Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 5 (1901)
- Issue
- 51 (20.12.1901)
- Article
- Jüdische Siedlungen
- Date
- 1901-12-20
- Page
- 7 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 51 Die # Welt*« Seite 7 mannes, die Verwendung arbeitsparender Maschinen, von denen dem Kleinbetrieb ausser der Dreschmaschine auch durch die genossenschaftliche Organisation kaum eine zugeführt werden kann, ferner planmässige Administration mit allen Vortheilen der Arbeitszerlegung und Arbeitsvereinigung, die Möglichkeit der Vornahme umfassender Meliorationen., und schliesslich Einkauf der Productionsmittel im grossen und Verkauf auf dem besten Markte. Wenn es möglich ist, die Arbeiter „des Grossbetriebes" in interessierte Theilnehmer am Reinertrage zu verwandeln, indem man den Reinertrag ihrer Genossenschaft zuweist, so ist es mehr als wahrscheinlich, dass alle Vortheile des Grossbetriebes bestehen bleiben, während alle Vortheile des kleinen Betriebes ihm zugeführt werden. Ich schätze nach sorgfältigen Berechnungen, dass unter sonst gleichen Umständen die Roherträge durch bessere Arbeit um mindestens 50 Procent im Vergleich zu einem capitalistisch betriebenen Grossgut steigen, und dass der Materialverschleiss um mindestens 100 Procent sinken würde. Also ein collectivistischer Betrieb, aber mit individualistischer Vertheilung des Ertrages; will man nicht die Feder des wirtschaftlichen Uhrwerkes zerbrechen, das Selbstinteresse, so darf nicht der Fleissige und der Paule, der Intelligente und der Tölpel, der Gewandte und der Schwerfällige gleich entlohnt werden. Wo das der Fall ist, da gibt es, wie die Geschichte aller communistischen Siedlungen lehrt und wie es ein Mitglied der verkrachten Ruskin Colony (Nordamerika) treffend kennzeichnet, regelmässig „viele Leute, die gut philosophieren können, und wenige, die Kartoffeln buddeln können". Der Reinertrag muss vertheilt Aver den, nicht nur nach der zeitlichen Leistung, so dass nicht auf Köpfe, sondern auf angeschriebene Arbeitsstunden repartiert wird, sondern es muss auch noch die Arbeitsstunde je nach der Leistung der einzelnen tarifiert werden. Qualificierter Hilfsarbeiter, Vorarbeiter, der Administrator selbst müssen pro geleistete Arbeitsstunde eine höhere Vergütung erlangen, als der durchschnittliche erwachsene Mann, und dieser wieder eine höhere als Frauen, Kinder und nur beschränkt Arbeitsfähige. Die Berechnung ist eine höchst einfache, wenn man die Arbeitsstunden als Generalnenner einführt, wenn beispielsweise dem Administrator pro geleistete Arbeitsstunde drei, oder pro Tag als Pauschale 24 angerechnet werden, wenn den Vorarbeitern etc. 5/4, den Frauen 3/.„ den Kindern y4 Stunde pro geleistete Arbeitsstunde angerechnet wird, so ist am Schlüsse der Betriebswoche nur erforderlich, den (nach Abzug der Zinsen, TiTgimgsgeldcr und Abschreibungen übrig bleibenden) Reingewinn auf die berechneten Arbeitsstunden zu repartieren. Haben wir alles in allem beispielsweise 100 000 geleistete berechnete Arbeitsstunden und 30 000 Mark Reingewinn, so zahlen wir 30 Pfg. pro Stunde und jeder hat, was ihm zukommt. Die Feststellung dieses abgestuften Tarif es muss unbedingt dem Ermessen der Genossenschaft selbst überlassen bleiben; dann wird die freie Concurrenz der Arbeitskräfte jedem annähernd dasjenige Einkommen zuführen, das seine Leistungsfähigkeit beanspruchen kann. Dass man für Kranke, Alte, Arbeitsunfähige usw. aus Gemeinschaftsmittehi eine Versorgung schaffen wird,versteht sich von selbst,gehört aber nicht in eine rein wirtschaftliche Betrachtung. Hier kommt ein anderes sociales Motiv in Frage, das caritative. Freilich ist zu hoffen, dass auch hier dereinst die rein wirtschaftliche Fürsorge in einer grossartigen und weitherzigen G e m e i n d e v e r s i c Ii e r u n g das Almosen ersetzen wird. Das war der privatwirtschaftliche Grund, aus dem ich in geeigneten Fällen den genossenschaftlichen Betrieb dem Einzelbetriebe auf genossenschaftlichem Grunde und Boden vorziehen würde: Verminderung der Arbeitslast und Vermehrung des volkswirtschaftlichen Reinertrages. Der volkswirtschaftliche Grund ist derjenige, dass in eine Gemeinde mit genossenschaftlichem Betriebe viel leichter und ausgiebiger neue Bevölkerungselemente sieh eingliedern können., als in eine solche, deren Grund und Boden völlig oder auch nur zum grossen Theile der individuellen Nutzniessung übergeben ist; und zwar handelt es sich da um zwei Elemente, für deren Einwanderung und Eingliederung Sorge getragen werden muss: zusätzliche landwirtschaftliche Arbeitskräfte und sicli angliedernde G e w e r b e t r e i b e n d e. Wo eine blühende Dorfschaft besteht, da steht ein „Produft netu zur Verfügung, das als Nachfrage nach industriellen Producten auf den Markt tritt. Diese Nachfrage wird für einen bedeutenden Theil aller industriellen Producte am besten befriedigt durch Gewerbetreibende, die am Orte selbst angesiedelt sind. Selbst die grösste Weltmarkt-Industrie bedroht mit ihrer Concurrenz nicht einen beträchtlichen Theil der ländlichen Hilfsgewerbe, nicht den Hufschmied und Wagner, den Maurer, Zimmermann, Ofensetzer, Glaser und Möbeltischler, kaum Schuhmacher und Schneider, und ganz und gar nicht alles sogenannte Reparaturgewerbe. Für solche Gewerbetreibende ist der beste Sitz die Siedlung selbst, wo Grund und Boden und Nahrungsmittel billiger sind als in der Stadt, und wo sie die Preise des nächsten städtischen Marktes erhalten, ohne dass sie die Transportkosten zu tragen haben. Ausser diesen dörflichen Gewerbetreibenden gehören von weiteren städtischen Elementen in jede blühende Landgemeinde Lehrer, Geistliche, ärztliches Personal, sei es nur ein Bader und eine Hebamme, und Vertreter des Kleinhandels, in diesen Siedlungen hoffentlich nur angestellte Leiter des genossenschaftlichen Consum-Vereines und des genossenschaftlichen Gasthauses, für die eine private Concurrenz nicht zuzulassen wäre. Man verpachtet an niemanden Land, der einen privaten Handel anfangen will, ein „Gesetz" ist dazu nicht nöthig. Wo nun an eine Bauernschaft sich eine grössere Anzahl solcher „städtischer" Producenten als Consumenten landwirtschaftliche Producte anschliessen, da intensiviert sich naturnothwendig die Landwirtschaft aus mehreren Gründen, deren Angabe uns hier zu weit führen würde. Und wo die Landwirtschaft sich intensiviert, da sinkt die Fläche, die der einzelne mit Vortheil zu bewirtschaften vermag und es wächst die Anzahl der arbeitenden Landwirte, die auf der gleichen Fläche mit Vortheil beschäftigt werden können (Gesetz der Thünen'schen Zonenbldung, vergl. J. H. von Thünen, .,Der isolierte Staat".) Wo der ganze Boden bereits in Einzelhöfe zur Nutzniessung an die einzelnen Genossen aufgetheilt ist, ist es schwierig, diese nothwendige Verkleinerung der Ackereinheiten in voller Uebereinstimmung mit dem Zuwachs an neuen landwirtschaftliehen Arbeitskräften zu halten. .Man kann nicht ohne Weiteres die wohlerworbenen Rechte des einzelnen Nutzniessers beschränken, und ausserdem ist eine Bauernstelle eine technische Einheit, die man nicht ohne Sehaden zerschneiden kann. Mindestens werden die Gebäude für die verkleinerte Fläche zu gross oder gar bei einem Wechsel der Betriebsart ganz oder theilweise unbrauchbar. Wo aber der grösste Theil des Landes in gemeinschaftlichem Betrieb verwaltet wird, da ist nichts einfacher, als die Ackergrösse in Uebereinstimmung mit der wachsenden Siedlerzahl zu halten. Man stellt die neuen Arbeitskräfte ein, verbessert den alten Anbau oder geht zu höheren An bau formen über — in unseren Breiten würde man z. B. allmählich Stück für Stück vom Getreidebau zu dem viel mehr Arbeitskraft erfordernden Anbau von Hackfrüchten übergehen: und so vollzieht sich die Anpassung zwischen Arbeiterzahl und gegebener Fläche nahezu automatisch. Dieser Grund erscheint mir für die zionistischen Zwecke ausschlaggebend zu sein, und zwar weil es sich ja darum handelt, schnell sehr grosse Mengen von Einwanderern aufzunehmen. Diese Elasticität besitzt ausschliesslich der collectivistische landwirtschaftliche Betrieb mit individualistischer Vertheilung. Und wenn diese Wirtschaftsform sich bewährt, dann tritt hier ein wohlthätiger Zirkel in Kraft: je mehr Landwirte angesetzt werden, umsomehr Gewerbetreibende können existieren, und je mehr Gewerbetreibende existieren können, umso dichter kann wieder die landwirtschaftliche Bevölkerung werden. Hier treibt ein Keil den anderen bis zu einer Dichtigkeit der Bevölkerung, deren Grenze bisher nirgends erreicht worden ist, und die wir durchaus nicht abzusehen vermögen. Ich habe berechnet, dass bei Zugrundelegung der heutigen Höchsterträge der Urproduction nicht weniger als 4000 Menschen vom qkm Ackerland ernährt werden können.2) Das ist natürlich weder ein Ideal, noch ist irgend eine Wahrscheinlichkeit gegeben, dass jemals die socia- -) Bevölkerungsgesetz T. A. Malthus, Berlin 1901. Seite 15S.