Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 37 (15.9.1899)
- Date
- 1899-09-15
- Page
- None (sequence 8)
- Language
- German
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Mitglieder des Actions-Comites: Wien: Dr. Th. Herzl, Pr.. M. Schnirer, Dr. 0. -Kokesßht Dr. L. Kahn, Architekt 0. Marmorekw Oesterreich-Ungarn: (Galizien und Bukowina ausgenommen.) Dr. Ph. Schreier, Brünn; Dr. S. Weiss. Graz. Galizien: Dr. S. Rosenheck, Kolomea; Dr. A. Korkis, Lemberg; Dr. A. Kornhäuser, Jaslo. Bukowina: Dr. Mayer-Ebner, Czernowitz. Amerika: Prof. Dr. R. Gottheil, New-York; Rev. St. S. Wise, New-York. Transvaal: Ing. L. Kessler, Johannesburg. Frankreich: Dr. A. Marmorek, Paris. Schweiz: Dr. Friedmann, Basel. Bulgarien und Serbien: C. Herbst, Sofia. Italien: Dr; F. Ravenna, Ferrara. England: Pr. M. Umanski, Leeds; J. M. Cohen, London; Sir Francis Montefiore, London. Belgien und Holland: S. Tolkowsky, Antwerpen. Aegypten: Ch. Bogdadli, Alexandrien. Rumänien : Dr. K. Lippe, Jassy; S. Pineies, Galatz; J. Stern, Bukarest. Deutschland: Dr. J. Bodenheimer, Köln; Prof. Dr. J. Rülf, Bonn. Russland: Dr. J. Jassinowsky, Warschau; Ingenieur Temkin, Elisabethgrad; Dr. H. Bruck, Hornel; Dr. Jacobsohn, Simferopol; Dr. M. Mandelstamm, Kiew; Dr. W. Tschlenow, Moskau; Ingenieur M. Ussischkin, Ekaterinoslaw; Prof. Gr. Belkowsky, Petersburg; Dr. N. Bendersky, Bendery; Dr. J. Kohan-Bernstein, Kischinew; Rabbiner Dr. J. Jelsky, Lodz. An die Vertrauensmänner und Vereinsvorstände! Es ergeht hiermit an alle Vertrauensmänner und Vereins Vorstände die Aufforderung, von jeder neuen Drucksorte ein Exemplar an das zionistische Archiv in Basel, eines an das Wiener Secretariat des Congressbureaus und eines an die Redaction der „Weit“'abzuliefern. Spendenbücher. Im Sinne der Anträge der Organisationscommission des III. Congresses (Der Schekel kann nur von Personen, die sich mit dem Baseler Programm einverstanden erklären, eingehoben werden. Von Personen, die mit der zionistischen Bewegung, sympathisieren, ohne das Baseler Programm anzuerkennen, können nur Spenden in Empfang genommen werden.) und des Ahs. 1 des Art. 3 des vom III. Congresse beschlossenen Statutes (Die zionistische Organisation umfasst jene Juden, welche sich mit dem Programm des, Zionisten-Congresses einverstanden erklären und Schekelzahler sind.) hat das Actions-Comite nach detn Muster der Schekelhefte nunmehr auch Spendenblocks (mit gelbem Umschlag) ausgegeben. Organisations-Statut. I. Einleitung. 1) Die zionistische Organisation umfasst jene Juden, > welche sieh mit dem Programm des Zionisten- Congresses einverstanden erklären und Schekelzahler sind. 2) Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Congress, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wahlgruppen gebildet wird. 3) Das Executivorgan des Congresses ist das Actions-Comite. II. Gliederung. 1) Die zionistische Organisation gliedert sich in Landes-Comites und in Districte. 2) Die Districte theilen sich zum Zwecke der Agitation in Vereine und zum Zwecke der Wahl in den Gongress in Wahlgruppen. A. Die zionistischen Vereine sind von unbeschränkter Mitgliederzahl. An der Spitze jedes Vereines steht ein vom Verein gewählter und vom Landes-Comite bestätigter Vorstand. Die Vereinsstatuten und deren Aenderungen unterliegen ebenfalls der Bestätigung des Landes-Comites. Mehrere Vereine können sich mit Genehmigung des Landes-Comites zu einem Centralverein vereinigen. B. Die Districte umfassen die der Organisation angehörenden Zionisten eines vom Landes-Comite festgestellten Gebietes. Jeder District hat einen \on den Vereinen durch Wahl gebildeten und vom Landes-Comite bestätigten Districtsvorstand. Der Districtsvorstand leitet die Arbeit der Vereine und vermittelt deren Verkehr mit dem Landes-Comite. C. Jedes Reich hat in der Regel ein Landes-Comite. Aus besonderen Gründen kann das Actions-Comite die Bildung mehrerer Landes-Comites für verschiedene Landestheile gestatten. Gegen die Entscheidung des Actions-Comites kann die Berufung an den Congress ergriffen werden. Das Landes- Comite leitet die zionistische Bewegung seines Gebietes, bestätigt die Statuten der zionistischen Vereine und die Wahl ihrer Functionäre. Das Landes-Comite besteht aus den Action s- Comitemitgliedern des Landes und den Vertretern der Districte. Der Sitz des Landes-Comites bestimmt sich nach eigener Wahl desselben unter Approbation des Actions-Comites. 3) Gegen die Entscheidung der Districte ist die Berufung an das Landes-Comite zulässig. Bei Nichtbestätigung von Vereinsstatuten und Wahlen ist auch die Berufung an das Actions-Comite gestattet. III. Congress. 1) Der Zionisten-Congress tagt mindestens jedes zweite Jahr an einem von ihm zu bestimmenden Orte. Aenderungen des Ortes der Tagung oder eine frühere Einberufung des Congresses bestimmt in besonderen wichtigen Fällen das grosse Actions-Comite. 2) Aufgaben des Congresses sind: a. Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Actions-Comites (A.-C.)