Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 10 (10.3.1899)
- Article
- Dreißig Tage vor Passah ....
- Date
- 1899-03-10
- Page
- 4 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 4 „Die H Weit“ Nr. 10 der gütige Gott nicht dem Kinde die wunderbare Gabe des Vergessens verliehen, es hätte vor lauter Vorschriften niemals das herrliche Frühlings- und Befreiungsfest genossen.- Das Kind vergaß und genoss — aber die Erwachsenen? In den Tagen, die zwischen Purim und Passah liegen, läßt mich die Erinnerung an das dreißigtägige Studium der Passah-Vorschrift nicht los: der einzelne Fall ist so typisch für die letzten zweitausend Jahre unserer Cultur! Den Einzelnen geht die Sache nichts an, denn wir sind alle darüber einig, dass der Einzelne in religiösen Dingen unbeschränkte Freiheit genießt, Freiheit im Fühlen und Denken, in Wort und Schrift, im Thun und Lassen. Die Passah-Vorschriften, die ein dreißigtägiges Studium verlangen, haben für mich persönlich keine zwingende Kraft, und es läge für mich, als Einzelnen, keine Veranlassung vor, die Erinnerung besonders tragisch zu nehmen. Aber die Vorstellung von „Einzelnen" ist unter allen Umständen eine eingebildete Vorstellung, in Bezug auf uns Juden ist sie nicht einen Augenblick aufrecht zu erhalten. Es ist durchaus nicht gleichgiltig für mich, was mein Stammrsgenosse in Polen oder Marokko fühlt und denkt, wie er handelt und lebt, denn wir sind Fleisch von einem Fleische und Bein von einem Bein. Wir bemerken es sehr oft in unserem Zusammenleben mit Nichtjuden, dass uns eine abstechende Eigenthümlichkeit an einem Glaubensgenossen verletzt, besonders deshalb, weil sie von den anderen herausgefunden wird; wir pflegen uns daun im Stillen zu sagen: wenn er sich doch nur die lebhaften Handbewegungen abgewöhnen möchte, oder: Warum lässt er den anderen nicht ruhig ausreden? Thörichte Selbsttäuschung! Was Du heute an ihm bemerkst, das tadelt er morgen an Dir — wir gleichen einander in unseren Eigenthümlichkeiten auf ein Haar. Wenn also unsere Stammes - genossen in Russland und Polen, an einer zweitausendzährigen Ueberlieferung sesthaltend, unzählige Passah-Vorschriften studieren, mit anderen Worten, das, was anderen Elationen einfach eine liebe Gewohnheit wäre, zum starren codificierten Gesetze erheben und mit heiterer Ergebung alle Impulse diesem Gesetze willig unterordnen, so wäre es nicht nur frivol, über eine solche Selbstguälerei zu spotten, sondern ebenso thöricht, sie zu unterschätzen. Mein frommer Onkel, der dreißig Tage vor Passah mit dem Studium der Passah-Vorschriften "beginnt, thul dies nicht auf eigene Faust; die Uebung ist uralt, und in den besten Zeilen der Diaspora wurde sie von den Reichsten und Aufgeklärtesten nicht vergessen. Maimouides und Mendelssohn haben diesem Geiste des Judenthums, der das Leben aus Schritt und Tritt coutrolieri, vollauf Rechnung getragen; wir Modernen mögen ihn loben oder nicht, wegleugnen können wir ihn nicht. Aber vielleicht können wir ihn zu verstehen suchen, vielleicht ist es möglich, sich friedlich und vernünftig mit ihm auseinanderzusetzen? Seit Tacitus und seinen Zeitgenossen ist der Vorwurf des Aberglaubens gegen uns nicht verstummt. Als wir am Rüsttage des vergangenen Jom Kipur um zwei Uhr von einem christlichen Freunde, der uns für den ganzen Tag auf sein Ruderboot geladen hatte, Abschied nahmen und den frühen Aufbruch erklärten, war der sehr aufgeklärte und sehr judenfreundliche Mann sehr ungehalten und warf uns gutmüthig den alten Vorwurf der „superslitioan den Kopf. Was ließ den geistreichen, belesenen, völkerkundigen Römer in unserer Eigenart Aberglauben sehen, während er davon entfernt war. gegen seine Landsleute, die sich von Auguren aus Eingeweiden und dem Fluge der Vögel weissagen ließen, den gleichen Vorwurf zu erheben? Tacitus glaubte nicht ein Wort von dem, was wir griechische und römische Mythologie nennen, aber es fiel ihm nicht ein, die großen Massen, die vor den olympischen Göttern knieten, abergläubisch zu nennen, so wenig mein englischer Freund seine Landsleute, welche allwöchentlich die Kirchen füllen, mit diesem Beiworte belegen wird, trotzdem er es consequent vorzieht, im Sommer auf der Themse, im Winter in irgend einer Hügellandschaft den Tag des Herrn zu verbringen. Ist der Vorwurf des Aberglaubens gegen uns Juden eine von instinctivem Hasse eingegebene Ungerechtigkeit oder haben die aufgeklärten Nichtjuden von ihrem Standpunkte aus Recht, uns abergläubisch zu nennen,, im Gegensätze zu allen anderen Nationen? Ich glaube, Tacitus und mein englischer Freund sind in der Wahl ihres Wortes nicht besonders glücklich gewesen. Aber ihrem Vorwurfe liegt eine objective Beobachtung zugrunde. Bei keinemVolke der Erde wird der Einzelne mit allen seinen Lebensäußerungen dermaßen unter die eiserne Herrschaft eines alldurchdringenden Gesetzes gestellt, wie im Judenthume, wie es sich ungefähr seit Esra entwickelt hat. Darin stehen wir absolut einzig da. Jede andere Volksgemeinschaft begnügt sich damit, die gemeinsame Verfassung zu beschwören, sich dem gemeinsamen Gbsetzbuche zu unterwerfen; wenn es eine primitive und räumlich beschränkte Genossenschaft ist, wird sie sich auch ohne Ausnahme zum gleichen Glauben bekennen. Außerhalb dieser gemeinsamen, als bindend anerkannten Volksgüter wird sich das Individuum mit Freiheit bewegen: seinen Neigungen, seinen Gaben, seinen Launen ist ein weiter Spielraum gewährt. Nicht so im Judenthum der Diaspora. Theoretisch ist jeder Schritt des Individuums seit Menschenaltern von fremden Köpfen geregelt und bestimmt: wer die Vorschriften kennt und wie mein frommer Onkel befolgt, der denkt und handelt nicht wie ein lebendiges Wesen von Fleisch und Blut, sondern wie ein Geschöpf, den ein fremder Wille, eine fremde Vernunft in den kleinsten Dingen regiert. Vom ersten Schritte aus dem Bette bis zum letzten ins Bett ist schon alles bestimmt, codificiert. Das kam und kommt den Nichtjuden als Aberglaube vor. Wie ist es in Wahrheit damit bestellt? Der unfehlbare Jnstinct ist im ärmsten polnischen Juden so gut entwickelt, wie in der höchsten Potenz nationalen Empfindens, das wir in unserem Jahrhundert erlebt baben, in Bismarck. So wie der Schöpfer des Deutschen Reiches sich entschieden dagegen auflehnte, die aus pädagogischen und hygienischen und, was weiß ich, aus wie vielen anderen Gründen verwerfliche sogenannte deutsche Schrift gegen die lateinische zu vertauschen, weil die Deutschen dringend nationaler Sondermerkmale bedürften, so zittert jeder jüdische Vater, wenn er sieht, dass sein Kind eine an sich gleichgiltige, vielleicht sogar unvernünftige Ceremonie verletzt, so weint jede jüdische Mutter, wenn ihr Kind allzugroße Freude an fremder Gesellschaft, fremden Büchern bekundet. Aus Aberglauben? Das glaube, wer will. Der Gedanke an Strafe und Belohnung im Jenseits ist, wie wir alle wissen, viel stärker im Christenthume betont und entwickelt worden als bei uns; und die Folgen? Schaffet das Strafgesetzbuch ab, und die moderne Gesellschaft mit ihren Begriffen von Hölle und Paradies, die alle Kirchen seit so vielen Jahrhunderten in Wort und Bild einprägen, stürzt in einem Tage zusammen. Was die jüdischen Eltern an ihren Kindern so sorgfältig hüten, ist nicht — ob sie es wissen oder nicht, kommt für mich nicht in Betracht — ein Sitz im Paradiese, sondern die Zusammengehörigkeit zum Volke.