Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 39 (29.9.1899)
- Article
- Der Mord in Polna
- Date
- 1899-09-29
- Page
- 10 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 10 „Die H Welt« Nr. 39 kanntlich am- 12. &. auf dem Bahnhofe verhaftet. Wehr, der dringend verdächtig ist, im Walde bei Hühnerwasser eine Frau aus Hirschberg ermordet und beraubt, ferner ein Sittlichkeitsverbrechen an einem fünfjährigen Mädchen und zahlreiche Einbrüche verübt zu haben, wollte eben abreisen, als ihn ein Schlosser erkannte. Er theilte seine Wahrnehmung dem Stationsvorstande mit, der Wehr durch Finanzwachleute festnehmen Hess. Wehr, ein übel beleumundetes Individuum, ist 35 Jahre alt und stammt aus dem Bezirke Kuttenberg. Er ist von klüftiger Statur und fällt durch den stechenden Blick seiner Augen auf. Der Vertheidiger im Polnaer Process beantragte, Wehr, der sich in den Wäldern bei Polna umhergetrieben haben soll, den Zeugen gegenüberzustellen, die zur kritischen Zeit einem fremden Mann begegneten, dessen Blick ihnen auffiel. Allein der Gerichtshof lehnte die Requirierung des Verdächtigen ab. * Das Wiener „Deutsche Volksblatt" äusserte sich in seiner Nummer vom 25. September, dass „die Gerichtsfunctionäre — Kreisgerichtspräsident Hofrath J e z e k und Staatsanwalt Schneider-Sw oboda in Kuttenberg, beide sehr reiche Leute — in jeder Beziehung unabhängige Richter waren, die einen goldenen Lorbeerkranz, wie ein solcher im Tisza-Eszlarer Processe einem der Gerichtsbeamten durch Rothschild übersendet wurde, zweifellos sofort per Eilgut retourniert hätten.“ Hierzu bemerkt nun das „Wiener Tagblatt“: „Es dürfte interessieren, näheres über den erwähnten Lorbeerkranz zu erfahren; unserem Erinnerungsvermögen ist es gelungen, dieser Geschichte auf den Grund zu kommen. Leider müssen wir gleich anfangs einige kleine Irrthümer des „Deutschen Volksblatt“ berichtigen. Der erwähnte goldene Lorbeerkranz ist eigentlich kein Lorbeerkranz, sondern eine Busennadel. Dieser Lorbeerkranz in Form einer Busennadel nun wurde nicht nach Ungarn gesendet, sondern blieb in Wien, und sein Besteller war nicht Baron Rothschild, sondern ein Comite von Wiener Herren, die allerdings zuerst die Absicht hatten, die Nadel als ein Zeichen besonderer Verehrung dem Tisza- Eszlarer Staatsanwalt zu übersenden, später aber davon Abstand nahmen. Das Köstlichste an der Geschichte von Lorbeerkranz und Busennadel ist aber, dass diese Nadel weder der Staatsanwalt von Tisza-Eszlar, noch einer der übrigen Gerichtsbeamten erhielt, sondern — Herr Doctor Lueger. Alles übrige an der „Lorbeerkranz“-Geschichte ist wahr; wahr ist nämlich, dass in Tisza-Eszlar einmal ein Process war, dass bei demselben Gerichtsbeamte thätig waren und dass ein Mann namens Rothschild existiert. Das „D. Volksbl.“ hat also in einem einzigen Satze, ohne viel Aufhebens zu machen, drei Wahrheiten gebracht; mehr kann man wirklich nicht verlangen.*Nun aber zur Geschichte von der Lorbeerkranz-Busennadel des Dr. Lueger! Zu jener Zeit war Herr Dr. Lueger ein ebenso glücklicher Jurist als eifriger Demokrat. Er gewann damals noch Processe. Eines Tages — es sind jetzt sechzehn Jahre her — hatte er wieder einmal in einem bedeutenden Processe vor dem Obersten Gerichtshöfe gesiegt und der dankbare Client beschloss, seinen Anwalt ganz besonders zu ehren. Er gieng zu einem Juwelier, um ein hübsches Cadeau auszusuchen. Er fand ein solches in jener Busennadel, die eigentlich nach Tisza-Eszlar hätte ab geschickt werden sollen. Ja, es schien, als sei dieselbe für den Demokraten und Juristen Doctor Lueger eigens angefertigt worden. Die goldene Göttin der Gerechtigkeit hielt eine Wage in der Rechten, in deren einer Schale die jüdischen Gesetzestafeln lagen, sehr hübsch aus Rubinen gefertigt, während in der anderen ein Kreuz aus Brillanten funkelte. Dr. Lueger war, wie es sich gehört, sehr gerührt und soll auch noch später, als er es nicht mehr für politisch opportun fand, die Nadel zu tragen, dieselbe in Ehren gehalten haben. Als er zuletzt Bürgermeister wurde und das Gewinnen von Processen endgiltig an den Nagel bängte, dürfte er auch der Nadel und der schönen Idee, die sie verkörpert, vollständig vergessen haben. Er hat die Göttin der Gerechtigkeit irgendwo eingesperrt und wird sie nicht so bald wieder an das Tageslicht bringen." * ' - Während der gegen Hülsner geführten Untere suchung, und zwar am 16. April d. J., hatte die Gemeinde Klein-Weznitz, aus welcher die ermordete Agnes Bruza stammte', eine Belohnung von 100 Kronen und die Stadt Polna eine Belohnung von 100 fl. für jene ausgeschrieben, die zur 'Entdeckung der Thäter führen. Da nun die Verhaftung Hülsners durch die Gendarmerie in Polna erfolgte und man den Hü 1 sner durch seine Schuldigsprechung des verübten Verbrechens für überwiesen wähnt, begab sich eine Deputation der Stadt Polna zum Kreisgerichte nach Kuttenberg mit dem Ersuchen, die Entscheidung zu treffen, ob die ausgeschriebenen Belohnungen der Gendarmerie in Polna auszuzahlen sind. Da das Urtheil gegen Hülsner noch nicht rechtskräftig ist, dürfte die Entscheidung in dieser Angelegenheit noch nicht erfolgen. s ... Die Mutter der ermordeten Agnes Hruza hatte, wie aus der gegen Hülsner erhobenen Anklage hervörgieng, angegeben, dass von den Sachen, die ihre Tochter am Tage des Mordes bei sich hatte, ein Rosenkranz, ein Paar Handschuhe und ein Taschentuch fehlen. Ein in Kuttenberg ver-r bfeitetes Gerücht wollte wissen, dass der betreffende Rosenkranz bei einer Person in Bochnia in Galizien gefunden worden sei. Dieses Gerücht hat bisher ebensowenig Bestätigung gefunden, wie das Gerücht, dass ein Anonymus dem Hülsner dieser Tage einen vergifteten Gugelhupf, in dem ein Zettel mit einer in hebräischer Schrift geschriebenen Mittheilung enthalten gewesen sein soll, geschickt habe. Dieses Gerücht hat sich als vollständig erdichtet herausgestellt und ist darauf zurückzuführen, dass die Mutter H ül s n e r s an dem Tage, an welchem sie aus GrossrMeseritsch zur Verhandlung nach Kuttenberg als Zeugin gekommen war, für ihren Sohn einen Gugelhupf und einen Gulden beim Kerkermeister zurückgelassen hat. Sowohl der Gulden, als auch der Gugelhupf wurden dem Hülsner ausgefolgt. , ■ * Bei der am 21. d. stattgehabten letzten Verhandlung in dieser Schwurgerichts-Periode hat sich, nachdem die Geschwornenbank gebildet worden war, der Geschworne Herr J elinek, Oekonom in Malin, das Wort erbeten und sagte: Wir wurden in dieser Schwurgerichts-Periode vom Gerichte als Geschworne bestimmt. Als solche sind wir nach Beendigung des Processes gegen Leopold Hülsner von einzelnen Blättern derart angegriffen worden, dass nicht bloss unsere Ehre, sondern auch unsere Existenz gefährdet erscheint. Wir bitten den hohen Gerichtshof, behufs Schutzes unserer bedrohten Ehre und Existenz gegen die betreffenden Blätter entsprechend einzuschreiten. — Der Vorsitzende dieser letzten Verhandlung, Herr Landes-, gerichtsrath Budecius, bedeutete den Geschwornen, sich mit ihrem Ansuchen an das Präsidium das Kreisgerichtes zu wenden. Die Geschwornen leisteten diesem Vorschläge Folge. * Aus Kutte uberg wird den „Narodni Listy" ferner gemeldet, dass die Mutter Hülsner’s gegen die der Verdacht der Theilnahme an dem Mord bestehe, einvernommen und mit Hülsner confrontiert worden sei, welcher diesmal wieder leugnete. „NarodniListy" erklären ferner, bezüglich E r b m a.n n’s und Wassermann’s.scheine man sich nicht auf der richtigen Spur zu befinden, da Wassermann zur