Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 24 (19.6.1908)
- Date
- 1908-06-19
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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entgegengestellt werden als wirkungslose Entrüstung, wenn er offen propagiert wird. Es kann nicht verhindert werden, daß christliche Chefs, ja daß Quai-Juden in Ankündigungen „christliche" Stellenbewerber verlangen. Es . ist nur müßige Kraftverschwendurig, wollte man jeden Staatsfunktionär zur Verantwortung ziehen, der sich bei Vergebung von Staatsstellen nach dem Taufschein liebevoll erkundigt. Nun kam es schon so eit, daß bei öffentlichen Stellenausschreibungen staatlicher Behörden die Staatsgrundgesetze bei hellem Tageslichte verletzt werden. Die Nationalität des Bewerbers, und, um assimilatorischer Tiftelei vorzubeugen, auch die erwünschte Konfession, werden von vornherein bestimmt: So wandelt sich die gewohnte Praxis des Ausschlusses von Juden von Staatsstellungen zur Theorie. Der verfassungswidrige Usus wird zur Sitte, zum Brauch, tritt an Stelle des geschriebenen, wirkungslos gewordenen Rechtes. So blühen Ungesetzlichkeiten in behördlichen Ankündigungen. Die nachstehende Zuschrift der Tiroler Statthalterei an die Österreichisch-israelitische Union", erzählt uns schlicht von dem vergeblichen Kampfe der österreichischen Juden um die Einhaltung der gewährleisteten Gleichberechtigung. Die Statthalterei für Tirol und Vorarlberg hat unterm 30. Mai d. J., an das Prästfium der_ Österreichisch-israelitischen Union folgende Zuschrift gerichtet: „Über die vom Präsidium der Österreichisch-israelitischen Union in Wien unterm 5. d. an das k. k. Ministerium des Innern gerichtete und von demselben mit seinem Erlasse vom 11. d. zur Amtshandlnng anher geleitete Eingabe, mit welcher darüber Beschwerde geführt wird, daß die vom Stadtmagistrat Innsbruck unterm 14. April 1908 verlautbarte Stellenausschreibung für eine Praktikantenstelle im städtischen Rechnungs- und Kassendienste den Passus enthalte, daß die Bewerber deutscher Abstammung und christlicher Religion sein müssen, und mit der die Annullierung der fraglichen Stellenausschr'eibung gefordert wird, hat die k. k. Statthalterei das Geeignete vermittelt, daß in Hinkunft die Ausschreibung erledigter beziehungsweise zur Besetzung kommender Stellen beim Innsbrucker Stadtmagistrat stets im Einklänge mit den Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867 erfolgen wird. In dieser Hinsicht konnte aber die in Beschwerde gezogene Ausschreibung nicht mehr in Betracht kommen, weil der betreffende Dienstposten bereits besetzt ist. » Die jüdische Nationalität auf dem Kongreß der polnischen Sozialdemokratie Der Krakauer Parteitag der P. P. S. faßte einen bemerkenswerten Beschluß. Er genehmigle den Antrag der jüdischen Sektion, die auf ihrer letzten Konferenz erklärte, daß die in der polnischen Sozialdemokratie organisierten jüdischen Proletarier sich ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Nation bewußt sind und die Schaffung einer jüdischen Sozialdemokratie Galiziens im Rahmen der polnischen Partei verlangen. Der Antrag wurde von zwei Seiten bekämpft. Red. Haecker negierte überhaupt die Notwendigkeit einer besonderen jüdischen Organisation. Dr. D. Gross plaidierre für eine letzte selbständige jüdische sozialistische Parteiorganisation. Der Antrag wurde mit 54 gegen 17 Stimmen abgelehnt, der der Sektion zum Beschluß erhoben. Russischer Brief (Von unserem Berichterstatter) Der Prozeß über den Pogrom in Bialystok Am 8. Juni begann der Prozeß über den am 1. bis 3. Juni 1906 stattgefundenen Pogrom in "Bialystok. Ursprünglich betrug die Zahl der Angeklagten 36 Personen, darunter 8 Frauen; dann hat das Gericht nachträglich noch 8 Personen zur Verantwortlichkeit gezogen. Ein Teil der Angeklagten ist entflohen und auf der Angeklagtenbank sitzen jetzt nur 29 Personen. Als Vorsitzender fungiert der Präsident des Grodnoer Gerichts, Stepanow. Die Anklage führen Konaschinskij und Owsiannikow. Als Verteidiger der Angeklagten hat das Gericht den Rechtskandidaten Sei ep uro bestimmt. Als Ziviikläger treten die Petersburger Rechtsanwälte Skariatin, Chomentowski, Hillerson, Weisman und Abelson auf. Von 280 Zeugen erschienen 216. Den Klägern wurde es nicht erlaubt, neue Zeugen hinzuzuziehen. Ähnlich wie alle Pogromprozesse, entwickelt sich auch dieser Prozeß nach einer von oben diktierten Schablone. Der Staatsanwalt tritt hier nicht in der ihm eigenen Rolle des Anklägers auf, sondern verteidigt die Angeklagten vor der öffentlichen Meinung, und die Anklageakte ist eigentlich eine Apologie, um nicht zu sagen, eine Apotheose der verübten „Taten". . Der Anklageschrift im..Bialystoker Prozeß wird eine allgemeine „Einleitung" vorausgeschickt, aus der sich ergibt daß die verbrecherische Tätigkeit der Juden — Streiks, Attentate, revolutionäre Agitation — (alles das wird nur den Juden zugeschrieben!) konsequent zu dem Zustande führen mußte, der.dann eingetreten ist. Aus dem ergibt sich, daß der Pogrom nichts anders war, als ein Akt des Selbstschutzes seitens der ruhigen und politisch „zuverlässigen" christlichen Bevölkerung. Die unschuldigen Schäflein blieben lange Zeit geduldig, aber auch die Geduld hat ihre Grenzen. Charakteristisch sind einige Details in der Erklärung der Ursachen des Pogroms. Als eine von ihnen wird bezeichnet die ^Terrorisierung der Bevölkerung seitens der jüdischen Jugend", die es verstand, den Leuten einen panischen Schrecken einzujagen. Diese Jugend nannte man „Schwarze Hemden" (Tschernorubaschetschniki). An einer andern Stelle wird der Anteil des Militärs am Pogrom folgenderweise erklärt: die Soldaten waren gegen die Juden aufgebracht, weil sie wußten, daß sie durch ihre Schuld genötigt waren, den schweren Dienst der Stadtbeschützung auszuüben. Als Motiv des Pogroms wird auch der Fall hingestellt, daß die jüdische Deputation der Versicherung des Gouverneurs und anderer Würdenträger, daß kein Pogrom stattfinden wird, nicht Glauben schenken wollte. Auch werden die Juden des bis jstzt unaufgeklärten -Attentats auf Derkatschew beschuldigt usw. In demselben Geist sind auch die gegen die Juden gerichteten Beschuldigungen in dem Teile der Anklage gehalten, der den Verlauf des Pogroms betrifft. Der in der ersten offiziellen Mitteilung angeführte legendarische Fall über das Werfen einer Bombe während der Prozession kommt auch in der Anklageschrift vor. Nur soll die Panik, nach den Worten der Anklage, deswegen entstanden sein, daß ein Droschkenpferd scheu wurde. Und das soll auch die Schuld der Juden sein. Der jüdische Selbstschutz wird auf vielen Seiten beschrieben und behandelt, aber über das Wesen des Pogroms, die Gewalttaten, Morde, Grausamkeiten, Verwüstungsorgien schweigt der Anklageakt. Daß überhaupt ein Pogrom stattgefunden hat, wird nur durch lakonische statistische Angaben kaum angedeutet. Diese Rolle fiel den Vertretern der Gerechtigkeit zu. Was hilft's, daß die Zeugen, sowohl katholische, wie auch griechischorthodoxe Priester, Generäle und Arbeiter zugunsten der Juden aussagen? Was hilft's, daß alles gegen jede. Schuld der Juden spricht, — das Urteil wird sicherlich ganz anders sein. Und sollte es zufällig anders kommen, so existiert ja eine begnadigende Instanz! Und begnadigt werden in der Regel die Pogromhelden. Die Konferenz der russischen Aktionskomiteemitglieder In Ausführung des Beschlusses, der von der russischen Landsmannschaft auf ihrer Versammlung während des Haager Kongresses gefaßt worden ist, wurde für den 5./7. Mai alten Stils eine Konferenz der russischen Mitglieder des großen Aktionskomitees nach Wilna einberufen. Sämtliche Mitglieder des großen Aktionskomitees, die sich in Rußland befinden, mit Ausnahme eines einzigen Mitgliedes, das die Einladung nicht rechtzeitig erhalten hatte, sind zur Konferenz erschienen. Die Konferenz dauerte zwei Tage. Es sind vier Sitzungen abgehalten worden, auf denen die wichtigeren Fragen der jetzigen zionistischen Tätigkeit in Rußland und verschiedene Angelegenheiten, die auf Palästina Bezug haben, erörtert worden sind. An der Konferenz beteiligten sich die Herren: Belkowski, Brutzkus, B. Goldberg, J. Goldberg, B. Jaffe, L. Jaffe, Idelsohn,. Rosenbaum, Rosow, Sapir, Dr. Tschlenow, Ussischkin, der Direktor der Jüdischen Kolonialbank Dr. Katzeneinsohn, ein Vertreter aus Warschau und die Herren Diesenhoff und Drujanow aus Palästina. Ein Bericht über die Tätigkeit des russischen Zentralkomitees, ein finanzieller Bericht, der die Zeitperiode vom 1. Juni bis zum 1. April umfaßt und eine Reihe von Berichten über die Arbeiten der beim Zentralkomitee bestehenden Palästinakommission und.des Nationalfondsbureaus für Rußland wurden verlesen und boten reichlichen Stoff für ausführliche und gründliche Debatten. Aus den Mitteilungen offiziellen und privaten Charakters, die das Zentralkomitee dieser Tage erhalten hat, ist zu ersehen, daß jetzt erfreulicherweise eine neue und regere Tätigkeit im zionistischen Lager in Rußland beginnt. Die Konferenz gelangte zu folgenden Beschlüssen: 1. Da es sich auf Grund des finanziellen Berichtes herausgestellt hat, daß es dem Zentrum der Bewegung in Rußland, unmöglich ist, von dem Abzug aus den Schekeleinnahmen und der 40 Kopeken Parteisteuer seine Ausgaben zu decken, und da es unmöglich ist, von Jahr zu Jahr außerordentliche Mittel aufzutreiben beschloß die Konferenz, die auf der Helsingforser Zusammenkunft beschlossene Selbsbesteuerung, in einer der Wohnungssteuer entsprechenden Höhe systematisch zu organisieren.