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Die Welt · 1908-03-06 · 10 (6.3.1908) · page 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
10 (6.3.1908)
Date
1908-03-06
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Statistische Tabelle der im Monat Februar 1908 in der „Welt" ausgewiesenen Spenden für den Jüdischen Nationalfonds Land Allgemeine Spenden Selbstbesteuerung Sammel-;büchsen Sammelbogen ölbaumspenden Jt Goldenes Buch**) Jt Nationalfondsmarken *) Telegrammblankette*) Gesamtsumme 107.77 87.16 - - - - — — 194.93 - - I - - - - - — - Belgien........ 80.85 14.18 i - 8.75 78.97 210.60 - - 393.35 Brasilien........ — - - - 6.— — - - . 6.— Bulgarien ....... — ~ - — - — - — — — ~ - - - — - - - Deutschland...... 874.74 150.30 - - 854.05 808.59 70.— 10.— 2767.68 Egypten........ - - 6.48 10.20 - - - - 16.68 England....... 341.71 - — - 18.36 — - . - 360.07 Frankreich....... - - - - - - - - — Italien......... ' - - - - - - - . - ~ Niederlande ...... - - - _ - - - — j . - 888.12 - 93.03 - 151.20 210.- - - 1342.35 ("Österreich....... 873.19 226.76 457.80 347.89 537.25 - - - l 2442.89 .J Ungarn........ 159.57 29.80 177.22 52.39 52.36 - 2 — 20.— j 493.34 (Kroatien, Slavon. u.Bosnien 259.22 23.20 8.54 80.41 11.90 - ■ - ■ ~ 383.27 Ostasien ........ — - - I ~ - . - - - | — Palästina ........ 45.09 - i - 1 - - - - - . | 45.09 531.93 - 11.48 1 ~ 133.38 202.50 - - j 879.29 Rußland........ 1921.65 - - \ - 1163.48 . 216.— - - 3301.13 Schweiz........ 435.81 76.14 ) 27.95 I ~ 260.42 202.50 i - - 1002.82 148.80 - ' - | — - ■ - - - } 148.80 Skandinavien...... - - - - - - -! - . 1 Südafrika ....... - - - - 426.11 j - - — j' 426.11 Gesamtsumme JC 6668.45! 607.54 782.50 499-64 3693.48 j 1850.19 72.— 30.— | 14 203.80 Außerdem Erlös für Postwertzeichen.........■•...............................101.75 14 305.55 *) Die Summen dieser Rubrik sind nicht in der >\Velt« ausgewiesen, sondern **) In dieser Rubrik werden nur die Summen aufgeführt, welche direkt zu den wöchentlichen Ausweisen der Sammelstellen entnommen. Eintragungen ins Goldene Buch bestimmt sind. Die Büchsenerträge, welche-nachträglich zu diesem Zweck s-erwendet werden, sind in der Rubrik »Sammelbüchsen« verzeichnet. Selbstbesteuerung und Goldenes Buch Vor einigen Tagen lief bei uns" eine Anfrage folgenden Inhalts ein: Können die sich aus der Selbstbesteuerung ergebenden Beträge zu Eintragungen ins Goldene Buch verwendet werden? Da diese Frage von allgemeinem Interesse ist, möchten wir hier etwas näher darauf eingehen. Im allgemeinen sollen nur solche Summen zu Eintragungen ins Goldene Buch berechtigen, welche direkt zu diesem Zwecke gegeben werden, gleichgültig, ob Voll- oder Teilzahlungen. Ausnahmsweise können auch Büchsenerträge zu einer Eintragung verwandt werden, besonders wenn mit der Büchse speziell zu diesem Zwecke gesammelt wurde. Die aus der Selbstbesteuerung resultierenden Summen dürfen jedoch unter keinen Umständen hierzu dienen. Die Selbstbesteuerung ist ihrem Wesen nach ganz verschieden von dem Zweck und der Art der Golden-Buch Eintragungen. Sich selbst besteuern heißt: von seinem Einkommen zugunsten der Allgemeinheit einen Bruchteil abgeben. Das Goldene Buch dagegen verfolgt den Zweck, dessen Namen zu verewigen, der der hohen Sache einmal ein größeres Opfer darbringt. Die Selbstbesteuerung ist unseres Erachtens das edelste und selbstloseste aller Sammelmittel. Wer einen Ölbaum stiftet oder für den Herzlwald spendet, erhält seinen Baum; wer im Goldenen Buch verewigt ist, bezieht sein Diplom; wer Nationalfondsmarken oder Telegrammblankette verwendet, hat durch' diese Verwendung selbst eine Art Entschädigung; wer durch andere Sammelmittel Spenden gibt, sieht zum mindesten seinen Namen veröffentlicht. Ganz uneigennützig und vollkommen zufrieden allein mit dem Bewußtsein, seine .Pflicht erfüllt und ein gutes Werk getan zu haben, ist der Selbstbesteuerer. Die Selbstbesteuerung würde ganz entschieden an dieser edlen Selbstlosigkeit Einbuße leiden, wenn sie andere Zwecke mit sich verbinden wollte. Um dies zu verhindern, kann es nicht zugelassen werden, daß die Erträge der Selbstbesteuerung zur Eintragung ins Goldene Buch verwendet werden.

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