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Die Welt · 1899-10-27 · 43 (27.10.1899) · p. 4

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
43 (27.10.1899)
Article
Der Fall Polna in der Volksliteratur
Date
1899-10-27
Page
4 (sequence 2)
Language
German
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Seite 4 „Die H Welt“ Nr. 43 Falles nicht überflüssig erscheint. Wer gegenüber dieser cause celebre nur den einzigen Wunsch hegt, dass die volle Wahrheit ans Tageslicht komme, der darf nun doch hoffen, dass Licht in die Sache kommen wird, und wird Befriedigung schon über die blosse Thatsache empfinden, dass überhaupt weiter geforscht wird. In gar zu grellem Contraste gegen dieses spärliche und langsame Fliessen der Nachrichten über den weiteren Fortgang der Aufhellung des Falles „Polna“ stehen die reichlichen, in rascher Folge einander ablösenden Berichte über Excesse gegen die Juden, welche von der czechischen Bevölkerung in böhmischen und mährischen Ortschaften verübt wurden. Die Aufhebung der Sprachenverordnungen, über welche die 0zechen erbittert sein mögen, ist nur ein zufälliges Zusammentreffen. Die tiefere Ursache der Excesse liegt in der schon vor dem Kuttenberger Processe durch Monate hindurch betriebenen planmässigen, wohlorganisierten Hetze gegen die Juden und in der nach Durchführung des Processes mit dem ausdrücklichen Hinweise auf die Autorität des Urtheils geübten Aufstachelung der Volksleidenschaften. Was wir in den letzten Tagen in verschiedenen Orten Böhmens und Mährens erlebt haben, ist nur die nothwendige Consequenz dessen, was im Kuttenberger Gerichtssaale gesprochen wurde und was nach gefälltem Urteile über den Fall Polna in Wort und Bild verbreitet wurde. Dass das Urtheil noch nicht in Rechtskraft getreten, ist so wenig ein Hindernis, dasselbe zu Agitationszwecken auszunützen, als die schwerwiegenden Bedenken gegen dessen Richtigkeit die zur Gluthitze angefachten Leidenschaften zu mässi gen imstande wären. Die Baxa und Consorten machen keinen Anspruch, als Wahrheitssucher oder Wahrheitsfinder zu gelten. Sie prüfen nicht erst die moralische Berechtigung ihrer Agitationsmittel, noch auch werden sie in deren schrankenloser Ausnützung durch nachträgliche Bedenken moralischer Natur gehemmt. Es ist gut, wenn die Juden, speciell Oesterreichs, sich darüber nicht täuschen. Vor uns liegt ein Heft in grünem Umschlag im Umfange von 24 Seiten Kleinoctav, mit dem Titel in czechischer Sprache, „Zuverlässige Beschreibung des Meuchelmordes an Agnes Hruza, ‘ welchen im Wald Brzezina in Polna verübt hat Leopold Hülsner.“ Der Name Leopold Hülsner ist besonders gross gedruckt, während für den Namen der Ermordeten ein weit kleinerer Druck ausreichend befunden wurde. Den grössten Theil des Titelblattes nimmt eine achteckige Figur ein; wie es scheint, wollte der Zeichner damit einen „Mögen David“ darstellen. In der Mitte dieser Figur ist das Datum 29./3. 1899 angebracht. Ist also schon das Titelblatt möglichst auffallend gemacht, so kommt der.nach dem Gruseln verlangende Leser gleich auf der ersten Seite des Inhalts auf seine Rechnung; dort befindet sich ein — sehr roh ausgeführtes — Bild, die Besichtigung der Leiche durch die Gerichts-Commission auf dem „Thatorte“, oder richtiger Auffindungsorte, darstellend. Noch zwei weitere Bilder zieren das Heft: ein Bildnis der Ermordeten mit der Legende: „Die ehrbare und gottesfürehtige christliche Jungfrau Agnes Hruza, welche durch den Israeliten Leopold Hülsner Mittwoch, den 29. März 1S99 im Walde Brzezina bei Polna meuchlings ermordet wurde“ und ein Bildnis Hülsner s, der hier den Titel erhält: „23jähriger Mörder, verurtheilt zum Tode durch den Strang durch das Urtheil des Kreigeriehtes Kuttenberg vom 17. September 1899.“ Es scheint, dass auch bei diesem Bilde der Zeichner seinem Publicum das schauerlich - süsse Gefühl des Gruseins bewahren wollte, denn er hat sich redlich bemüht, den „Mörder“ abschreckend hässlich darzustellen. Wenn nur zum Theile das Bildnis auf Naturwahrheit Anspruch machen darf, so hat es für den objectiven Beurtheiler der Affaire gerade grossen Wert, denn dann wäre H ü 11 s n e r thatsächlich ein ganz abnormes Individuum, ausgestattet mit einer ganzen Sammlung von sogenannten Degenerationszeichen, wie ungleiche Länge beider Ohrmuscheln, Ungleichheit der Lidspalte, Asymmetrie des Gesichtes u. a. Der äusseren Ausstattung reiht sich würdig der Text an. Dieser bringt zunächst eine allerdings kurze, aber sehr wirkungsvolle Darstellung der That selbst. Der Erzähler beschränkt sich auf Wiedergabe der Zeitungsberichte über die Auffindung der Leiche, die ersten Verdachtsgründe gegen Hülsner und einen Theil der Anklageschrift. Es wird allerdings vieles weggelassen, hingegen alle Aeusserungen über den „Juden“ Hülsner, die von einzelnen Zeugen gemacht werden, sehr sorgfältig zusammengestellt, die Wunden der Ermordeten genau beschrieben, das Fehlen des Blutes in seiner ganzen Rätselhaftigkeit eingehend gewürdigt, das Gutachten der Gerichtsärzte, soweit es diese Punkte berührt, wortgetreu mitgetheilt. Dabei wird manches Detail erzählt, welches von den Zeitungen übergangen oder nicht genügend hervorgehoben wurde. So wird auf ein Factum hingewiesen, welches „notwendigerweise“ mit der Ermordung der Hruza in Zusammenhang stehen müsse. Ein Jahr zuvor sei nämlich nahezu an demselben Orte unter ganz denselben Umständen eine Jungfrau „abgeschlachtet“ worden, deren Leiche ebenso entblösst und ebenso mit Reisig bedeckt aufgefunden wurde, wie der Leichnam der Hruza. ln lebhaften Farben wird das Entsetzen ausgemalt, das sich der Bewohnerschaft der ganzen Gegend bemächtigte. Nicht oft genug kann das Fehlen des Blutes hervorgehoben werden, und man muss schon im Interesse der Wirkung auf den Leser dem Verfasser die poetische Freiheit gestatten, die Thatsachen ein wenig abzuändern. So z. B. heisst es : „Nicht ein Tropfen Blut wurde in dem todten Körper, noch auch an den Kleidern gefunden.“ Schade nur, dass aus dem Sectionsprotokoll, so unvollständig es ist, hervorgeht, dass die Leiche nicht ganz blutleer gewesen sein kann, und dass die Anklageschrift selbst die blutgetränkten Kleidungsstücke anführt. Die Reihe der Verdachtsmomente gegen Hülsner wird damit eröffnet, dass bei der Leiche der ermordeten Hruza ein Stock gefunden wurde, der ein Zeichen trug, mit dem Buchstaben H, allerdings sehr gravierend für Hülsner, nur schade, dass H auch auf Hruza hindeuten kann, oder auf einen anderen mit H anlautenden Namen. Der Verdacht, der sich anfangs gegen den Bruder der Ermordeten kehrt, wird dadurch vollkommen entkräftet, dass der Gendarm bei diesem nur ein kleines Taschenmesser findet, während bei Hülsner ein „Schächter- , messer“ früher einmal von Zeugen gesehen worden sein soll, bei der Hausdurchsuchung jedoch nicht gefunden wurde. Die Kette der gegen Hülsner vorgebrachten Beweise wäre ohne Zweifel lückenlos, wenn nur nicht die Fundamente des ganzen Beweisverfahrens gar so unsicher wären. So beispielsweise stehl es gar nicht fest, dass der Auffindungsort der Leiche, oder dessen Umgebung wirklich der Thatort war, noch auch lässt sich aus der Beschaffenheit der Halswunde folgern, dass sie bei Lebzeiten beigebracht wurde. Die Gerichtsärzte können freilich irren; sowohl der Befund, ' den sie aufnehmen, wie die Schlüsse, die sie aus demselben ziehen, können irrig oder falsch sein, die Hauptsache bleibt ja doch, dass sie beide überein stimmen, und das war, wie auch unser Autor hervorhebt, hier der Fall/ Man muss unserem Autor Dank dafür zollen, dass er das Wort „Ritualmord“ nicht gebraucht; sehr discret sagt er: „die dargelegte Art der Entblutung gab gerade Anlass zu zahlreichen Meinungen, weil dieser Mord gerade in der Zeit der jüdischen Feiertage erfolgte.“ Auch hier — offenbar nur des Wohlklangs wegen eine kleine Ungenauigkeit; die jüdischen Feiertage waren schon vorüber, aber mit Kleinigkeiten hält sich unser Verfasser nicht auf. Er begnügt sich mit einer Auswahl aus den Ergebnissen der Gerichts-

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