Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 5 (1901)
- Issue
- 36 (6.9.1901)
- Article
- Betrachtungen einer Philozionistin
- Date
- 1901-09-06
- Page
- 6 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 6 „Die ^Welt? Nr. 36 fliessen und des Leides wird kein Ende sein--Ihr Leben werden Deine Kinder für Dich lassen-- Dann wirst Du das dunkelste Blatt Deiner Geschichte - wenden. Da stehen Häuser von Stein und Paläste niit prttii-' kenden Portalen, darin Deine Söhne hausen. Und Deine Söhne haben steinerne Wälle um ihr Herz gelegt und goldene Fesseln darum geschmiedet. Und wehe, sie schämen sich Deiner, Pu altes Volk, Du wunderbares! Aber siehe, mächtig ist Dein Blut noch im schlechtesten der Deinen, und aufstehen wird es wider seinen Willen und Zeugnis ablegen wider ihn. Du lassest Deine bittersten Thränen niederfallen auf das Blatt Deiner Schande. Das Blut Deiner Märtyrer wirst Du in Strömen darüber leiten, dass es rein wasche, dass es rein wasche-- Scheu blickst Du auf das Kind auf Deinem Schosse. Doch sieh — über alle Bilder von Wuth und Schande sieht es hinweg, hinaus mit Goldaugen blickt es. Nicht mehr der Moder enger alter Gassen steht vor ihm, nicht Schrecken der Verfolgung und Greuel des Yerrathes — in Dein gelobtes Land schaut es mit gesegneten Augen, der Duft der Beben zieht zu ihm herein und da blauen Deine Berge und Dein tiefer Himmel im Zauber des Hohen Liedes. * Wie ich Dich liebe, Volk der Schmerzen! Wie stark Dein Herz ist und wie jung geblieben! Nein, nicht eines anderen sollst Du werden, nicht sollst Du untergehen im Gewirre fremder Völkerschaften. Im Unterscheiden liegt all Deine Schönheit, alles Glück und alle Freude der Erde. Dein eigen bleibe! Um Deiner alten Herrlichkeiten willen, um der Pracht Deiner Könige, um der Gewalt Deiner heiligen Gesänge, um der Liebe Deines zürnenden Gottes willen! Bist nicht müde geworden an Deiner Grösse, nicht welk an Deinem Buhm, bist nicht gestorben an Deinen unsagbaren Leiden, bist nicht verdorben an Deinen grellen Lastern, bist jung und stark geblieben. Hast keine Erde um Deine Wurzeln und Sturm braust um Deine Zweige und blühest dennoch! Wie ich Dich liebe! Und wie Dein Blut kreist und braust in Deinen Adern und nimmer träg und schlaff ward! Tragend wie Schwingen raubender Vögel, stark wie der Weih Deiner Berge! Wie ich Dich liebe, Du Volk aller Völker, wie ich Dich segne! Der fünfte Cotigress. Wir bringen im Nachfolgenden die auf die Wahl der Delegierten bezüglichen Bestimmungen des Baseler Statutes : Artikel III. Punkt 4. An den Verhandlungen des Congresses können nur die von Sehekelzahlern gewählten Delegierten theilnehmer. 5. Jeder Schekelzahler hat das active und passive Wahlrecht für den Congress. 6. Das active Wahlrecht kann jeder nur in der Wahlgruppe, der er angehört, ausüben. Man erlangt das active Wahlrecht mit dem 18., das passive mit dem M. Lebensjahr. 7. Jeder zionistische Verein wählt als Wahlgruppe so viele Delegierte, als er 100 Mitglieder hat. Bei einer Ueberzahl von mehr als 50 Mitgliedern wählt der Verein um einen Delegierten mehr. Schekelzahler, welche keinem zionistischen Verein angehören, werden durch das Landes-Comite nach je hinderten in Wahlgruppen eingetheilt. In demselben Orte haben aber schon 50 solcher Schekelzahler als Wahlgruppe das Becht, einen Delegierten zu wählen, wenn die Landesorganisation dem zustimmt. 8. Die Wahl der Delegierten für den Zionisten-Congress ist eine directe und geheime. 9. Der Wahlmodus bleibt den Landesorganisationen (überlassen. Diese haben jedoch mindestens 3 Monatev vor -dem Congresse die Bestätigung des Actions-Comites einzuholen: 10. Jeder Delegierte hat das Eecht, bis 5 Mandate zu übernehmen, verfügt am Congress jedoch nur über eine Stimme. 11. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. 12. Jedes Landes-Comite führt eine eigene Liste seiner Schekelzahler, die es ebenso wie die Namen der gewählten Delegierten dem Actions-Oomite wenigstens 8 Wochen vor jedem Congresse mitzutheilen hat. 13. Wenigstens 3 Wochen vor jedem Congresse soll dessen Tagesordnung jedem Landescomite zugeschickt werden. Diese Tagesordnung muss vom Landes-Comite in der betreffenden Landessprache übersetzt und den Delegierten des Landes bekanntgemacht werden. Erster mähr.-schles. Delegirtentag in Prossnitz. Sonntag den 1. September, 2 Uhr nachmittags, trat die vom zionistischen Districts-Cornite für Mähren und Schlesien einberufene Delegierteiiversammlung in Prossnitz, Hotel „Drei Könige" zusammen. Ausser den Delegierten der zionistischen Organisationen von Brünn, Olmütz, Prossnitz, Ung.-Hradisch, Prerau, M.-Weisskirchen, M.-Ostrau und Troppau wohnten zahlreiche Gäste von nah und fern den Berathungen bei. In das Bureau wurden gewählt Gg. Loew aus Prossnitz als Vorsitzender, Gg. Weissmann aus Hradisch als Stellvertreter, Gg. Dr. Zweig aus Olmütz als Schriftführer. Sodann erstattete Gg. Hickl aus Brünn einen ausführlichen Rechenschaftsbericht über die bisherige Thätigkeit des am Olmützer österreichischen Zionistentage eingesetzten Districts- Comites. Die fast endlose Reihe von Vereins- und Volksversammlungen, die während dieser kurzen Zeitspanne seit Ende März in den beiden Provinzen abgehalten wurden, theils unter Mitwirkung, theils doch über Anregung des D.-C, Hess das Segensreiche einer straffen Organisation klar zutage treten. Minder erfreulich klang der finanzielle Bericht, da sich mehrere Vereine noch mit Abführung von Schekel und Parteisteuer als rückständig erwiesen. Nachdem -die Delegierten-Versammlung dem D.-C. einhellig Dank und Vertrauen votiert hatte, wurden die von demselben vorgelegten Anträge in mehr als dreistündiger Debatte durchberathen. Unter den Beschlüssen seien folgende hervorgehoben: I. A g i t a t i o n. 1. Im Monate December anlässlich des Chanukahfestes müssen in allen Judengemeinden Mährens und Schlesiens, in denen zionistische Organisationen bestehen (also in Bielitz, Boskowitz, Brünn, Hradisch, Krenisier, Loschitz, Olmütz, Ostrau, Prerau, Prossnitz, Tobitschau, Troppau, Weisskirchen), von diesen Makkabäer- Feiern abgehalten werden, in den übrigen Judengemeinden von der jeweils nächstgelegenen zionistischen Organisation. 2. Im Monate Jänner haben sämmtliche zionistische Vereine bezw. Executiv-Comites Volksversammlungen abzuhalten mit der Tagesordnung: „Referat über den 5. Zionistencongress in Basel". 3. Es ist Pflicht aller Zionisten, die Angelegenheiten der Cultus- und politischen Juden-Gemeinden zu verfolgen, in zionistischem Sinne zu beeinflussen, vor Wahlen in dieselben Versammlungen zu besuchen oder zu veranstalten und daselbst das zionistische Cultusgemeinde-Programm zu erörtern und zur Discussion zu stellen, womöglich zionistische Candidaten zu nominieren und den Wahlkampf mit aller Energie durchzuführen. 4. Es ist Pflicht der Zionisten, das allgemeine Interesse der Juden an Geschichte und Verwaltung des mährischen Lanclesmassafonds zu wecken, zu diesem Zwecke vor der im Frühjahre stattfindenden General-Versammlung der Gemeinde-Delegierten aufklärende Versammlungen einzuberufen und die Delegierten in zionistischem Sinne zu beeinflussen. Das D.-C. wird den Organisationen rechtzeitig die Rechenschaftsberichte und sonstiges Material bereitstellen. II. Innere Organisation. 1. Die Vereine haben bis 15. October den auf ihre Mitgliederzahl entfallenden Schekel sammt Parteisteuer abzuführen, dfc* Ferialverbindungen vor Beginn des Wintersemesters. 2. Die innere Vereinsthätigkeit muss nebst genauester Information aller organisierten Gesinnungsgenossen über den Zionismus, besonders die Heranbildung von Rednern, die Erziehung von Arbeitskräften erstreben. Zu diesem Zwecke ist allwöchentlich ein interner Diseussionsabend zu veranstalten. Ferner müssen alle Vereine in öffentlichen Monatsversammlungen aetuelle zionistische 'und allgemeine jüdische Fragen nach dem Referate eines Gesinnungsgenossen zur Discussion stellen. In den Monaten December, Jänner, Apr.il können die Monatsversammlungen entfallen.