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Die Welt · 1908-05-15 · 19 (15.5.1908) · page 16

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Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
19 (15.5.1908)
Date
1908-05-15
Page
– (sequence 16)
Language
German
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3. Jeder Verein und Gruppe entsendet ebensoviele Delegierte mit beratender Stimme als Delegierte mit Stimmrecht. 4. Die Präsidenten resp. ihre Vertreter und die Nationalfondskommissäre sämtlicher Vereine. 5. Sämtliche Vertrauensmänner, die vom Landeskomitee oder den Distriktskomitees für solche Orte betraut wurden, in welchen es organisierte Vereine noch nicht gibt. Das Wahlrecht für die Konferenz besitzen nur diejenigen, die für das Jahr 1908 den Schekel bezahlt haben. Die Wahlen müssen spätestens am 24. Mai stattfinden, das Wahlresultat muß bis zum 26. Mai der Landeskanzlei gemeldet werden. Diejenigen Delegierten, die Gratislogis bei Gesinnungsgenossen wünschen, werden ersucht, dies spätestens bis zum 26. Mai der Landeszentrale mitzuteilen. Die Landeszentrale wird ebenso für diejenigen, die sich rechtzeitig melden, Hotelzimmer zu ermäßigten Preisen sichern. Gesinnungsgenossen, die event. Mandate übernehmen wollen, werden ersucht, dies sofort der Landeskanzlei zu melden. Alle Anfragen und Mitteilungen bezüglich der Landeskonferenz sind zurichten an'„Magyarorszägi Cionista szervezet" Budapest IV, Hajo utca 10. Zionismus in Ungarn Ein erfreulicher Fortschritt ist im ungarischen Zionismus zu verzeichnen. Der Budapester zion. Mädchenverein hat eine Filiale in Ujpest gegründet, die, mit 30 arbeitsfreudigen Mitgliedern erstanden, sich mit Eifer dem Schwesterverein anschließt, um den zionistischen Zwecken zu dienen. Die Präsidentin des Budapester Vereins, Fräulein Molnär Jolän, hielt eine schwungvolle Ansprache. Die Tätigkeit beider Vereine besteht in Agitation, in Verfertigung von Handarbeiten, welche zugunsten des Nationalfonds verlost oder veräußert werden. Letzthin wurden mehrfach Teeabende mit Vorträgen und Debatten über Zionismus veranstaltet — Bei der Gründung des Kispester Vereins erwarb sich der dortige Rabbiner Liebermann anerkennenswerte Verdienste. Italien Turin: Wie dem VESSILLO ISRAELITICO aus Florenz gemeldet wird, wurde Gesinnungsgenosse Rabb. Dr. S. H. Margulies dieser Tage von Sr. M. dem König Viktor Emanuel in Privataudienz empfangen. Herr Dr. Margulies referierte über die in der italienischen Kolonie Erythrea zu gründende Schule für die Falaschas. Bei dieser Gelegenheit kam der König auch auf den Zionismus zu sprechen und gedachte in warmen Worten des verewigten Dr. Herzl, dessen jäher Tod — wie er versicherte — ihm tiefen Kummer verursacht hat. Amerika Mr. Joseph Cowen, Direktor des Jewish Colonial Trust, hat eine Reise nach Amerika angetreten. Die amerikanischen Zionisten beabsichtigen, mehrere Versammlungen abzuhalten und Mr. Cowen einzuladen, dort zu sprechen. Eine englische Juristenzeitung Ober den Bankprozeß Das bekannte englische Juristenblatt „The Law Journal" schreibt zu der Entscheidung im Prozeß wegen der Abänderung der Bankstatuten folgendes: Eine merkwürdige Sache, die das Gericht während der letzten zwölf Monate beschäftigte, kam verflossenen Montag vor Mr. Justice Eve zu einem seltsamen Ende. Die Pointe eines Urteils liegt oft in seinem Schluß, und es ist die verwirrende Gewohnheit mancher Richter, ihre Ansichten über zur Entscheidung stehende Fälle in der Anführung einer Masse von Gesetzen oder Tatsachen zu verhüllen, die zu einer bestimmten Folgerung drängen, und dann all dieses durch eine Entscheidung im entgegengesetzten Sinne beiseitezu werfen. Die Urteile des verstorbenen Mr. Justice Kekewich waren bekannte Beispiele dieser Methode der Urteilsfällung und, eigentümlich genug, war die fragliche Sache teilweise vor diesem Richter verhandelt worden, wenn es auch Mr. Justice Eve zufiel, darüber endgültig zu entscheiden und dabei ein schlagendes Beispiel des „non sequitur" bei Urteilen zu liefern. In der Sache The Jewish Colonial Trust (Limited) handelte es sich um das Gesuch der Zustimmung des Gerichtshofs zu einer Beschränkung der Zweckbestimmungen der Gesellschaft, die als „das finanzielle Instrument des Zionismus" gegründet worden war. Die Zweckbestimmungen sind in dem GesellschaftsvertragT[der Gesellschaft festgelegt, als: 1. zu fördern und auszuführen Unternehmungen und Kolonisationsarbeiten in' Palästina, Syrien und •irgendeinem andern Teile der Welt und 2. insbesondere _zu fördern, zu entwickeln, zu betreiben und durchzuführen die Einwanderung von Personen jüdischer Nation nach Syrien, Palästina und andern Ländern des Orients". Das Gesuch wollte die Worte „oder in irgendeinem andern Teile der Welt" entfernen, um die Zwecke der Gesellschaft deutlich auf Palästina und die Nachbarländer zu beschränken. Auf einer Versammlung der Gesellschaft, die als" erste sich^mit der Sache befaßte, wurden 5185 Stimmen für die Änderung und 687 dagegen abgegeben. Aber als das Gesuch vor Mr. Justice Kekewich kam, meinte er, daß, da es über hunderttausend Aktionäre der Gesellschaft "gab,"die über die ganze Erde verteilt wohnten, ihnen eine zweite Gelegenheit "gegeben werden müßte, ihre ^Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Es wurden Anzeigen erlassen, mit dem Resultat, daß, ungefähr 16 000 Aktionäre das Gesuch unterstützen und 2500 es bekämpften, also eine Mehrheit von 6:1 für die Abänderung. Nach längern Verhandlungen, die sich hauptsächlich um die Frage drehten, ob Palästina als Siedelungsland geeignet sei, gabrMr. Justice Eve ein ausführliches Urteil, indem er fand, 1. daß er nicht berufen^ sei, seine Vollmacht zu gebrauchen, um zu entscheiden, ob die Änderung vernünftig oder wünschenswert sei, er habe lediglich darüber zu urteilen, wie es noch jüngst vom House of Lords in Sachen Ppole gegen The National Bank of China festgestellt worden sei, ob die Änderung „eine den Mitgliedern gegenüber unbillige" sei; 2. daß er nicht unterscheiden könne~zwischen der verhältnismäßigen Bedeutung der einzelnen Zwecke der Gesellschaft, um etwa anzunehmen, daß die statutenmäßige Vollmacht, abzuändern, diejenigen Zwecke nicht betreffe, von denen!die Gegner der Abänderung behaupteten," daß sie grundlegender Natur seien; 3. daß die Gesellschaft begründet sei als ein Instrument, das darauf berechnet war und bezweckte, die Rückkehr der fJuden nach Palästina zu fördern und daß alle Vollmachten im Gesellschaftsvertrag abhängig gemacht seien von dem Vorbehalt, daß sie „auf eine solche Weise ausgeübt werden, die dazu beiträgt eine gesetzlich geschützte Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina zu schaffen"; 4. daß die Gründeraktien, denen ein Stimmrecht verliehen ist, das dem aller andern Aktionäre gleich ist, dem Komitee des.Zionistenkongresses übertragen worden sind, der in seiner ersten Versammlung nach der Gründung der Gesellschaft und auf mehreren spätem Versammlungen Resolutionen für die Beschränkung der Arbeiten der Gesellschaft auf den Orient gefaßt hat und 5. daß , die Gesellschaft sich niemals der ausgedehnten Vollmachten bedient hat, die ihr gestatteten, ihre Arbeiten außerhalb Palästinas auszuführen und daß kein Teil ihres Kapitals in irgendeinem Unternehmen angelegt worden ist, das Geschäfte außerhalb dieses beschränkten Gebietes betreibt. Aus all diesen Voraussetzungen kommt das Urteil zum Schluß,--daß eine Genehmigung der vorgeschlagenen Änderung eine unbillige Beschränkung der Gegner der Änderung bedeuten würde, und demgemäß mußte das Gesuch abgelehnt werden. Sicherlich ein „non sequitur", dem ein zweites so leicht nicht an die. Seite gestellt werden kann. Der siebzigste Geburtstag eines jüdischen Staatsministers Verflossene Woche feierte Herr Tobias Michael Asser, Justizminister, von Holland, seinen siebzigsten Geburtstag. Es erübrigt bei dieser" Gelegenheit auf die große wissenschaftliche Bedeutung des berühmten Gelehrten hinzuweisen. In jungen Jahren wurde er Professor des Handelsrechts am Athenäum in Amsterdam, unter Willem III, wurde er ständiger juristischer Beirat im Ministerium des Inneren, und 1893 ernannte ihn die Königin zum Mitglied des Staatsrats. Zwei Jahre später wurde er Staatsminister. Er vertrat Holland auf fast allen Kongressen des internationalen Rechts und war bei beiden Friedenskonferenzen einer seiner Delegierten. Er ist der Schöpfer des internationalen Privatrechts und hat auch bei dem jüngsten Nordseeabkommen in hervorragender Weise mitgewirkt. Herr Asser ist einer der Gründer der Revue de Droit International et de Legislation Comparee, es gibt keinen Punkt des internationalen Rechts, in dem man ihn nicht als autoritativ in der ganzen Welt anerkennen würde. Er entstammt einer alten holländischen Judenfamilie, die Holland bereits einmal einen Justizminister gegeben hat. Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden. Der Gesamtausschuß des Verbandes der Deutschen Juden war am 10. Mai 1908 in Berlin versammelt Die Versammlung war von 38 Teilnehmern aus allen Teilen des' Reiches besucht. Von den Beschlüssen der umfangreichen Tagesordnung ist hervorzuheben:

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