in der Stellung eines Cantors übergehen, können wir nicht umhin, unserer Ueberzeugung Ausdruck zu verleihen, daß das Amt eines Cantors mit dem eines Sehoebet total unvereinbar ist. Welche Ironie, welcher Widerspruch, wenn der Cantor unmittelbar, nachdem er ein kleines oder großes Vieh iits Jenseits befördert hat, vor den Altar hintritt, um ״für sich und׳ feine Gemeinde" in weihevoller Stimmung Herzenstöne anzuschlagen und durch diese seine Gemeinde zu rühren und die Herzen zu bewegen! Wir finden es den Begriffen über Kunst und Geschmack diametral entgegenstehend in unserer Zeit, eine Stellung, zu welcher nicht allein Geistes-, sondern in nicht unbedeutendem Grade auch Gemüths- und Herzensbildung erforderlich ist, und Die nächste Nummer -er ״Oesterr.-ungar. Cantoren-Zeitnng" erscheint Donnerstag den IS. JE a. c.

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