Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 47 (27.11.1908)
- Date
- 1908-11-27
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Es gibt eifrige Freunde des J. N. F., die ihre gesamte private oder.auch geschäftliche Korrespondenz mit solchen Marken versehen. Manche haben auch einen Stempel zur Entwertung ihrer N.F.-Marken, der den Hinweis enthält: „Briefe ohne N. F.-Marken werden nicht vor 10 Tagen beantwortet." So fördern sie den N.F. bei andern. Man kann dies auch dadurch tun, daß man bei Bezahlung von Rechnungen einen kleinen Prozentsatz oder auch die üt erschießenden Pfennige in N. F.-Marken bezahlt. Vor einem Kartenspiel sollten sich die Teilnehmer verpflichten, für einen Gewinn oder wenigstens für einen Teil desselben N. F.¬ Marken zu kaufen. Größere Beträge, die man dem N. F. zukommen lassen will, sende man an die N.F.-Sammelstelle. Solche gibt es in jedem Lande, die dann am Ende jeder Woche die eingegangenen Beträge in einer dazu bestimmten Zeitung ausweist. Durch die Landessammelstellen kann man auch die Beträge ausweisen lassen, von denen man wünscht, daß andere von ihnen Kenntnis erhalten, sei es, daß diese die Spende veranlaßt haben oder daß man sie zur gleichen Spende anregen will. Will man jemand eine besondere Ehrung erweisen, so veranlasse man seine Eintragung in das Goldene Buch des J. N. F. Dies ist ein vornehm-prächtig ausgestattetes, in den Räumen des J. N. F. aufbewahrtes Buch, in das alle die Personen und Körperschaften eingetragen werden, für die auf einmal oder in Teilzahlungen innerhalb drei Jahren der Betrag von 10 Pfund Sterling 205 Mark 240 Kronen 250 Francs 95 Rubel usw. erlegt wird. Die Einzelbeträge werden in den Publikationsorganen der Landessammelstellen nach jedem Eingang ausgewiesen. Ist der ganze Betrag eingegangen, so wird auf den Namen des so Geehrten ein künstlerisch ausgestattetes Diplom ausgestellt und ihm zugesandt. Sehr erwünscht ist für diesen Zweck auch die Angabe des hebräischen Namens. Zu den Teilzahlungen kann man auch andere veranlassen, von denen man weiß, daß die zu erweisende Ehrung in ihrem Sinne ist. Die Einzelbeträge können auch bis zur erforderlichen" Höhe zusammen gesammelt werden mit einem Sammelbüchlein, einem Sammelbogen in einem entsprechenden gefälligen Umschlag, der auch noch Papier zu andern Notizen, einen Kalender und einen Bleistift enthält. Sie eignen sich gut, wenn man andere zu Spenden für den N. F. veranlassen will, insbesondere bei Versammlungen, bei festlichen Veranstaltungen, Hochzeiten, Seudahs und andern derartigen Gelegenheiten. Wer nicht bloß einmal, oder bei besondern Gelegenheiten, sondern ständig dem J. N. F. etwas zukommen lassen will, der entschließe sich zur Selbstbesteuerung. Man gehe bei sich die moralische Verpflichtung ein, periodisch (alle Monate oder alle Vierteljahre) dem N. F. eine bestimmte Summe oder einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens oder der Ausgaben oder der Wohnungsmiete zukommen zu lassen. Eine solche Selbstbesteuerung ist für den N. F. von allergrößter Bedeutung, weil sie eine ständig wiederkehrende Einnahmequelle darstellt, mit der gerechnet werden kann. Will man die sich selbst auferlegte Verpflichtung bindender machen oder an sie erinnert werden, so tue man sich mit einigen Bekannten (Geschäftsfreunden, Stammtischgenossen, Spielgenossen) zu einer „Selbstbesteuerungsgruppe" zusammen, die einen Kassierer bestimmt, der periodisch, am besten monatlich, von allen die Beträge einzieht und abführt. Noch einer Einrichtung des' J, N. F. sei kurz gedacht: . Sfihnamt. In England gibt es eine äußerst segensreiche Einrichtung unter dem Namen 7Gewissens-0ffice". Dorthin trägt jeder,'den sein Gewissen dazu auffordert, die Summen, welche er zur Sühnung eines Vergehens oder zur Wiederherstellung seines inriern Gleichgewichts, zum Dank für unverdientes Glück usw. spendet In diesem Office wird nicht gefragt, wer die Summe spendet und aus welchen Motiven; ein jeder Zahler wird als Wohltäter angesehen, und sie sind es in der Tat gegen, sich und andere. Dieses Office liefert jährlich viele Millionen zu wohltätigen Zwecken. Ein solches Sühnamt sei uns Juden der Jüdische Nationalfonds. Wen sein Gewissen treibt, ein Unrecht zu sühnen, das er unbewußt begangen und das er anders nicht gutzumachen vermag, widme dem J. N. F. eine entsprechende Summe, die dann anonym unter entsprechender Bezeichnung ausgewiesen werden wird. Kein bemittelter Jude aber sollte es unterlassen, durch ein Vermächtnis den J. N. F. zu fördern, den J. N.F. in seinem Testament seinem Vermögen entsprechend zu bedenken. Die Zionisten sind zu einer solchen Handlung durch einen Beschluß des VII.' Zionistenkongresses verpflichtet. Es sollte aber für alle Juden gelten. Eine würdigere Bestimmung kann kaum einer Hinterlassenschaft gegeben werden, und der Erblasser hat dann auch die dauernde Gewähr, daß das Geld, das er seinen Glaubens- und Stammesbrüdern zugedacht hat, auch stetsdiesen zukommt, daß es ihnen durch keine „Auslegung" oder andere Umstände einmal entzogen werden kann. Dies wird auch mit der Institution des Goldenen Buches verknüpft, in das jeder Erblasser, der dem J. N. F. mindestens 10 Pfund vermacht, zu dauerndem Andenken eingetrage x wird. Man kann den- J. N. F. aber auch noch anders als durch Geldgaben fördern, durch . schlummernde Werte. Es gibt Dinge, die für den einzelnen keinen Wert besitzen, die er meist in den Papierkorb, auf die Straße oder sonstwohin wirft, die aber aufbewahrt und gesammelt doch einen erheblichen Wert repräsentieren. Sie zu sammeln, - ist eine kleine Mühe. Warum sollte man sie verkommen lassen und sie nicht nutzbar machen? Hierfür kommen besonders in Betracht: 1. Briefmarken, gestempelt, besonders die höherwertigen. 2. Zinnfolie (sogenanntes „Silberpapier") von Schokolade, Tee, Seife usw. 3. Flaschenkapseln, Salben- und Farbentuben. 4. Zigarrenabscbnitte (Spitzen). Tausende und Abertausende werden alljährlich in solchen Dingen fortgeworfen und gehen verloren. Man sammle sie und halte andere zum Sammeln an, insbesondere veranlasse man auch seine Kinder dazu, denen das Freude macht und bei denen man damit erzieherisch wirken kann. Sammelbüchsen, Sammelbüchlein, N. F.-Marken N. F.-Te legramm form ulare erhält man bei der nächsten lokalen N. F.-Kommission (Vertrauensmann). Dieser übernimmt auch die Weitergabe von Spenden, Goldeh-Buch-Teilzahlungen usw. an die Landessammelstellen. Anregungen für den J. N. F. bez. Propaganda, neuer Sammelmittel und-Methoden usw. wolle man frdl. an das Hauptbureau des „Jüdischen Nationalfonds" z. H. des "Herrn Dr. M. J. Bo'denheimer, Köln a. Rh., Karolingerring 6, bekanntgeben.. Wer Näheres über den J. N. F., seine bisherige Wirksamkeit, Organisation usw. erfahren will, wende sich gleichfalls an vorstehende Adresse.