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Die Welt · 1908-08-14 · 32 (14.8.1908) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
32 (14.8.1908)
Date
1908-08-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nb. 32 : D/EÄELT. Zwecke der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen ' Körperschaften unserer zionistischen Organisation geschaffen ist. Ein spezieller, höchst bedauerlicher Fall hat die schon öfters empfundene Notwendigkeit eines Ehrengerichtes wiederum zum Ausdruck gebracht, das zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen, Gesinnungsgenossen berufen sein soll. Ein entsprechender Antrag liegt Ihnen vor. Tabellen über die Eingänge für den Parteifonds (bis zum 1. August 1908) Nach' der absoluten Höhe der Eingänge für. den Parteifonds rangieren die Länder, wie folgt: Deutschland.............J6 22 243.65 Rußland . ,...........„ 10 279-85 Vereinigte Staaten von Nordamerika . - „ 6 039.15 Südafrika................ „ 5 449.20 Rumänien..............„ 5 285.20 /Böhmen.....Jt2 728.071 Osterreich {Galizien.....„l 353.48} . „ 4 986.74 (.übrige österr. Länder „ 905.19) England ......„ 4 597.90 Belgien..............„ 3 052.95 Holland..............„ 1 825.60 Canada...............„ 1 535.30 Schweiz..............„ 897.23 Ungarn"...............„ 805.10 Kroatien, Slawonien und Bosnien .... „ 477.05 Serbien.............. „• 396.82 Bulgarien.............. „ 390.80 Argentinien............. „ 344.15 Frankreich.............. „ 265.25 Palästina..............„ 177.80 Italien...............„ 125.60 China . . _....... .... „ 102.— Dänemark.............„ 66.30 Verschiedene Länder.........„ 52.38 Jt 69 396.02 Ein Bild dessen, was in den einzelnen Ländern tatsächlich für den Parteifonds geleistet wurde, erhalten wir aber erst, wenn wir die Ziffern der Schekelzahler zum Vergleiche heranziehen. Der Kongreß hatte bekanntlich beschlossen,. daß jeder Schekelzahler eine einmalige Steuer von mindestens J6 4.—■ zum Parteifonds leisten sollte. Nehmen wir diesen Maßstab, so ergibt sich (an Hand der Schekelzahlerliste von 1907), daß ihrer Verpflichtung nachgekommen sind: Belgien................zu 112.8°/o Deutschland . ........... . . „ 94.4°/o Holland.............. . „ 65.9°/o Serbien.............. . . „■ 48.5°/o Kroatien-Slawonien.......... . „ 30.5°/o Rumänien..........'.....„ 26.9°/o Schweiz...............„ 25.0°/o Bulgarien...............„ 22.4°/o Argentinien............ . . „ 20.0% Canada................• „ 18.3°/o Ungarn .............: . . „ l6.9°/o Südafrika...............„ l6.8°/o England . . Frankreich . Skandinavien Nordamerika Rußland . . Italien Österreich, Galizien und Bukowina (jedoch außer Böhmen) . . ........., Böhmen...............„ „ 16.1c/o „ 13.6°/o 9.3°/o 8.4°/o 8.2°/o 5.0°/o 4.5°/ö 53.0°/o Anträge des Engeren Aktions-Komitees I. Die in Köln versammelte Jahreskonferenz begrüßt freudig die von Sr. Majestät dem Sultan gewährte Neuordnung der Verhältnisse im türkischen Reiche, indem sie der Hoffnung und dem Wunsche Ausdruck gibt, daß diese zur Festigung des Reiches beitragen und das Wohl aller seiner Völker fördern wird. "~ II. Die' Schekelsammlung hat. alljährlich überall sofort mit dem Beginn des neuen Schekeljahres einzusetzen und spätestens drei Monate vor Schluß des Schekeljahres vollständig beendet zu sein. Alle nach diesem . Termine dem A. C. überwiesenen Schekelbeträge könnenfür das laufende Jahr nicht mehr gerechnet und für die' Wahlberechtigung zum Kongreß nicht mehr in Betracht gezogen werden. III. Sämtliche Landesorganisationen und Föderationen' sind verpflichtet, ohne die andere zionistische Arbeit einzuschränken, die Sammlungen für den Parteifonds in ihrem Bezirke in kürzester Frist auf die Höhe zu bringen, die der Zahl ihrer Schekelzahler entspricht. IV. Die Jahreskonferenz beschließt, die Aufsich'tsräte der zionistischen Institutionen aufzufordern, sich dafür einzusetzen, daß diese Institutionen alljährlich einen Beitrag, der ungefähr 10°/o ihres Reingewinns oder Einkommens entspricht, an die zionistische Organisation abführen. V. Die Frage der Änderung der Geschäftsordnung des Zionistenkongresses soll in der „Welt" zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Das E. A. C. soll sodann einen endgültigen Entwurf feststellen und diesen dem nächsten Kongresse vorlegen. VI. Das Kongreßgericht soll so ausgestaltet werden, daß es auch in Streitigkeiten zwischen Gesinnungsgenossen oder zwischen Gesinnungsgenossen und Institutionen der zionistischen Organisation als Ehrengericht fungieren kann. Die Ausarbeitung der erforderlichen Bestimmungen wird einer Kommission übergeben, die dem nächsten Kongresse entsprechende Vorschläge unterbreiten soll.

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