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Die Welt · 1899-09-15 · 37 (15.9.1899) · p. 1

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
37 (15.9.1899)
Article
Fünf gegen Zwei
Date
1899-09-15
Page
1 (sequence 1)
Language
German
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Erscheint jeden Freitag. Zuschriften sind nicht an einzelne Personen, sondern an die Redaction oder Administration: Wien, IX., Türkenstrasse Nr. 9, zu richten. Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen und . Manuscripte nicht zurückgesendet. D APIldCflPAioa * Oesterreich-Ungarn: ganzjährig 6 fl.----- 12 Kr., halbjährig B fl. 6 Kr. Für das Ausland: Deutsch- DviuugopltüuCa land ganzjährig 13 Mk. 70 Pf., halbjährig 6 Mk. 85 Pf., England ganzjährig 14 8hg., halbjährig 7 8hg., Russland ganzjährig 7 R., halbjährig 3 R. 50Kop., Sciiweiz, Frankreich, Italien, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Griechenland, Aegypten ganzjährig 17 Frcs., halbjährig 8 Frcs. 50 Cts., Amerika ganzjährig 3 Doll. 40 Ct. Nr. 37 Wien, 15. September >899. 3. Jahrgang ♦—...-♦ Redaction und Administration WIEN IX., Türkenstrasse Nr. 9. Telephon 14199. «r-—--——-——» <►---* Preise der Anzeigen: Die viermal gespaltene Petitzeile 10 kr. Der Inseratentheil wird Dienstag abends geschlossen. Einzelne Nummern 15 kr. ---!-G Fünf gegen Zwei. Von Benjamin Seff. Samstag, den neunten September 1899, in den Abendstunden, wurde eine merkwürdige Entdeckung gemacht, die auch wirklich nicht verfehlt hat, allgemeines Aufsehen in sämmtlichen mit Telegraphendrähten versehenen Welttheilen hervorzurufen. Es wurde nämlich entdeckt, dass einem Juden die Gerechtigkeit verweigert werden kann, aus keinem anderen Grunde, als weil er ein Jude ist. Es wurde entdeckt, dass man einen Juden quälen kann, als ob er kein Mensch wäre. Es wurde entdeckt, dass man einen Juden zu infamer Strafe verurtheilen kann, obwohl er unschuldig ist. Diese gewiss überraschende Entdeckung wurde in recht weiten Kreisen gemacht, als der neue Schuldspruch über Dreyfus erfolgte. Insbesondere die Assimilations-Juden waren höchlich erstaunt. Jawohl, Alfred Dreyfus, Hauptmann in der französischen Artillerie, die er so sehr geliebt hat, ist abermals verurtheilt worden. Diesmal allerdings nicht zur Verbannung nach der Teufelsinsel, die ihre Schrecken für ihn verloren haben muss, seit er seine Kriegskameraden im Gerichtssaale zu Rennes kennen gelernt hat. Sie haben ihn diesmal nur zu zehnjähriger Gefängnisstrafe verurtheilt. Nur! Welche Milde! Wie?- Ist plötzlich das Mitleid in diese tüchtigen Soldatenherzen eingezogen? Sind sie weicher geworden, als es die unbeugsame Officiersehre, nachsichtiger, als es die Vaterlandsliebe gestattet? Ist der Verrath kein verbannungswürdiges Verbrechen mehr? Genügt eine zehnjährige Haft für eine Schuld, die der Verurtheilte nicht auf sich geladen hat? Diese äusserst räthselhaften Fragen lösen sich vielleicht, wenn man erwägt, dass die „Beweise“ nicht hinreichend echt waren, um auf eine neuerliche Verschickung nach der Teufelsinsel erkennen zu lassen. Unter Anrechnung des Umstandes aber, dass es sich um einen Juden handelt, waren die Fälschungen dieser ehrenfesten Generalität für zehn Jahre Gefängnis beweiskräftig genug. Und überdies: die zehn Jahre stehen ja nur auf dem Papier, der tapfere Vorsitzende des Kriegsgerichtes hat Schuld und Strafe hinter einem Wall von grimmigen Gendarmen nur verkündigt, ohne dass jemand daran dächte, den unglücklichen D r e y f u s noch viel länger hinter Schloss und Riegel zu halten. Dann kann er frei hinausgehen, keiner wird ihn zum Bleiben zwingen, am wenigsten die Herren Offrciere, die froh sind, diesen unverschämten Juden losgeworden zu sein. Im Generalstab, in der Armee hat er natürlich nichts mehr zu suchen. Es haben sich unter den sieben Kriegsrichtern fünf, ganze fünf beherzte gefunden, welche die französische Uniform von dem Fleck reinigten, dass der Jude sie trug. Fünf gegen zwei! Eine schöne, lehrreiche, denkwürdige Ziffer unserer heutigen Civilisation. Die Entdeckung, dass ein solches Abenteuer zu jetziger Zeit möglich ist, hat, wie gesagt, vielfach peinliches Aufsehen erregt. Sind das die Errungenschaften der Cultur? hörte man die bewährten Freunde des Fortschrittes sagen. Werden so die Menschenrechte respectiert? klagten die Verfassungstreuen unter Berufung auf die unsterblichen Principien der grossen Revolution. Und sind nicht alle Bürger vor dem Gesetze gleich? stöhnte das Gonsistorium der Gallier mosaischer Gonfession. Doch! Alle Bürger sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt nur eine einzige, kaum nennenswerte Ausnahme, und zwar sind das die Juden. Aber eine Ausnahme bestätigt, wie man weiss, die Regel. Somit ist zu einer ernstlichen Beunruhigung wahrlich kein Grund vorhanden. Und die Zeitungen, die ausserhalb Frankreichs erscheinen, musste man lesen. Da sie täglich lange Berichte über die Verhandlungen von Rennes brachten, hatten sie ja die Unschuld des Angeklagten weithin verkündigt. Nur den Kriegsrichtern von Rennes war es unbekannt geblieben, dass Esterhazy das Bordereau geschrieben und dessen Verfasserschaft eingestanden hatte, dasselbe, das einzige Bordereau, wofür Dreyfus damals wie jetzt verurtheilt wurde. Nur den Richtern von Rennes war es unbekannt, dass die deutsche Reichsregierung am Tag vor dem Urtheil amtlich publiciert hatte, mit Dreyfusnie in irgendeiner Beziehung gewesen zu sein. Die deutsche Reichsregierung erklärte, einer Pflicht der Menschlichkeit zu gehorchen, indem sie dies veröffentliche. Nun, Pflichten der Menschlichkeit, welche für den Erbfeind massgebend waren, brauchten französische Patrioten nicht zu beobachten, wenn sie über einen Juden zu Gericht sassen. Diese und andere Vorwürfe waren in allen Blättern zu lesen, soweit sie

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