Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 34 (25.8.1899)
- Article
- II. Verhandlungstag (Mittwoch)
- Date
- 1899-08-25
- Page
- 8 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 8 Nr, 34 „Die # Welt“ gress in einer anderen Stadt stattfinden zu lassen, gehe nicht an. Wir schulden Basel grossen Dank und — wir waren lange genug der „Ewige Jude“. Hier sind wir auf historischem Boden, Basel hat für uns eine grosse Bedeutung, und darum wollen wir hier bleiben. (Grosser Beifall). Es folgt der Bericht des Finanzausschusses. Der Berichterstatter erklärt, der Ausschuss habe den Finanzbericht des A.-C. revidiert und richtig gefunden. Er spricht im Namen des Ausschusses dem A.-G. den Dank für die gewissenhafte Verwaltung aus. Dr. H e r z 1 erklärt, man habe ihn verständigt, dass seine Replik auf die Rede Motzkins so aufgefasst worden sei, als ob er an den guten Intentionen Motzkins zweifle. Das sei nicht der Fall. (Beifall.) B ent wich, der gestern bereits Protest erhoben hatte gegen die spärliche Anerkennung der Verdienste, die sich die englischen Zionisten um die Bewegung erworben, bittet um detailliertere Aufstellung der Ausgaben. Der Antrag der Commission auf Decharge wird einstimmig und unter brausendem Beifall von Saal und Tribünen angenommen. — Dr. Herzl übernimmt den Vorsitz und ertheilt das Wort Herrn W o 1 f f s o h n zur Erstattung des folgenden Referates über die Colonialbank. Referat des Bankdirectors D. W o I f f s o h n. Hochgeehrte Versammlung! Das Bankcomite, welches der zweite Gongress mit der Begründung der Jüdischen Colonialbank betraut, hat und das zu vertreten ich hier die Ehre habe, unmittelbar, nachdem es den Auftrag erhalten, seine Thätigkeit begonnen. Schon anfangs October hat es sich in London versammelt, dort die Bureaux eingerichtet, einen Secretär und die nöthigen Beamten ungeteilt, die sogleich mit den Vorarbeiten für die Bank begonnen und das riesige Material der Vorsubscription gesichtet und geordnet haben. Zur selben Zeit sind wir mit den Londoner Rechtsanwälten Bentwich Williams und Gray in Verbindung getreten, um mit ihnen gemeinsam die Statuten für die Bank auszuarbeiten. Diese Arbeit hat viel Zeit beansprucht. Die Bank soll ein rein commercielles Unternehmen sein — Zweck und Ziel derselben aber sind idealer Natur. Unsere Actionäre sind über die ganze Welt vertheilt, denn Capital und Geschäft sind nothgedrungen international. Die Bank aber muss national, jüdisch-national sein. Das Unternehmen soll möglichst renbabel und gewinnbringend ausgestaltet werden. — Die Gründer selbst aber haben als solche auf jeden Gewinn verzichtet. Jeder m ann soll Actionär der Bank und dadurch Mitinhaber der Bank werden können. — Die Bank aber soll für ewige Zeiten zionistisch sein, selbst dann, wenn die Actien der Bank einst in nichtzionistische Hände gelangen sollten. Diese Gegensätze zu vereinigen und noch viele andere Schwierigkeiten zu überwinden, war durchaus nicht leicht. Wir waren uns der Verantwortung, die wir übernommen, voll bewusst und sind mit der grössten Vorsicht vorgegangen. Nach vielen gründlichen und eingehenden Berathungen in London, die sich bis in den December des vorigen Jahres hingezogen haben und die noch bis Jänner dieses Jahres in Wien gemeinsam mit dem Actionscomite fortgesetzt worden sind, glauben wir die richtige Lösung gefunden zu haben. Die Einth erlang der Shares in 100 Gründer actien, die ebenso viel Stimmrecht wie die übrigen 1,999.900 verleihen, bietet uns die grösste und beste Gewähr nicht allein dafür, dass die Bank stets zionistisch geleitet wird, sondern auch die grösste Sicherheit für die Actionäre selbst, denn die Bank ist auf diese Weise nicht etwa einzelnen Personen, sondern der souveränen Controle des (Kongresses, oder richtiger gesagt, des ganzen jüdischen Volkes unterstellt. Der Congress, meine verehrten Delegierten, hat das Recht, den stolzen Namen Beth Israel zu führen, denn vom Hause Israel ist er erwählt und hieher geschickt und dieser vom Volke erwätilte Congress nominiert jedes Jahr sein Actionscomite, das zugleich den Aufsichtsrath bildet, dem die Gründeractien als ein Gut des jüdischen Volkes an vertraut sind. Statutarische Bestimmungen, mögen sie noch so klar und deutlich, noch so scharf und schneidig sein, sind immer Deutungen ausgesetzt, wenn auch nicht jetzt so in späteren Zeiten, und tragen die doppelte Gefahr in sich, dass sie einerseits missdeutet werden können, und andererseits, dass man sich selbst die Hände bindet. In der Theorie klingt mancher Paragraph schön, der aber in der Praxis nicht zu gebrauchen ist. Wir dürfen ruhig sagen : Die Einrichtung der Gründeractien ist das ganze Gesetz der Jüdischen Colonialbank, alles übrige nur Erklärung. Wenn Sie aber trotzdem finden sollten, dass der eine oder der andere der 200 Paragraphen unseres Bankstatuts nicht ganz Ihrem Sinne entspricht, so-bitte ich Sie, zu bedenken, dass wir selbst vielleicht manche Paragraphen anders formuliert hätten, wenn uns dies nach der ganzen Lage der Sache möglich gewesen wäre. Uebrigens werden Sie schon morgen als Actionäre bei der Generalversammlung Gelegenheit haben, über Statutenänderungen zu berathen, und ich bin überzeugt, dass wir auch späterhin, wenn wir erst in die Praxis eintreten werden, so manchen Paragraphen werden abändern. müssen. Ich bitte Sie aber, überzeugt zu sein, dass das Bankcomite nach bestem Wissen und Gewissen und mit der grössten Hingebung für . das bestmöglichste Gelingen des Unternehmens gearbeitet hat. Wir waren bei der Errichtung dieses grossen und in seiner Art einzig dastehenden Unternehmens auf uns Zionisten allein angewiesen, und wir dürfen ruhig sagen, dass wir Grosses erreicht haben; denn eine Bank, die mehr als 100.000 Actionäre zählt, für die viele Millionen Menschen das grösste Interesse hegen, ist etwas, womit gerechnet werden kann, ist eine Institution, die bestehen kann und bestehen wird. Es würde zu weit führen, wollte ich Ihnen über alle Versammlungen, die wir abgehalten, über alle Schwierigkeiten, die wir zu überwinden hatten, über alle Hindernisse, die uns unsere Gegner in den Weg gelegt, um das Zustandekommen der Bank zu verhindern, ja sogar über manche Schwierigkeiten, die uns unsere eigenen Freunde — gewiss in der besten Absicht — aber aus Unkenntnis der Dinge und der Verhältnisse, bereitet haben, hier ausführlich berichten. Ich glaube, diese Andeutungen dürften schon genügen, Ihnen zu beweisen, dass die Arbeit keine leichte war. Am 9. Nissan, dies ist am 20. März d. J., ist die Bank unter dem Namen Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited in London handelsgerichtlich eingetragen worden. Das Bankcomite hat an diesem Tage den Auftrag, den es vom zweiten Congresse übernommen, erledigt und seine Aufgabe erfüllt. Nun bleibt mir nur noch