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Die Welt · 1901-05-17 · 20 (17.5.1901) · p. 4

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Journal
Die Welt
Volume
5 (1901)
Issue
20 (17.5.1901)
Article
Zur wirtschaftlichen Erschliessung Palästinas
Date
1901-05-17
Page
4 (sequence 3)
Language
German
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Seite 4 „Die # Welt Nr. 20 Erschliessers Palästinas mit Dankbarkeit und Anerkennung gedacht werde. A. N e u f e 1 d, eand. cam. * Heir Ober-Ingenieur Lau äussert sich zu den ihn betreffenden Ausführungen des Herrn N e u f e 1 d folgendermassen: In technischen Aeratern ist das Plan- oder Normalien-A r c h i v die Grundlage aller Arbeiten und jedes Fortschrittes; dasselbe wird gewöhnlich vom jüngsten, strebsamsten und verlässlichsten Ingenieur verwaltet und ergänzt. Möglich, dass dieser Ausdruck an der Universität an Moder erinnert, ein ähnliches Gefühl erzeugt beim Ingenieur das Wort „Registratur". Mit* „Cataster" kann er sich eher befreunden, obwohl dieses Wort zu sehr an das Grundbuch erinnert. Im übrigen habe ich ausdrücklich die sehr lehrreichen Angaben des Herrn N e u f el d anerkannt und nur hinzugefügt, was mir zur Inangriffnahme der Arbeit nothwendig schien. Wenn jedoch der Akademiker N e u f e 1 d seine Commilitonen in den „spanischen Stiefel64 von Normen einpressen möchte, ist es Sache der letzteren, dazu Stellung zu nehmen. Seine abfalligen Bemerkungen über den Kriticismus kann ich auch nicht gelten lassen. Ich habe in Büchern so viele Unrichtigkeiten und falsche Angaben gefunden, dass ich es für nothwendig halte, jede Angabe nach Thunlichkeit zu prüfen, wozu ja die verschiedenen Quellen über den gleichen Gegenstand eine Handhabebieten. Sonst sind wir, bis auf die mir so unsympath ischen „Normen", eines Sinnes. Ich glaube, wenn einer auch „unerbittlichen Ernst und Strenge" nicht mag, muss er doch wenigstens die Freiheit der Arbeit hochhalten. * Der Vorstand des „Vereines für technische Studien in Syrien und Palästina" hat die Vorschläge der Gesinnungsgenossen Neufeld und Lau zum Gegenstande einer eingehenden Besprechung gemacht. Es wurde beschlossen, ein Subcomite des Vorstandes einzusetzen, das für die praktische Durchführung der Archiv-Arbeiten zu sorgen hat. Mit der Leitung des Subcomltes wurde Herr Berthold F e i w e 1 betraut. Die alten mährischen Judengemeinden und ihr Ende. Von Rudolf Nassau. Fuimus Troes, fuit Iiium. Als das Sturmjahr 1S48 die Ghettomauern schleifte und den hinter ihnen eng zusammengepferchten Parias angelweit die Ghettothore öffnete, war das Schicksal der alten jüdischen Gemeinde besiegelt: sie war unrettbar dem Verfalle preisgegeben. Unaufhaltsam und ziemlich einheitlich entwickelte sich derProcess der Zersetzung und Auflösung, dem Zuge einer neuen Zeit und ihren revolutionären Wandlungen folgend, und in immer rascherem Tempo eilt eisernem Ende entgegen. Der Niedergang der grossen, der Untergang der kleinen Gemeinden ist die unabwendbare, logisch bedingte Cqnsfquenz der historischen Entwicklung in den letzten fünf Decennien. Der stolze Bau, der Jahrhunderte hindurch die gewaltigsten Stürme überdauert hat, der unter dem ehernen Zwange barbarischer Ausnahmsgesetze aufgeführt und befestigt ward, kracht in allen Fugen und stürzt sang- und klanglos zusammen, unter seinen Trümmern die kräftige nationale Eigenart begrabend. Was unverwüstlich war und unüberwindlich schien in Sturmund Noth der Barbarei, fallt jetzt der Civilisation und ihrer Freiheit zum Opfer. Die totale Um- und Neugestaltung der staatlichen und rechtlichen Verhältnisse nach dem Jahre 1848 rüttelte an den alten Fundamenten dos jüdischen Gemeinwesens und gab ihm äusserlich und innerlich ein ganz anderes, modernes Gepräge. Vor dem Achtundvierzigerjahre war die Zusammensetzung, die Grösse und der ruhige Bestand der Gemeinde durch das Familiengesetz, ein mittelalterliches Geistes- und Culturproduct, bestimmt. Da die Judengemeinden eine genau fixierte Mitgliedschaft, ihre „Famiiianten" hatten, die an ihre Familienstelle gebunden waren, mochten sie innerhalb oder ausserhalb der Gemeinde ihr Domicil haben, Wieb der Familienstand der Gemeinden stationär, und es konnte ihr Bestand wohl durch äussere feindselige Einflüsse in Frage gestellt, aber niemals durch eine aus ihrer Mitte heraus entstehende Bewegung, durch freiwillige Fluctuationen der Einwohner ernstlich gefährdet werden. Wie bei den Germanen der Hörige, glebae adscriptus, an die Scholle seines Gebieters sein Leben lang gebunden blieb, so war der Jude wie mit Sclavenketten an seine Stammgemeinde gefesselt, die er vielleicht niemals sah und kannte. Unter dem Drucke harter Gesetze war er verpflichtet, an sie die Gemeindesteuer und andere Abgaben zu entrichten. Die Steuereinkünfte der Gemeinde waren deshalb niemals solchen Schwankungen unterworfen, durch die das Gleichgewicht im Gemeindehaushalte empfindliche Störungen erlitten hätte, und schufen wenigstens insoweit eine günstige Finanzlage und leichte Budgetierung, dass die Gemeinde ohne erhebliche Schwierigkeiten ihre Cultus- und Schuleinrichtungen erhalten, ihren Angestellten den nach heutigen Begriffen sehr kargen Lohn bezahlen und eine bisweilen recht bedeutende Zahl von Ortsarmen unterstützen konnte. Das Jahr 1848 veränderte diese Situation mit einem Schlage. In dem durchgreifenden Scenenwechsel dieses Jahres erfuhr die rechtliche und finanzielle Grundlage der Gemeinden folgenschwere Umgestaltungen, Ganz neue Organisationsformen entstanden, Rechnung tragend den Anforderungen und Strömungen der Zeit, und die alten Organisationen ragten als Anachronismen, als überlebte und vielfach überflüssiggewordene Institutionen, als Denkmäler von historischer Bedeutung in unsere Zeit hinein. Mit dem Falle des Familiengesetzes und alier das freie Aufenthaltsrecht, den freien Besitz und Erwerb einschränkenden Bestimmungen begann für die Juden ein neues Leben. Es lag in der Natur der Dinge, dass sie von dein Rechte voller Freizügigkeit rasch und ausausgiebig Gebrauch machten. Es galt, die Früchte des Verkehres zu geniessen und sich in der langentwöhnten Freiheit nach Herzenslust zu tummeln. Es war ein gesunder Egoismus und Realismus, der sich regte und den durch Jahrhunderte niedergehaltenen Erwerbs- und Handelstrieb seine Expansivkraft frei entfalten liess. Eine spontane Wanderung, ein Hin - und Herwogen der bisher Besitz- und Erwerblosen, ein hastiges Schieben und Drängen nach Luft und Licht, Entwicklung und Fortschritt hob an, und wenige Jahre genügten, um die Scenerie gänzlich umzugestalten : neue Gemeinden und Erwerbsquellen, eine neue Gedanken- und Ideenwelt, andere Menschen, andere Juden hervorzuzaubern. Für die alten Judengemeinden war der Anfang vom Ende gekommen. Die dumpfen Ghetto-Städtchen wurden verlassen und grössere Städte, Industrie-und Handelscentren aufgesucht und bevölkert. In Orten, in die wegen ihrer Lage oder sonstiger für Handel und Industrie günstiger Vorbedingungen sich der natürliche Strom der das Ghetto Verlassenden ergoss, in Städten, in denen den Juden bisher die Niederlassung schlechthin verboten oder ungemein erschwert war, concentrierte sich eine starke jüdische Bevölkerung und legte den Grund zu neuen, aufstrebenden Judengemeinden. Es ist eine nachweisbare Thatsache, dass in vielen Orten der wirtschaftliche Aufschwung, ein frisches, pulsierendes Leben in Handel, Industrie und Gewerbe auf den günstigen Einfluss der zugewanderten Juden zurückzuführen ist. In den alten Gemeinden gieng demgemäss die Zahl der ansässigen Juden immer mehr zurück. Die kleineren Judengemeinden verfielen theils factisch der Auflösung, theils sanken sie auf das Niveau bedeutungsloser, jämmerlich vegetierender Judencolonien herab und führten als selbständige Gemeinden ein armseliges Scheindasein. Nur die Minderzahl der alten Gemeinden kann heute als lebensfähig bezeichnet werden. Die stete Verringerung der ansässigen Juden und die dadurch herbeigeführte finanzielle Misslage der Gemeinde führte zur Unmöglichkeit, dass selbständige Gemeinden fortbestanden, und so zur Auflösung. Eine ähnliche Entwicklung machten die grossen Gemeinden mit. Sie führt bei ihnen nicht zu vollständigem Verfalle, aber dennoch zu einem augenscheinlichen Niedergänge. Auch diese einst bedeutenden und blühenden Gemeinwesen verloren einen grossen Theil ihrer Gemeindemitglieder und Einkünfte — mit und ohne Auswanderung, dort mehr, hier weniger. Die Zahl der Steuerzahler und die Steuerkraft der Gemeinde nahm schon aus dem Grunde ab, weil jetzt die ausserhalb der Gemeinde wohnenden Gemeindeangehorigen nicht mehr wie früher dem Gemeindeverbande angehörten und daher nicht verpflichtet waren, der ehemaligen Stammgemeinde Gemeindesteuer zu zahlen. Aber nicht nur rechtlich, auch factisch wurde die Zahl der Gemeindemitglieder immer geringer, da auch unter ihnen der Zug in' die grösseren und für den Erwerb günstigeren Städte sich bemerkbar machte und ein Ersatz die Lücken derjenigen, die Studien- oder erwerbshalber ihre Heimatsgemeinde verliessen und vergassen, niemals füllte. Die communalen

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