Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 30 (31.7.1908)
- Date
- 1908-07-31
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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16 DIE^ELT;N6. 30 Tätigkeit für diese Spendenart ermöglicht wird. Kurz, das Büchlein wird den Sammlern bei allen Anlässen zu Sammlungen eine unentbehrliche Beihülfe sein. d) Verteilung und Ablieferang Die Sammelstelle versendet die Büchlein in größerer Anzahl an die Ortsgruppen und Vertrauensmänner. Diese geben sie auf Wunsch den Vereinen und den einzelnen Sammlern weiter. Eine Weitergabe seitens dieser letzten Empfänger darf nicht erfolgen. Auf dem Bogen ist ein Ablieferungstermin .angegeben, und spätestens bis zum Ablauf dieses Termins hat der Sammler den Bogen mit dem erzielten Ertrage dem Vertrauensmann, oder der Kommission, von der er das Büchlein erhalten hat, zurückzugeben. Von hier aus geht er weiter zur Landessammelstelle- Bei der Landessammelstelle trennt sich das Geld von der Liste; der Ertrag wird ausgewiesen und nach London abgeführt, während der Bogen zum Kölner Hauptbureau zurückkehrt. Auch wenn mit dem Bogen keine Spenden gesammelt sein sollten, muß derselbe spätestens bis zu dem angegebenen Termin zurückgegeben werden. III. Goldenes Buch Ein schönes Mittel, jemand eine besondere Ehrung zu erweisen, ist durch eine andere Einrichtung gegeben, durch das Goldene Buch des Jüdischen Nationalfonds. Dies ist ein schön ausgestattetes, in den Räumen des Kölner Hauptbureaus aufbewahrtes Gedenkbuch, in das alle verdienten Personen oder Körperschaften zu dauerndem Gedenken eingetragen werden, für welche auf einmal oder in Teilzahlungen innerhalb dreier Jahre ein Betrag von 10 Pfund Sterling, Jt 205.—, Kr. 240.—, Rbl. 95.—, $ 50.— usw. zu diesem Zwecke erlegt wird. Der Eingetragene erhält ein künstlerisch ausgeführtes Gedenkblatt. a) Eintragung durch Teilzahlungen In vielen Fällen wird die betreffende Summe nicht auf einmal eingezahlt, sondern erst durch mehrere Teilzahlungen zusammengebracht Da aber die Eintragung erst nach Einzahlung der vollen Summe erfolgen kann, so ist die Organisation dieser Spende etwas komplizierter als die der anderen. b) Buchung der Teilzahlungen Der Spender sendet die Summe entweder durch Vermittlung des Vertrauensmannes oder auch direkt an die Landessammelstelle, mit dem Vermerk, daß sie zur Eintragung dieser oder jener Persönlichkeit verwendet werden soll. Bei dieser Einsendung ist der genaue Text der gewünschten Eintragung, insbesondere auch der hebräische Name des Einzutragenden, anzugeben. Die Sammelstelle richtet auf dessen Namen ein Konto ein, dem sie die'Summen, welche nach und nach von denselben Spendern oder demselben Spenderkreis zu diesem Zwecke einlaufen, zuschreibt, bis die zur Eintragung erforderliche Summe vollständig ist. c) Vollziehung der Eintragung und Ausfertigung der Diploms Bei Abführung der Gelder meldet die Sammelstelle den' eingegangenen Betrag mit Angabe des Kontos dem Londoner Haupte bureau des J. N.-R, welches in seinen Büchern das betreffende Konto gleichfalls führt. Ist die Summe zur Eintragung vollständig, so meldet dies die Sammelstelle dem Londoner Hauptbureau, welches die Angabe nachprüft und nach Richtigbefund die Meldung dem Kölner Hauptbureau unter genauer Angabe von Spender und Widmung weitergibt, wo alsdann die Eintragung ins Goldene Buch vorgenommen, das Gedenkblatt ausgeführt und an die gewünschte Adresse versandt wird. IV. Selbstbesteuerung Die Erträge der bis jetzt besprochenen Sammelmittel sind naturgemäß erheblichen Schwankungen unterworfen. Für den Nationalfonds ist es aber von großer Wichtigkeit, auch beständige, regelmäßige Einnahmequellen zu haben. Die meiste Aussicht auf Erfolg scheint in dieser Hinsicht die Einrichtung der Selbstbesteuerung zu haben. a) Bedeutung Selbstbesteuerung zugunsten des J. N.-F. ist, wenn der einzelne einen beliebigen Prozentsatz seines Einkommens oder überhaupt eine beliebige Summe periodisch (alle Monate oder vierteljährlich) dem Nationalfonds zuwendet, und zwar soll hierbei eine moralische Verpflichtung inbegriffen sein, diese Spende auf längere Zeit hinaus regelmäßig abzuliefern. b) Organisation Die Selbstbesteuerung wird am besten in der Weise durchgeführt, daß sich mehrere Freunde zu einer Selbstbesteuerungsgruppe („Minjan") vereinigen und aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann wählen, welchem die Einziehung und Weiterbeförderung der regelmäßigen Beiträge der Gruppe obliegt. Der Ausweis kann auf Wunsch unter einem Phantasienamen (z. B. Selbstbesteuerungsgruppe „Achdus") erfolgen, wobei die einzelnen Gruppenmitgliedermit Ziffern bezeichnet werden, welche der Vertrauensmann der Gruppe selbständig wählt. - Um die Selbstbesteuerung endlich einmal in weiteren Kreisen einzuführen, empfehlen wir den Vorständen der zionistischen Vereine, einfach ihren Verein nach praktischen Rücksichten (Nachbarn, Berufsgenossen usw.) in eine Anzahl Gruppen einzuteilen und die tüchtigsten Leute dieser Gruppen zu Vertrauensmännern zu ernennen mit dem Auftrage, in ihrer Gruppe die Selbstbesteuerung einzuführen. V. Nationalfondsmarken Eine Einrichtung, welche es ermöglicht, auch bei den Arbeiten des täglichen Lebens des Jüdischen Nationalfonds zu gedenken,' sind die Nationalfondsmarken. a) Zweck und Verwendung Die Nationalfondsmarken sind künstlerisch ausgeführte Marken zu verschiedenen Preisen, welche als Briefyerschlüsse zu verwenden sind oder auf die Briefe selbst geklebt werden können. Die Marken sollen allgemeine Anwendung finden, denn sie sind ein Schmuck der Briefe und dienen zugleich der Propaganda für den Nationalfonds. Auch ist die Herausgabe von besonderen Selbstbesteuerungsmarken geplant. Ihre Verwendung ist etwa folgendermaßen gedacht: "Der Obmann der Selbstbesteuerungsgruppe klebt für die erhaltenen Selbstbesteuerungsbeträge Nationalfondsmarken auf eine mit dem Namen der Selbstbesteuerungsgruppe und dem Monat der Selbstbesteuerung versehene Karte, welche in verschiedene Felder eingeteilt ist, von denen jedes die Nummer des einzelnen Selbstbesteuerers trägt, und sendet diese Karte der Sammelstelle ein. b) Organisation des Verkaufs Natürlich ist eine solche Verwendung nur dann möglich, wenn Nationalfondsmarken überall leicht zu kaufen sind. Die Verwaltung des N. F. legt daher besonderen Wert darauf, gerade die Nationalfondsmarke in Form und Organisation weiter auszugestalten. Von Zeit zu Zeit werden neue Emissionen stattfinden, welche durch ihr künstlerisches Äußere und ihre praktische Ausführung hoffentlich überall Anklang finden werden. Das Bestreben der Verwaltung geht jetzt dahin, allerorts Verkaufsstellen für Natioualfondsmarken einzurichfen. Vor allem soll auf die jüdischen Geschäftsleute eingewirkt werden, den Verkauf zu übernehmen, und wir bitten alle Freunde des Jüdischen Nationalfonds, der Verwaltung vorzuarbeiten, indem sie die in Betracht kommenden (Geschäftsleute persönlich veranlassen, sich zwecks Übertragung des Verkaufs von Nationalfondsmarken an unsere Zentralverkaufsstelle, das Hauptbureau des J. N.-F. in London, Brook House, Walbrook,, zu wenden. Selbstverständlich werden die Marken nur gegen Barzahlung abgegeben, jedoch würde den Verkäufern für ihre Mühe eine angemessene Entschädigung oder Provision, gewährt werden.