Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 23 (27.7.1882)
- Date
- 1882-07-27
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Todes-Anzeige. kllen lieben Freunden und Collegen gebe ich die Trauerkunde von dem Ableben meiner theueren unvergesslichen Gattin Böhm BERMANN Cantor In der isr. Cultusgemeinde zu Naqy-Abony ist mit Ende August die Stelle eines zeitgemäßen Cantors, der Schocket, Bodek und Koreh sein muß, mit dem jährlichen Gehalte von fl. 500, freier Wohnung, halber Schechita und üblichen Emolumenten zu besetzeu. Bewerber der deutschen u. ung. Sprache mächtig, wollen ihre mit den nöthigen Belegen versehenen Offerte längstens bis 1. August an den gefertigten Präses senden, Zum Probevortrage wird nur der hiezu Berufene zugelassen und nur dem Acceptirten die Reisespesen vergütet. Julius Altmann, Gem--Präscs. Nagy-Abony, am 18. Juni 1882. €־כ»־«ב0נu» ss. In der hiesigen isr. Cultnsgemeinde ist mit 1. September l. I. die Stelle eines Cantors zu besetzen. Derselbe soll einen zeitgemäßen Vortrag haben, musikalisch gebildet und auch ,")TOI מורא שוחט sein. Jährlicher Gehalt 600 fl., halbe Schechita u. die üblichen Emolumenten. Reflectanten wollen ihre über Alter. Stand und bisherige Verwendung wohlinstruirten Gesuche bis Ende Juli an die gezeichnete Adresse einsenden. Nur die Berufenen werden zum Probevortage zngelassen, und werden die Reisespesen nur dem Acceptirien vergütet. Bei gleicher Qualification werden Diejenigen bevorzugt, welche die Fähigkeit baden, an der Volksschule durch wöchentliche 5 Stunden den Religionsunterricht zu ertheilen. Groß-Kikinda, im Juni 1882. Tie isr. CultuSvorstehung. OOrVOUIRS. In der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde ist die Stelle eines musikalisch gebildeten II. Cantors, respective Bassisten, der die Befähigung als קורא שוחט ובודק haben muß, mit dem Jahresgehalte von fl. 500 zu besetzen. Reflektauten wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen מביטוח und Angabe ihres Alters und ,Familie bis 25. Juli!.' J. an den gefertigten Kultusvorstand portofrei einsenden. M.-Theresiopel, 8. Juni 1882. 8a!omon Koch, Präses. 0 0 0 0 0 0 0 Art der isr. Ltatusguo-Gemeinde Waitzen ist die Stelle eines Cantors (הון) mit dem Jahresgehalte von 600 fl., freier Wohnung und üblichen Emolumenten sofort zu besetzen. Cantoren, die auch שוחט ובודק וקוהא sind, haben den Vorzug und beziehen hiefür ' die' halbe Schechita. — Neflectanten wollen ihre Zeugnisse und Familienbogen über Alter und Stand ihrer Familien, Schochtem, auch ihre קבי^ת ün den gefertigten Vorstand einsenden, da nur Berufene zum Probevortrag zugelassen werden. Spesen werden nurdem Acceptirten vergütet. Der Vorstand der Waitzner Statusquo-Gemeinde. 0 0 0 0 0 0 Bei der isr. Cultusgemeinde in Kladno (Böhmen) wird ein geprüfter ßeligionslehrer, der zugleich Cantor und Koreh sein muss, vom 1. September 1882 aufgenommen. Gehalt 800 'fl. nebst freier Wohnung und üblichen Emolumenten. Musikalisch Gebildete erhalten den Vorzug. Beflectirende wollen ihre Gesuche nebst Befahigungs-Zeugnissen und Altersangabe an den gefertigten Vorstand einsenden. Bios dem Accep- Orten werden Beisespesen vergütet. . Heitler, Cultus-Yorstand. 0 0 0 0 0 Komische Figure«-Wa«duhren vorzüglich gehend, mit Pendel und Gewicht ä ff. 1.80, mit einem beweglichen Auge a ff. 2.50, mit zivei bewegliche Augen ä st. 3.— Schlagwerk erhöht den Preis um st. 2.50 per Stück, liefert einzig und allein der Erzeuger Ign. Weiss, Uhrmacher, WoVcrvcrgcrffe 58/A (^vatevfievn). Provinz-Versandt gegen Cassa oder Nachnahme. ו Bei der gefertigten Cultusgemeinde ist die Stelle eines Chordirigenten, ab 15. Juli «. 6. zu besetzen. ■C Derselbe muß Tenorist und Utnsikolisch gebildet sein und die Fähigkeiten besitzen einen Chor zu dirigiren. Jahrlicher Gehalt 120 fl. nebst freier Kost und Wohnung. Darauf Nestectirende haben ihr Offert bei der gefertigten Gemeinde zu überreichen. Israelitische Cultnsgemeinde Knnfelegyhaza. I VA'mVJWJJVmVmWWJV* oors־ou1E4s^. An der hierortigen israelitischen Cultusgemeinde ist die Stelle eines zeitgemäßen Vorbeter, der zugleich geprüfter Lehrer ist, mit 1. September 1. «X., verbunden mit einem Jahresgehalt von fl. 700 nebst anständiger Wohnung und sonstigen Emolumenten, zu besetzen. Hierauf Reflectirende müssen der ungarischen, deutschen und hebräischen Spräche im Unterrichte vollkommen mächtig, sowie auch K re, SochLt, Ubodäk und im Besitze einer Hatora von einem autorisirten Rabbiner sein. Zeugnisse über moralisches Vorleben, Familienstand und Alter sind nachzuweisen. Probevortrag wird gewünscht, aber nur dem Acceptirten werden Reisespesen vergütet Dieser Concurs lauft üliicle «Juli 1. j. ab. Nagy-Atäd (Kom. Somogy), 1. Juni 1882. ver Vorstanä der 18r. Kultuagemeinäs Eigenthümer u. Herausgeber: I. Bauer u. H. Goldstein. Verantw. Redakteur: Alois Kulka. Druck v. Hirschfeld in Wien. (Berantw. Leiter: F. Moll.)