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Die Welt · 1899-06-30 · 26 (30.6.1899) · p. 11

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Journal
Die Welt
Volume
3 (1899)
Issue
26 (30.6.1899)
Article
Ein Leitfaden durch die Irrgänge des Dreyfushandels
Date
1899-06-30
Page
11 (sequence 2)
Language
German
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„Die 2$ Welt“ Seite 11 Nr. 26 würden die Worte weit mehl* auf Esterhazy als auf Dreyfus passen, jedenfalls ist die eine wie die andere Auslegung eine Meinung, kein Beweis. 2. Ein in den ersten Tagen des Jänner 1884 abgefangener Brief Panizzardis an Schwartzkoppen (Nr. 40 des geheimen Dossiers), worin ersterer über eine auf die Reservisten sich beziehende Frage Auskunft erbittet und schreibt: „Ich habe schon an den Obersten Davignon geschrieben, und deshalb bitte ich Sie, falls Sie Gelegenheit haben, Ihren Freund mit dieser Frage zu beschäftigen, es privatim (partiell! ierement) zu thun, so dass Davignon es nicht erfährt. Uebrigens würde er nicht antworten, denn man darf nie erkennen lassen, dass ein Attache mit dem anderen in Verbindung steht." Oberst Davignon war damals Unterchef des zweiten Bureaus des Generalstabes, und du Paty schloss in seinem Commentar aus diesem Briefe, da s Schwai tzkoppen einen Freund im zweiten Bureau habe; zu diesem Bureau aber war Dreyfus commandiert. Da jedoch im zweiten Bureau die fremden Militär-Attaches ganz kameradschaftlich aus- und eingi engen und man ihnen dort bereitwillig alle Auskünfte gab, die man ohne Verletzung des Dienstgeheimnisses geben konnte, da es sich ferner bei der Frage Panizzardis um harmlose Dinge handelt, wegen deren er sich selbst an den CJnterchef des Bureaus gewendet hat, so weist nichts darauf hin, dass jener Freund Schwaitzkoppens ein Verräther war, und jedenfalls enthält dieses Stück keinen Beweis dafür, dass gerade Dreyfus der „Freund“ Schwartzkoppens war. 3. Das vielgenannte Schriftstück „Ce Canaille de D." (Nr. 25). Es ist ein Ende 1893 oder anfangs 1894 aufgefangener Brief, den Schwarzkoppen am 16. April 1894 an Panizzardi gerichtet haben soll; er lautet: „Ich bedaure sehr, Sie vor meiner Abreise nicht mehr gesehen zu haben. Uebrigens werde ich in acht Tagen zurück sein. Beiliegend 12 Directionspläne von Nizza, die diese Canaille D . . . mir für Sie gegeben hat. (Si-joint 12 plans directeurs de Nice que ce canaille de D. m’a donnes pour vous.) Das erste Wort Si statt Ci steht so in dem Schriftstück. Ich habe ihm gesagt, dass Sie nicht die Absicht hätten, die Beziehungen wieder aufzunehmen. Er behauptet, es habe ein Missverständnis Vorgelegen und er werde sein Mögliches thun, um Sie zufrieden zu stellen. Er sagt, er sei eigensinnig gewesen, Sie möchten ihm deshalb nicht zürnen. Ich habe ihm geantwortet, er sei verrückt, und ich glaubte nicht, dass Sie die Beziehungen mit ihm wieder aufnehmen würden. Thun Sie nun, was Sie wollen. Alexandrine." Dieses Schreiben war das hauptsächlichste Beweisstück der Geheimacten von 1894 für die Schuld Dreyfus', und wenn wir aus den Zeugenaussagen auch nicht erfahren, wie sich du Paty in seinem verschwundenen Commentar geäussert hat, so ist doch zweifellos, dass er den Buchstaben D. als Dreyfus auslegte. Diese Auslegung ist an sich schon bedenklich, weil die Militärattaches nach dem Zeugnis der GeneralstabsoiTiciere selbst i hre Spione niemals mit dem Anfangsbuchstaben des wirklichen Namens bezeichnen, und sie ist, wie der Hauptmann (jetzige Major) des Kriegsministeriums, Cuignet, zugibt, unzulässig, weil ein Militärattache von einem für ihn so wichtigen Spion, wie es ein Generalsfcabsofficier wäre, nie in dem wegwerfenden Tone jenes Briefes sprechen würde. Auch dieses Schriftstück, mit dem wir uns noch bei dem nachträglichen Beweise der Schuld Dreyfus’ und in Bezug auf seine befreiende Wirkung für Esterhazy (document liberateur) zu beschäftigen haben werden, enthält somit keinerlei Sehuldbeweis und wird heute vom Generalstabe selbst fallen gelassen; Cuignet glaubt sogar, dass es sich auf einen Spion beziehe, den Panizzardi Dubois nannte und den Schwartzkoppen mit D. bezeichnete. 4. Ein Bericht des Agenten G u e n e e, in dem dieser die Behauptung seines Gewährsmannes de B., der Verräther sitze im zweiten Bureau, zu bekräftigen sucht, de B. hatte früher mitgetheilt, dass ein deutscher Militärattache in geheimem Aufträge ohne Wissen der schweizerischen Regierung nach der Schweiz gesandt worden sei; Am 6. April 1894 meldete de B. durch G u e n e e, dieser Attache sei von seiner Regierung plötzlich telegraphisch bei der schweizerischen Regierungbeglaubigt worden. Daraus sei zu schliessen. die deutsche Regierung habe erfahren, dass das französische Nachrichtenbureau von jener geheimen Sendung Kenntnis erhalten habe. Die Benachrichtigung an die deutsche Regierung habe aber nur von einer Abtheilung des zweiten Bureaus ausgehen können, weil das Nachrichtenbureau gerade diese Abtheilung von der Sendung des Militärattaches in Kenntnis gesetzt hatte. Derselben Abtheilung aber war Dreyfus zugetheilt, also, so lautet die Schlussfolgerung des Generalstabs, gieng die Benachrichtigung der deutschen Regierung von Dreyfus an Schwartzkopp e n. Dass diese künstlich aufgehaute Construction keinerlei Beweiskraft für die Schuld Dreyfus’ hat. liegt auf der Hand, und thatsächlich spielt denn auch dieses vierte Stück der Geheimacten bei den Zeugenaussagen eine sehr untergeordnete Rolle. II. Die nachträglichen Beweise. Von den nachträglich bei gebrachten Beweisen für die Schuld Dreyfus’ kommen in erster Linie in Betracht a) Die Geständnisse. Der einzige Zeuge dafür, dass Dreyfus ein Geständnis seiner Schuld entschlüpfe sei, ist der Hauptmann Lebrun-Renaud. Er war am 5. Jänner commandiert, Dreyfus vom Gefängnis Cherche Midi zur Ecole milifcaire zu führen, wo die Degradation stattfand. Dort soll Dr eyf u s in Gegenwart L e b r u n-Rena u d s im Laufe eines Selbstgespräches gesagt haben, wenn er Schriftstücke an Deutschland ausgeliefert habe, so sei das nur geschehen, um wichtigere dafür zu erhalten. Lebrun-Ren a u d erzählte das gleich nach der Degradation mehreren Kameraden, die Geschichte gieng von Mund zu Mund und kam schon abends in die Zeitungen. Obwohl also Lebrun-Renaud selbst die Wichtigkeit des Vorganges erkannte, machte er keinen Bericht, in den Dienstrapport des Tages schrieb er unter der Rubrik: Besondere Bemerkungen: „Nichts zu bemerken." Auch am nächsten Tage, als General Gons e, der Unterchef des Grossen Generalstabs, ihn in eigener Person schon um Va8 Uhr morgens in seiner Wohnung aufsuchte und ihn zum Kriegsminister Mercier führte, wo Lebrun-R enaud die Geständnisse wiederholte, erstattete weder Lebrun-Ren au d, noch G o n s e, noch Mercie r einen amtlichen Bericht, General G onse begnügte sich, dem Chef des Generalstabs, General Bois deffre, in einem Briefe vom 6. Jänner 1895, der dem Gerichte vorliegt, davon Kenntnis zu geben. General. Boisdeffre gab seltsamerweise am folgenden Tage Gonse den Brief zurück, und dieser verwahrte ihn fortan in seinem feuerfesten Schranke „als ein geschichtliches Schriftstück, das Mittlieilungen von grosser Wichtigkeit enthält", wie er sich ausdrückt. Dem Kriegsminister Mercier aber erschienen die Geständnisse so wichtig, dass er den Hauptmann Lebrun-Renaud sofort zum Präsidenten der Republik schickte, damit er diesem davon Meldung mache: vor CasimirPer ier und dem Ministerpräsidenten Dupuy, der ebenfalls zugegen war, erwähnte Lebrun- Renaud jedoch kein Wort von diesen Geständnissen. Dagegen sagt Lebrun-Renaud aus, er habe noch an oben jenem 6 Jänner sich in seinem Notizbuch den Wortlaut der Geständnisse aufgeschrieben und habe das Blatt später aus dem Notizhuche, das er stets am Ende des Jahres vernichte, herausgerissen. Von diesem Blatte habe sich in den ersten Tagen des Juli 1898 der damalige Kriegsminister Cavaigna c seine Bemerkungen abgeschrieben, und nachdem das gescheher, habe er (Lebrun-Renaud) das Blatt vernichtet. Ausser Lebrun-Renaud und C a v aign a c hat niemand dieses Blatt gesehen. Die Bemerkungen aus Lebrun-Renauds vernichtetem Notizbuch blatt lauteten nach der Aussage Cavaignac s folgen dermassen : „Gestern Degradation des Hauptmannes Die y tus . . . Gegen 8‘/a Uhr sagt er mir, ohne dass ich ihn frage, folgendes: Der Minister wo iss wohl, dass, wenn ich Schriftstücke ausgeliefert habe, sie ohne Wert waren, und dass es geschah, um mir wichtigere zu verschaffen." Im October 1897 endlich hat Lehr u n-Rena u d dem General. Gonse auf dessen Ersuchen die Geständnisse, so wie er sie ihm am 6. Februar 1895 erzählt hatte, ausgeschrieben. Diese Aufzeichnung Lebrun-Ren a u d s, die einzige, die seine Unterschritt trägt, wird bei der Aufzählung der dem Cassationshofe vorliegenden Stücke nicht erwähnt. Ist auch sie versch wunden? Unabhängig von L ebrun-Rona u d soll auch laut Zeugnis des Hauptmannes Anthoino der inzwischen verstorbene Hauptmann d’A 11 e 1 die Geständnisse gehört haben, jedoch behauptet, ein Freund d’A tte 1 s. der Major Forzinetti, wenn das richtig wäre, so hätte er ihm, mit dem er oft über die Dreyfus-Angelegen heit gesprochen, zweifellos davon erzählt. Pi cquart hat nach der Degradation, wie alle Welt, von den Geständnissen gehört; er, der als Vertreter des Kriegsministers zu der Degradation commandiert war, eilt daher, weil er in seinem Berichte davon nichts erwähnt hat, mit General Boisdeffre zum Minister. Dieser empfängt ihn jedoch nicht, sondern nur B o i s d e f f r e. Obwohl Boisdeffre und G onse sich später alle erdenkliche Mühe gaben, P i c q u a r t von der Schuld Dreyfus.’ zu überzeugen, haben sie ihm, so sagt P i c q u a r t, von diesen Geständnissen nie gesprochen, und nie hat ihm Gonse „das geschichtliche Schriftstück“, das er in seinem sicheren Schranke verwahrt, gezeigt. Im Zusammenhänge mit diesen Geständnissen ist

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