Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 3 (1899)
- Issue
- 7 (17.2.1899)
- Article
- Aus dem Palais Bourbon
- Date
- 1899-02-17
- Page
- 5 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 7 „Die 5$ diesen Liebhabern von Qualen ist es ein gleicher Genuss. Und wie müssen sie erst heute heimlich gejauchzt haben, wo es schon um weit mehr gieng und geht, als um den Hals eines Ministeriums; wo das System selber, die Republik, die verhasste, einen ganz gehörigen Aderlass bekommen sollte. Denn um nicht mehr und nicht weniger drehte sich die Debatte vom Tage. Das Gelegenheitsgesetz des Herrn Dupuy stand zur Berathung. Das Gelegenheitsgesetz, welches die Entscheidung der Revisionsfrage in Sachen Dreysus' der nach den geltenden Processvorschriften zuständigen Strafkammer des Cassationshofes entziehen soll, um es den vereinigten Kammern des obersten Gerichtes zuzuweisen. Die Geschichte dieses schmählichen Gesetzentwurfes ist bekannt. Auf die Anklagen des Herrn von Beaurepaire, der aus seiner rothen Richterkutte gesprungen war, um die anderen Kutten besudeln zu können, hatte die Regierung eine peinliche Untersuchung der beschuldigten — Richter angeordnet. Solche lächerliche Bocksprünge sieht man ja fortwährend in diesem Hexensabbath der Justiz: jeder Untersuchungsrichter wird verdächtigt, alle Tribunale werden angeklagt, und nur die offenbar Schuldigen, die längst des Unrechts überführten Missethäter, wagen es noch, eine strenge Miene aufzusetzen. Herr v. Beaurepaire, ein schon durch seine unmäßig bunte Vergangenheit ausgezeichneter Mann, scheidet brüsk aus seinem Amte und tritt als Sensations-Artikler in den Lohn eines Blattes, welches mit dem Gelde des Spielpächters von Monte-Carlo ausgehalten wird. Wenn alles Geld der Erde geruchlos ist, von diesem Gelde kann es der Verwegenste nicht behaupten. Dieses Geld riecht. Und der entsprungene Senats-Präsident des Cassationshoses, der ein Stipendiat der monegaskischen Croupiers geworden ist, erhebt eine wüste Anklage gegen das höchste Gericht. Man geht nicht mit einem Disciplinar-Verfahren wider ihn vor, man packt ihn überhaupt nicht, sondern unterwirft sich seinen Wünschen. Es ist wahrhaftig überflüssig, die Gesetze zu ändern oder abzuschaffen. Das ist bereits die volle Anarchie. Was Herr von Beaurepaire in Amt und Würden nicht vermocht hätte, das gelingt ihm spielend, da er sich auf den Drenke-et-guai-oute-Tisch der Publicistik von Monte-Carlo schwingt. Die Regierung bekommt Angst vor ihm. Der alberne Klatsch seiner Anklagen wird ein Substrat der sorgsamsten Nachforschungen. Der erste Präsident des Cassationshofes muss die Erhebungen einleiten und Bericht erstatten. Der jammervolle Bericht! Der Herr Erste Präsident konnte nichts entdecken, was auch nur den fernsten Schatten auf die Cassationsrichter würfe, und dennoch concludiert er feig im Sinne Beaurepaires. Es wäre klug, erklärt er, die Urtheilsschöpfung der Strafkammer wegzunehmen und den vereinigten Senaten zu übergeben. Und die Regierung macht diese schnöde Klugheit eilig zur ihrigen. Sie bringt einen solchen Entwurf im gesetznehmenden Körper ein. Es gab ja einen Augenblick der Revolte gegen diese Zumuthung, man durfte sogar glauben, die Mehrheit der Kammer wäre noch nicht auf der tiefsten Stufe der Verächtlichkeit angelangt. Die Forderung, einen eigenen Ausschuss zur Prüfung dieser Vorlage einzusetzen, wird abgelehut. Der regelmäßige Ausschuss, der in einem früheren Falle Rückgrat gezeigt hat, wird zur Berichterstattung berufen. Und so geräth auch der jetzige Bericht. Mit überwiegender Stimmenzahl, verwirft dieser Ausschuss den Dupuy'schen Entwurf, uno heute sollte das Haus die Entscheidung fällen... Das Haus hat gesprochen, es ist gegen den Ausschuss und unter aller Kritik gewesen. Kaum verlohnt es sich, auf das Possenspiel dieser Debatte einzugehen. Herr Dupuy, der die Vertrauensßmge, in die Wagschale warf, hat einen Sieg davongetragen, um Welt" Seite 5 den weder er noch Frankreich zu beneiden ist. Der Ausschuss hatte einen Bericht verfasst und vertheilt, der recht monströse Dinge enthielt. Wenn man das liest, muss man staunen, was jetzt in Frankreich möglich geworden ist. Der Bericht ist das Untersuchungs-Protokoll, das mit dem beschuldigten Cassationshofe ausgenommen wurde. Da gibt es geradezu fabelhaft groteske Einzelheiten. Das tolle Spitzelsystem macht sich in einer unerhörten Hässlichkeit breit, die nur noch von seiner Lächerlichkeit übertroffen wird. Ein Zug ist da, ein kaum erzählbarer, etwas unendlich Widerwärtiges und dabei Schnurriges, echter Beaurepaire. Um die Schuldgenossenschaft der untersuchenden Cassationsrichter und des Entlastungszeugen Picquart darzuthun, gibt Herr v. Beaurepaire an, dass der Richter Chambareaud während der VernehmuNgspausen mit Picquart zusammentraf. Es ist schwer zu fagen, wo. Kurz, sie giengen gleichzeitig hinaus. Und darüber muss der Herr Erste Präsident mit noch zwei Räthen Erhebungen anstellen. Die Regierung erwägt die Begebenheit. Zeugen werden geführt. Der Kammerausschuss ergründet den Vorfall, und es ergibt sich schließlich, dafs der Richter Chambareaud nierenleidend ist. Von nicht anderer Beschaffenheit sind auch die übrigen Verdachtsgründe. Die militärischen Zeugen wollen bei den Räthen der Strafkammer ab und zu ein Lächeln oder Achselzucken bemerkt haben, und auf diese Jndicien-Beweise hin klagen sie vor der öffentlichen Meinung den Cassations- Hof der Hinneigung zu Dreysus an. Es gibt keine Richter mehr in Frankreich, wenigstens die Berufenen sind es nicht. Jeder darf urtheilen, der Zeuge, der Polizeispion, der Sachunverständige, der Fälscher, der Angeklagte; nur der Richter darf nicht mehr urtheilen, sonst wird er von der öffentlichen Meinung nnt Tod oder Amtsentsetzung bedroht und jedenfalls von vornherein mit Ehrverlust bestraft. Der arme alte Präsident Loew! Dem haben sie die Ehre wurzweg ab geschnitten, und es ist unendlich betrübend, zu lesen, wie sich dieser alte Mann nach einem Leben der Rechtschaffenheit und Pflichterfüllung gegen die niedersten Anwürfe vertheidigen muss. Einem anderen Rathe am Cassationshofe wird nachgerechnet, er habe früher nichts gehabt und habe jetzt ein wenig Vermögen. So müssen die Richter nacheinander aufstehen und ihre Taschen umkehren, um ihre Unschuld zu beweisen. Die öffentliche Meinung ist soweit gekommen, das zu verlangen. Und das ist die Bedeutung dieses Tages in der schauerlichen Justizposse Drkyfus. Nach dem obersten Gerichte und der Regierung hat auch die Kammer vor der „öffentlichen Meinung" capituliert. Und vor welcher öffentlichen Meinung! Vor Scandalblättern, die wahllos jede Lüge verbreiten, jede Verleumdung breittreten. Vor Blättern, in denen ein Beaurepaire Hausmeisterklatsch- Geschichten erzählt, indes der Croupier hinter ihm mit Rechen die Goldstücke zusammenscharrt. Man hat jetzt immer, wenn man die Nachrichten ans Frankreich vernimmt, das Gefühl, dass es nicht mehr viel weiter gehen könne. Was zu verth un war, haben sie schon alles verthan: die Principien, die Reputation im Auslände, die Autorität im Innern. Wäre nur ein einziger' beherzter Prätendent vorhanden, mit einem Fußtritt'fönrife ■! er das ganze morsche Gebäude dieser Republik'zerstoßest'. In einem sonderbaren Verleumdungswahnsinti reißen sie alle Personen und alle Einrichtüngen" herunter. Das' "" Parlament, die Armee, die Justiz, nichts genießt mehr " die öffentliche Achtung. Ein Bünkerott nach dem anderen. Was die Regierung heute mit Hilfe' der Kämmer vollbracht hat, ist, wie wenn einet mit der Bettstatt einheizt. Wo wird er morgen schlafen'? Denn dass es eist närrischer ' Trugschluß ist, zu sagen,' die vereinigten Senate 'wüstden mehoMutöritäst wei der"Entscheidmrg Übrr'Ast Dreysus-; ' ■ Revision haben, als die Strafkammer allein, das muss