Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1882)
- Date
- 1882-02-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische fptännmttntinn5-|(rft?\ für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 Organ kür die Gesummt-JuterrZZm jüdischer LMlireu. Erscheint jeden achten Hag. /ן ^ßctlacllari!; und : Administration! Lcopoldstadt, fj Circusgasse Nr. 20. Für das Ausland: Ganzjährig. . fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.50 Vierteljährig . fl. 1.75 v: incl. Zustellung in’s Haur. ■J Begründer: Obercantor |Sct&oß 'zßaxtev. "גורלך תפיל בתובינו הבורה אחת יהי לכלנר ״Thcile Lein Los mit uus, denn rin Sand verbinde uns Alle"; Inscrate j{ werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Ar. 8. Wien^ 24. Februar 1882. 2. Jahrgang. Inhalt: Leitartikel: Zum Statutenentwurf. — Musikbriefe. — Der Gesang in der Schule. — Die sociale Stellung des Juden in der Gegenwart. — Original-Correspondenzen. — Kleine Chronik. — In eigener Sache. — Gratulationen. — Correspondenz. — Feuilleton: ״Die Tochter des Chasan". — Inserate. — Vacanzen. Wochen Februar 1882 | 5642 | Kalender Freitag. 24 5 Adar , 23. Sabb. Samstag. 25 6 Sonntag. 26 7 Montag. 27 8 Dienstag . 28 9 Mittwoch. 1 März 10 Donnerstag. Freitag. 2 11®. Tanit; 3 12 Zum Ztatutenentwurf. Von einem unserer Collegen ergeht an uns nachstehender Beitrag zu den Vereinsstatuten. Wir glauben selben um so mehr bringen zu müssen, als viele unsere Collegen für eine Pensionscassa stimmen, hingegen Andere wieder nur für eine Unterstützungscassa sind. Laut §. 2, Alinea I. und II. des Statutenentwurfes wäre die Gründung eines Pensionsfondes hauptsächlich auf die zu leistenden Beiträge und Eintrittsgelder der Mitglieder angewiesen, was auf eine sehr dürftige Pension, wie ich des Weiteren auseinanderzusetzen Gelegenheit haben werde, schließen läßt. Ich bin daher der Ansicht, einstweilen von der Gründung eines Pensionsfondes abzustehen und die Ausführung desselben den Gemeinden zu überlassen, die zunächst berufen sind, mit Hand anzulegen, um ihre Beamten nach jeder Richtung zu versorgen und uns für den Augenblick mit einer ״Art Affecuration" befassen zuwollen, die uns ermöglicht, nach Creirung des Vereines sofort in Aetivität treten zu können. Zur Beleuchtung meines zu stellenden Antrages erlaube ich mir einige Beispiele voranzuschicken. Ein College im Alter von 35 Jahren beabsichtigt bei der billigsten Versicherungsgesellschaft ein Capital von fl. 1000, zahlbar nach seinem Ableben, zu versichern, so müßte er eine jährliche Prämie von fl. 24 entrichten, die er lebenslänglich, wenn er nicht um den größten Theil der bereits geleisteten Einzahlung kommen will, pünklichst einzuhalten verpflichtet istZ Sehr leicht kann aber der Fall eintreten, daß ein Cantor, der postenlos geworden, seiner Verpflichtung nicht Nachkommen kann. Gedenkt er nur auf eine gewisse Zeit, z. B. auf 21 Jahre eine Versicherung einzugehen, die ihm nach zurückgelegtem 55. Lebensjahre oder im Falle seines inzwischen erfolgten Ablebens an die Hinterbliebenen ein Capital von fl. 1000 zusichert, so hat er als jährliche Prämie fl. 48 zu entrichten; während er nach meinem Plane, um sich bei Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen ein Capital von fl. 1—2000 zu sichern nur eine jährliche Prämie von fl. 6 bis 8 zu entrichten hätte. Nach Maßnahme tz. 2 der Vereinsstatuten, daß von den Beitrntsgeldern der Pensionsfond gegründet werden soll, müßte ich nun die Zahl der Vereinsmitglieder annähernd mit 500 bezeichnen, wenn daher jedes Mitglied nnr einen Beitrag von fl. 8 Zu leisten hat, so ergibt dies im ersten Jahre fl. 4000 und im zweiten Jahre fl. 8000 und erst mit Schluß des dritten Jahres kämen die Interessen in der beiläufigen Höhe von fl. 400 zu Vertheilung. Mithin sehe ich meine Annahme, daß die Pensionsquote nur eine geringe sein dürfte, gerechtfertigt und erlaube ich mir daher die Gründung eines gegenseitigen Unterstützungsvereines in Vorschlag zu bringen. Der gegenseitige llnterstützungsverein kann sofort in Wirksamkeit treten, weil er nicht von den Interessen, sondern direct von den Beiträgen der einzelnen Mitglieder seine Pensionen zur Vertheilung bringt, und zwar in der Weise, daß bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder eines Todesfalls Die nächste Nnmmer der ״Oesterr.-nngar. Cantoren-Zeitnng" erscheint Samstag den 4» März a. c.