Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 5 (1901)
- Issue
- 38 (20.9.1901)
- Article
- Colonisationsvorschläge
- Date
- 1901-09-20
- Page
- 4 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3315709-3315905-3315944-3399870--28128-3399965- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 4 ,Die j> Welt" Nr. '38 über Palästina ausbreiten werde. Wenn Soskm sich zur Begründung dieser Hoffnung auf das Beispiel der deutsehen Plantagengeoellschaften in den Colonien beruft, so scheint nur gerade dieser Vergleich verfehlt. Die deutschen Plantagengesellschaften sind rein capitalistische Unternehmungen von Leuten, welche Iii Deutschland wohnen und wohnen bleiben wollen und nur das eine Ziel haben, aus den Plantagen möglichst fette Dividenden herauszuziehen. Zu diesem Zwecke stehen ihnen in den Negern zahlreiche Zwangsarbeiter zur Verfügung, welche von dem Ertrage ihrer Arbeit nur so viel oder so wenig erhalten, wie zur Existenz, zur Ncgerselavenexistenz, nöthig ist. Deuts e h e haben ausser den Beamten und Aufsehern in allen deutschen Colonien zusammen nur in ganz verschwindender Zahl ihr Brot gefunden. Für jede neue Plantagengesellschaft in Palästina wäre also das gesammte erforderliche Capital von neuem zu schaffen. Sollten aber wirklich infolge der bewiesenen lientabilitäl die ungeheuren Capitalien auf diese Weise aufgebracht werden, um das ganze Land mit einem Netz von Plantagengesellschaften zu überziehen, so wäre das Ergebnis ein Land voll jüdischer Tagelöhner, welche im Dienste ausländischer Capitalisten ohne Hoffnung auf Selbständigkeit frohnden. Ein Mizrajim in Palästina! Anders würden sich die Verhältnisse' in einer ländlichen Productivgenossenschaft nach Oppenheimers Vorschlägen gestalten. Nehmen wir an, ein Geldgeber verstände sich zur leihweisen Hergäbe von einer Million Francs unter später zu erörternden Bedingungen. Mit diesem Capital, welches nach Soskin zur Ansiedlung von ca. 70 Tagiölmern aufgebraucht werden würde, wäre wie folgt zu verfahren : Es werden circa 250—300 ha (1000—1200 Morgen) Land angekauft, welches nicht ausschliesslich aus erstelassigem und mittelgutem Boden bestehen soll. Ist der Geldgeber zugleich Grundbesitzer, so wird das von ihm hergegebene Land zum vollen Capitalwert angerechnet. Den übrigen Theil des Capitals gibt er in Gestalt von Inventar, Anlagen, wie Bäume etc., und zu einem verhältnismässig geringen Theil bar als Be- Triebscapital, hauptsächlich für Löhne. Aus den anzusiedelnden Arbeitern — zunächst kämen die 100 zur Zeit brotlosen Taglöhner in Betracht — wird nun eine Association gebildet, welche Besitzerin des Bodens bleibt und ihn gemeinsam bearbeitet. An die Sjütze wird ein erstclassiger landwirtschaftlicher Sachverständiger als Leiter mit weitgehenden Befugnissen in technischer Hinsicht gestellt. Dieser sachverständige Leiter, welcher zweckmässigem verhältnismässig geringes Fixum und verhältnismässig hohe Tantiemen erhält, beschäftigt die Ansiedler wie gewöhnliche Landarbeiter. Sie stehen im Lohn der von ihnen selbst gebildeten Genossenschaft, sie haben die Arbeit zu leisten, die der Leiter ihnen zuweist, und das Genossenschaftliche an den Dingen ist nur das, dass der Ertrag nach Massgabe der geleisteten Arbeit getheilt wird. Für den gemeinsame]! landwirtschaftlichen Betrieb wird naturgemäß der bessere Theil des Bodens reserviert. Was darauf angebaut wird, das hat der sachverständige Director* selbständig zu bestimmen und ist darin nur beschränkt durch das Mitbestimmungsrecht, welches dem Geldgeber einzuräumen ist, so lange er noch an der Gründung finanziell interessiert ist. Nur müssten von Anfang an gleich die Hauptconsumartikel des Colonie-Inlandes berücksichtigt werden (Getreide, Gemüse, Futter, Oliven, Obst etc.). Export-Artikel, wie Wein, Eosinen, Mandeln,' kommen erst in zweiter Linie.. .;; Die finanzielle Leitung ist getrennt von der landwirtschaftlichen einem tüchtigen sachverständigen Finammann, eventuell einem Collegium, zu übertragen. Hier v&fy] der dem Geldgeber zu reservierende Einfluss sogar überwiegend sein können. Der ertragärmste Theil des Bodens wird gleich im Beginn der Thätigkeit behufs Anlage eines Stadtplanes vermessen und in kleine circa l/> Morgen grosse Baupareellcn getheilt. Jeder Ansiedler hat auf einer solchen Bauparcelle ein kleines Familienhaus zu errichten und einen kleinen Garten anzulegen, wozu den ersten Colonisten. der Geldgeber das nöthige Baugeld verzinslich vorstreckt. Später tritt eine zu gründende Genossenschaftsbank ein. Für den halben Morgen Land ist an die Genossenschaft eine Pacht zu zahlen, welche nicht höher sein darf, als deren Zinslast dafür beträgt, also nach den Landpreisen in Palästina schwerlich mehr als eine Mark pro Jahr. . Unter denselben Bedingungen erhalten die Handwerker und industriellen oder gewerblichen Arbeiter ihre Bauparcelle für Wohnhaus und Garten, sowie für die nöthigen gewerblichen Anlagen. Für die Handwerker etc. soll kein Goalitionszwang bestehen, jedoch setzt Oppenheimer voraus, dass bei wachsender Arbeitsgelegenheit die Logik der Thatsachen die gewerblichen und industriellen Unternehmer von selbst zur Coalitionsbildung führen würde. Wenn z. B. ein Schmied so reichliche Arbeit hätte, dass einem zweiten die ^Niederlassung lohnend erschienene, so würden beide sehr bald einsehen, dass sie gemeinsam vorteilhafter arbeiten können, weil bei besserer Ausnützung des Bodens und der Anlagen sich der Arbeitsertrag verdoppeln würde, nicht aber die Zinslast für Boden, Capital und Betriebsmaterial. Die Xeuanscharlümg bestände nicht in einer zweiten Schmiede, sondern zunächst nur in einem neuen Amboss und einigen anderen Werkzeugen. Und bei weiterer Vcrgrösserung der Colonie und damit der Arbeitsgelegenheit würde die industrielle Coalition bei wachsenderTheilnehmerzahl eher als der einzelne imstande sein, durch Anschaffung vollkommenerer Maschinen, Einkauf der Bohproducte im grossen etc. die Productionskosten zu vermindern, den Gewinn dadurch zu erhöhen und sogar für das eine oder andere Prodüet Kachbarmärkte zu erobern. In diesem Stadium wäre# es bereits ausgeschlossen, dass sich Einzelbetriebe lieben dem Collectivbetrieb halten könnten. Nachzutragen iv-t allerdings noch zum Verständnis dieser Erwägungen, dass es natürlich keine Gehilfen in abhängiger Stellung gibt, durch deren Ausbeutung der einzelne Meister sich allein die Vortheile des Grossbetriebes verschaffen könnte; denn jeder hinzukommende Arbeiter mu.s s ja Genosse mit gleichwertigem Antheil werden, oder es steht ihm frei, Boden und Vorschuss zu verlangen und sich selbständig zu machen. Kehren -wir jedoch nochmals zur „Information" der landwirtschaftlichen Genossensehaft zurück, um wenigstens in grossen. Zügen zu sehen, wie der vennuthliche Entwicklungsgang nach Oppenheimer sein würde: Jeder Colon ist von den 100 erhält von dem Leiter die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Arbeit zugewiesen. Dafür bekommt er aus dem Betriebsfonds die ortsüblichen Tagelöhne als Vorschuss auf seinen Gewinnantheil. Dass er dabei zuviel erhält, ist nicht zu erwarten, denn die Colonie arbeitet zunächst doch wenigstens nicht unter schlechteren Gewinnchancen, als die benachbarten aipitalistisch verwalteten Güter, welche imstande sind, diese Löhne'zu tragen. Aber in mehreren Punkten ist die Genossenschaft doch besser gestellt: Die Sonderansprüche eines persönlichen Besitzers fallen fort. Die Colonie geniesst die Vortheile des intensiven Betriebes kleiner Bauerngüter und zugleich die Vorzüge des capitalistisehen Grossbetriebes durch Einkauf im grossen, vollkommenere Maschinen etc. Besonders aber fällt ins Gewicht, dass die Arbeiter von vornherein.wissen, dass sie für ihren eigenen Vortheil arbeiten, dass sie über ihren Arbeitslohn hinaus am Ende des Rechnungsjahres den gesammten, nach Abzug aller Lasten verbleibenden Nettogewinn pro rata der geleisteten Arbeitsstunden ausgezahlt erhalten. „Mit dem Augenblicke, wo dieses Ver-