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Die Welt · 1901-10-04 · 40 (4.10.1901) · p. 3

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Journal
Die Welt
Volume
5 (1901)
Issue
40 (4.10.1901)
Article
Colonisationsvorschläge
Date
1901-10-04
Page
3 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 40 „Die & Welt46 Seite 3 Colonisationsvorschläge. ) Ein kritischer Vergleich von Dr. E. Simonson, Schöneberg. (Schluss.) Wir haben bisher die Frage unerörtert gelassen, wie nach Oppenheimer der Geldgeber auf seine Kosten kommen soll, ohne dass das Wachsthum der Colonie unterbunden wird. Nach den bisherigen Ausführungen brauchen wir darüber nun nicht mehr viel Worte zu machen. Zunächst die Sicherheit des geliehenen Capitals: Da der Geldgeber der zu bildenden Genossenschaft nichts zur Verfügung stellt als den erforderlichen Grundbesitz, das nöthige Inventar und Betriebscapital, so kann im Falle eines Misslingens des Unternehmens von vorneherein nur das Barcapital als gefährdet angesehen werden, da Boden und Inventar durch die ausgeführten Arbeiten nur im Werte vermehrt, nicht aber vermindert an den Besitzer zurückfallen können. Zur Sicherung des Betriebscapitals soll ferner für den Darleiher ein Garantiefonds in der Höhe eines Jahreszinses des Gesammtdarlehens in mündelsicheren Werten hinterlegt werden, verfallen im Augenblick, wo die Genossenschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, als Sicherheit für Verluste, die etwa im Falle des Misslingens im Augenblick des Zusammenbruchs entstehen könnten. Dieser Garantiefonds wird gebildet aus den Geschäftsgewinnen, welche den einzelnen Genossen nach Abzug der Lasten am Jahresende über den ortsüblichen Tagelohn hinaus zufallen. Schliesslich wird die Sicherheit des mobilen Capitals noch weiter dadurch verstärkt, dass dem Geldgeber eine entscheidende Mitwirkung bei der Wahl des leitenden Fachmannes und bei der finanztechnisehen Leitung eingeräumt wird. Als Gewinn für den Darleiher wird vorgesehen: 1. Eine Verzinsung von 3% der sämmtlichen Vorschüsse für Grunderwerb, Inventar und Betriebsfonds. 2. Ein Gründergewinn von 300,000 Francs, verzinslich gleichfalls mit 3%, jedoch erst vom sechsten Jahre nach Uebernahme. 3. Die gesammten Vorschüsse incl. des Grünclergewinnes werden nach einem zu verabredenden Amortisationsplan getilgt. 4. eine lpercentige Steuer auf sämmtliche von den Mitgliedern der Genossensehaft (auch Handwerker und Industrielle) auf ihrem Areal durch productive Wirtschaftsthätigkeit erworbenen Gewinne, nach Massgabe der Bücher der Genossenschaftsbank, resp. nach dem Resultat der amtlichen Steuerveranlagung. Auf diese Gewinstchancenberechnungen brauchen wir nicht ausführlich einzugehen, schon weil sie ja für deutsche Verhältnisse aufgestellt sind und daher jedenfalls in vielen Punkten einer fachmännischen Umgestaltung bedürften. Hier aber genügt wohl der Nachweis, dass^die für den Versuch hergeliehenen Vorschüsse auch im Falle des Misslingens höchstens zu einem winzigen Bruchtheil gefährdet sind. Und das wenigstens dürfte aus obigen Erwägungen wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hervorgehen. Die Ica besitzt in Galiläa genügend grosse zusammenhängende Landcomplexe nicht nur für den ersten Versuch, sondern im Falle des Gelingens auch für Erweiterungen und neue gleiche Unternehmungen. Der von dieser Seite erhobene Einwand, dass das Experiment im Falle des Misslingens eine Million Francs koste, kann, wie wir gesehen haben, nicht aufrecht erhalten werden. Wir leben in einer Zeit, in welcher die bodenreformerisehen Grundgedanken bereits so viel Macht gewonnen *) In dem in Nr. 30 befindlichen Stück meines Aufsatzes „Colonisationsvorschläge* soll S. 3, 2. Spalte, 7. Zeile „die Form der" fehlen, dafür soll es heissen „an die alte" etc. Ferner Zeile 8 „Bodengesetzgebung" statt „Bodenculturgesetzgebung" und Zeile 22 „aufschiebender" statt „aufschiebbarer K. haben, dass das öffentliche Gewissen sie nicht mehr durch Spott und Todtsehweigen kurz abthun kann. Wir haben die Macht dieser Ideen wirken gesehen, als der Vorsitzende des Bundes deutscher Bodenreformer, A. Damaschke, in seiner Broschüre „Kamerun oder Kiautschou??" dem Leiter des deutschen Colonialwesens v. Buchka, welcher den Colonialboden den Speculanten überantwortet hatte, zurief: „Sie müssen fort von Ihrem Platze, Herr v. Buchka!" — ein Zuruf, der sich sehr bald verwirklichte. Wir haben gesehen, wie in Kiautschou unter Leitung des Admirals v. Tirpitz, wahrscheinlich auf directe Initiative des deutschen Kaisers, die Bodengesetzgebung so gestaltet wurde, dass von der steigenden Grundrente der Allgemeinheit stets ein grosser Antheil gesichert bleibt. Wir haben ferner erst kürzlieh gesehen, wie selbst die preussisehe Eegierung angesichts der Wohnungsnoth die Gemeinden auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Erbbaurecht hinzuweisen nicht umhin konnte. Da wird auch die Ica auf die Dauer die Siedellingsgenossenschaft Oppenheimers, des conservativsten aller Bodenreformer, nicht schlechthin als Utopie abthun können. Im Kähmen dieser Arbeit konnten die Einzelheiten der Organisation nur gestreift werden, und mancherlei Einwendungen und Fragen werden sich dem sachkundigen Leser noch aufdrängen, zu deren Beantwortung ich nur auf das Studium der Oppenheimer sehen Bücher*) über den Gegenstand verweisen kann. — Nur auf zwei mögliche Einwände möchte ich zum Schlüsse noch eingehen, die für den Kenner der Verhältnisse nahe liegen, und die mir auch gelegentlich einer mündlichen Erörterung dieser Dinge von einem der Ica nahe stehenden Herrn gemacht worden sind, dem sachverständige Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse nicht abgesprochen werden kann. Der erste Einwand ist der, dass bei den geringen Landpreis :n in Palästina die Grundrente gar nicht die grosse Bedeutung hat wie in Deutschland. Der Handwerker könne in Jaffa, dem theuersten Boden Palästinas, für einen geringen Preis ebenfalls Boden zu einem Wohnhaus bekommen. Darauf ist zn erwidern: In der genossenschaftlichen Colonie soll ihm ja nicht nur der Kaum zum xArbeiten gegeben werden, sondern auch ein kaufkräftiger Markt zum Verwerten seiner Arbeit. Bei dem Ineinandergreifen aller Factoren, wie wTir es geschildert haben, wird auf den 30 ha unseres Genossenschaftslandes eine alle Stände umfassende Bevölkerung von 3000 Seelen eine menschenwürdige und selbständige Existenz finden. Es kann nicht fehlen, dass im Falle des Gelingens die Zahl dieser Colonien sich bald vermehren, muss. Mit dem Gelingen des Planes haben wir billiges Ackerland in städtisches Wohnland und Industrieland verwandelt. Wenn nun auch unter heutigen Verhältnissen die Grundrente nicht von überwiegender Bedeutung ist, so würde der Bodenpreis doch bald in den Händen eines wachsamen Speculantenthums ganz -wie anderswo bei steigender wirtschaftlicher Prosperität in die Höhe schnellen, wenn er eben nicht dieser Speculation entzogen würde. Einen kleinen Vorgeschmack der zu erwartenden Zuwachsrente geben uns aber bereits heute die Verhältnisse in den Colonien bei Jaffa. Dort klagen die Taglöhner, dass sie „so theuer wie in Paris" wohnen. Für eine Stube müssen sie ihren Brotherren, den Colonisten, 15 Francs Miete zahlen. Die Miete für eine Familienwohnung können sie überhaupt nicht erschwingen und sind daher gezwungen, Frau und Kinder in Jaffa unterzubringen, wo sie dieselben nur am Sabbath besuchen.**) Der zweite Einwand ist der: Mit unserem Menschen- *) „Die Siedelungsgenossensehaft"; kürzer und zur Einführung geeignet: „Freiland in Deutschland". **) Es würde hier zu weit führen, die Befürchtung zu widerlegen, die Ausbreitung des Systems könne dadurch vereitelt werden, dass das in Privatbesitz befindliche Nachbarland zum Speculationsabject würde. Hierüber lese derjenige, welcher für die Sache Interesse gewinnt, Oppenheimers Schriften nach.

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