Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 32 (11.8.1899)
- Article
- Die jüdische Colonialbank
- Date
- 1899-08-11
- Page
- 6 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 6 Nr, 32 „Die H Weit5‘ für passend erschtet, um entweder im Vereinigten Königreiche oder in irgendeinem anderen Theile der Welt ihr Amt auszuüben. Irgendein so gebildeter Ausschuss soll sich in der Ausübung der so verliehenen Rechte nach den Vorschriften richten, die demselben vom Aufsichtsrathe gegeben werden. statt: für passend erachtet, um entweder im Vereinigten Königreiche oder in irgend einem anderen Theile der Welt ihr Amt auszuüben. Irgendein so gebildeter Ausschuss soll sich in der Ausübung der so verliehenen Rechte nach den Vorschriften richten, die demselben vom Aufsichtsrathe gegeben werden. 6. B. Gesellschaftsvertrag, Punkt 101, letzter Abschnitt nach e. soll es heissen : e) Irgendwelche Geschäfte speculativen Charakters. Jede Instruction, Einwilligung, Ernennung, Einsetzung oder Gutheissung seitens des Aufsichtsrathes, welche laut irgendeiner dieser Clausein erlassen, gegeben oder gemacht werden soll, genüg!, wenn sie in einem von den Governors oder einer Majorität derselben Unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist. e) Irgendwelche Geschäfte speculativen Charakters. Jede Instruction, Einwilligung, Ernennung, Einsetzung oder Gutheissung seitens des Aufsichtsrathes, welche laut irgendeiner dieser Statuten erlassen, gegeben oder gemacht werden soll, genügt, wenn sie in einem vom Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten und einem Schriftführer des Aufsichtsrathes oder von den Governors oder einer Majorität derselben Unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist. Es wird ferner bekannt gemacht, dass so ort nach Abhaltung der obigen Versammlung eine zweite ausserordentiche Sitzung stattfinden wird, behufs Bestätigung der in der Arsten Sitzung eventuell angenommenen Anträge. Schliesslich wird hierdurch bekannt gemacht, dass die zweite ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft in Basel, Schweiz, Stadt-Casino am 17. August 1899, um 10 Uhr abends stattfinden wird. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1. Berichterstattung der Directoren und Rücktritt derselben, 2. Wahl der Directoren. 3. Geschäftsgebarung. 4. Eventualia, The Jewish Colonial Trust, (Jüdische Colonialbank, Limited.) Im Aufträge des Vewaltungsrathes: James H. Loewe, General-Secretär, London, E. C., Broad Street Avenue. * * * Wir erhalten von verschiedenen Seiten die Anfrage, wann die officiellen Bestätigungen der Anzahlungen für die Jüdische Colonialbank ausgec-eben werden. Das Secretariat der Bank theilt uns nun mit, dass es bei einer Anzahl von 100.000 Subscribenten nicht möglichist, allen auf einmal die Bestätigungen ibrer Anzahlungen zuzuschicken. Es werden im Bankbureau in London die Allotement-Briefe für alle Subscribenten vorbereitet, das sind die Bestätigungen der Subscription und der Anzahlung. Diesen Allotement-Briefen werden ausser der Bestätigung über die erste 20percentige Rate auch 4 Coupons als Bestätigungen für die weiteren 4 Raten angeheftet sein und eine Erklärung der Bankleiiung enthalten, dass die weiteren Raten bei der auf der Rückseite werzeichneten Bankstelle gezahlt und von diesen Bankstellen im Namen der Bank mittelst Coupon bestätigt werden können. Die Subscribenten, welche ganz eingezahlt haben, werden nach Fertigstellung aller Allotement-Briefe die Original-Shares zugeschickt erhalten. * * Die Subscriptionsstelle für Oesterreich-Ungarn, das Bankhaus J. & A. Brecher, versendet folgendes Circular an alle Vertrauensmänner: Euer Wohlgeboren! Die auf der Rückseite verzeichneten Personen, welche Sie uns als Vorsubscribenten angegeben haben, sind bis jetzt mit der Ergänzung ihrer 10% Anzahlung auf 20% hn Rückstände und ersuchen wir Sie, dieselben darauf aufmerksam zu machen, es ehebaldigst zu thun, da sonst ihre Subscription nicht angenommen werden könnte. Gleichzeitig wollen Sie gefälligst sowohl die Vorais Hauptsubscribenten zur Zahlung der zweiten 20% Rate veranlassen und sie darauf aufmerksam machen, sowohl bei Bezahlung dieser als aller weiteren Raten die Nummer der früheren Bestätigung anzugeben. Bei Unterlassung dieser Angabe würden es sich die Subscribenten selbst zuzuschreiben haben, wenn die Bestätigung ihrer Raten verzögert wird. Die Zutheilung und Zusendung der vollgezahlten Actien erfolgt nur durch die Jüdische Colonialbank in London. Erlagscheine der Postsparkasse liegen bei. Hochachtungsvoll Bankhaus J. & A. Brecher IX., Liechtensteinstrasse 2. Chinesische Juden. Wie äst alle Theile der Welt, hatte auch China frühzeitig jüdische Ansiedler. Diese bilden eine besondere Kaste, deren genauerer Ursprung in Dunkel gehüllt ist, und deren heutige Nachkommen fast im Verschwinden begriffen sind, aufgesogen von den mongolischen Majoritäten, in deren Mitte sie leben. In chinesischen Manuscripten von sehr hohem Alter werden sie als Taow-Kin-Eedow erwähnt. Sie sind ferner als die „ Anbeter des Heen (Himmels)