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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1882-04-21 · Heft 15 (21.4.1882) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 15 (21.4.1882)
Date
1882-04-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 -<S\J— Für das Ausland: Ganzjährig . . fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.50 Vierteljährig . fl. 1.75 incl. Zustellung in’s Haus, J ' m; Organ die Gesammi -IntereZZeu jüdischer Lllutoreu. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercanlor IcrkoöWcrrrerr. L;׳ i ן! I, Leopoldjiadt, | Circusgasse Nr. 20. 1 _!Cf..{■-- t retournirt. Ar. 15. Wien, 21. April 1882. 2. Ilihrgling. Inkalt: Unser Verein. — Vereinsmitglieder. — Musikbriefe. — Jubiläum eines Cantors. — Die sociale Stellung des^ Juden in der Gegenwart. — ׳ Wie soll der Gesang in der Volksschule gepflegt werden? — Kleine Chronik. — Feuilleton: ״Jehuda den Halevi.". — Inserate. — Vacanzen. , Unser Verein. Mit lebhafter Befriedigung, mit wahrhafter Genugthuung sind wir zu constatiren in der Lage, daß selbst unsere kühnsten '''ErwaMnW^MeWoffsen^NömT^M^WkEM^'BerserkbunU'' des Statutenentwurfes von Nah und Fern, selbst aus dem Auslande Beitrittserklärungen einliefen, wo überall dem Vereine die wärmsten Sympathien entgegengebracht werden. Ja, selbst aus dem anderen Theile der Monarchie kommen uns tagtäglich zahlreiche Beitrittserklärungen der angesehensten, hervorragendsten Cantoren zu, begleitet von gar schmeichelhaften, aufmunternden Schreiben, aus denen zu ersehen ist, daß Alle, Alle mit uns sind, trotz dem nur aus Opposition gegen unseren Verein in Gründung begriffenen Verein für Cultusbeamte in Pest, der lediglich nur für ungarische Cultusbeamte existiren soll. Die Geheimstatuten dieses Vereines, welche in größter Eile, um uns nur vorzukommen, ausgearbeitet wurden oder, besser gesagt, unausgefertigt an die ungarischen Cantoren versendet wurden, kamen uns von freundlich gesinnten ungarischen Cantoren in circa vierzig Exemplaren zur Einsicht zu. Gleichzeitig erhalten wir jedoch die überraschende Neuigkeit, daß man allerorts eingeschärft, diese Statuten dürfen die Grenzen der Stefanskrone (?!) nicht überschreiten. Warum dieses Hasten, warum diese Furcht? Halten wir eine kleine Blumenlese aus diesen ״Geheimstatuten", deren Inhalt doch so ganz unschuldig ist, die doch gar nichts Staatsgefährliches enthalten. In der Vorrede zu denselben heißt es: Dieser Entwurf ist zwar noch kein ganzes Statut, enthält aber jene Hauptpunkte, welche zur Genüge die Zwecke kennzeichnen, die der Verein anstrebt. Dann folgen die einzelnen Paragraphe, welche im Allgemeinen wie unsere Statuten gehalten sind. Endlich lauten die §§. 5, 6 und 7, also die Zwecke: Die materielle Unterstützung wird ertheilt: a) In Krankheitsfällen mindestens vier Wochen nacheinander: d) in außerordentlicher Noth, wenn diese ohne Verschulden durch Unglück erfolgt ist; 6). bei eintretender Dienstunfähigkeit; d) beim Ableben eines Mitgliedes an die Hinterbliebenen Witwen und Waisen; 6) sollen auch unter zweckmäßigen Sicherstellungs- "modcckitaten Darlehen gegeben werden; f) sollte der änzusammelnde Fond und die laufenden Jahrescinkünste sich mit der Zeit günstig gestalten, so kann in den Fällen 6״ und danstatt einer Unterstützung eine verhältnißmäßige Pensionirung gewährt werden. Die materielle Unterstützung beginnt erst nach drei Jahren, vom Tage der Constituirung an gerechnet. Bis dahin sollen sämmtliche Einnahmen dem Fonde zusallen. (8i6!) Im Zusamnienhange mit diesem letzten Paragraphe werden auch die im §. 5 bezeichneten Unterstützungen noch nicht mit Ziffern präcisirt; das kann und soll erst nach den drei Sammeljahren je nach Maßgabe des Vereinsvermögens von der Generalversammlung sestgestellt werden. (816! sie!) Jedes ordentliche Mitglied des ״Ungar.-israelitischen Cultusbeamtenvereines", in welcher Eigenschaft immer bei einer Cultusgemeinde angestellt, wenn es das fünfzigste Lebensjahr nicht überschritten undsich im gesunden Zustande befindet, hat eine Aufnahmsgebühr von 5 fl. und eine jährliche Beitragslei st ung von 8 fl. zu leisten. Das sind die Hauptmomente des ungarischen Vereinsstatutes. Ist mehr möglich? Es ist daraus zu ersehen, daß man einzig und allein nur ״einen Verein" gründen wollte, ohne jedoch zu berück׳ sichtigen, daß mit diesem Vereine etwas Nützliches und für die Collegen Heilbringendes geschaffen werden sollte. Wir haben unserenVerein alseineJnstitution der Humanität aufgefaßt und deshalb auch einen Alters- Die nächste Nnmmer -er ״Oesterr.-nngar. Cantoren-Zeitung" erscheint Samstag -en 29. April a. e.

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