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Die Welt · 1908-01-03 · 1 (3.1.1908) · page 13

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
1 (3.1.1908)
Date
1908-01-03
Page
– (sequence 13)
Language
German
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No. 1 : DirTOELT - landes. Hier ,hat die Stuttgarter Gesellschaft für die evangelischen Deutschen aus Haifa ein fruchtbares Gelände angekauft, das Raum für 14 Ackerlose bietet, V* Stunde weiter befindet sich Bethlahm, wo Boden für 20 Lose von der Zentralkasse der Templergenossenschaft erworben wurde. Wenn nun auch seit 1867 Fremden der Erwerb von Grundstücken in der Türkei gestattet ist, so erwachsen doch regelmäßig Schwierigkeiten, da die Behörden die Eintragung zu hintertreiben versuchen. Dieses Hindernis ist nun noch dadurch verstärkt worden, daß vor einem halben Jahr die Pforte plötzlich eine Verordnung erließ, wonach 10 km Land zu beiden Seiten der Hedschasbahn nicht verkauft werden durften, mit anderen Worten zu Staatseigentum erklärt wurden. Die Linie von Haifa bis zur Hauptstrecke der Hedschasbahn geht nun durch Galiläa, und augenscheinlich stützt sich der Generalgouverneur von Bairut bei seinem Vorgehen auf den neuen Erlaß. Man wird erwarten können, daß das Auswärtige Amt sich der deutschen Intressen kräftig annehmen und die Botschaft in Konstantinopel mit den nötigen Anweisungen versehen wird. Das Wolffsche Bureau berichtet über diese Angelegenheit unter dem 28. weiter; In den nahe der Hedschasbahn gelegenen Orten Betlahm und Ümm el Amed, wo deutsche Kolonisten von ~Haifa Landkomplexe gekauft haben, verweigerten die türkischen Behörden die Auflassung der Grundstücke. Dieses Verhalten war für Umm el Amed der Form nach gerechtfertigt weil Veräußerungsbeschränkungen für Grundbesitz längs der Hedschasbahn, die sowohl für Osmanen wie für Fremde gelten, erlassen worden sind. In Betlahm sind die Kolonisten bis jetzt nicht gestört worden. Der hier gekaufte Grund und Boden wurde stets als deutsches Eigentum behandelt. In Umm el-.Amed aber hat auf Befehl der Pforte der Wali von Beirut neuerdings zunächst die osmanischen Landarbeiter der deutschen Erwerber an der Landbestellung verhindern . und jetzt auch den Deutschen selbst die Bebauung verbieten lassen. Auf die deutschen Vorstellungen hat sich die Pforte bisher ablehnend verhalten. Der-deutsche Generalkonsul Schröder in Beirut ist daher angewiesen worden, sich sofort zur Wahrnehmung der deutschen Interessen nach Umm el Amed zu begeben; er reist morgen dorthin ab. Ein Mathias Acher-Abend Dr. Nathan Birnbaum (Mathias Acher)-Wien, sprach im Verein für jüdische Geschichte und Literatur in Mannheim, in überaus feinsinniger und fesselnder Weise über die „Kultur des Ostjudentums". Die Mannheimer Tagesblätter, die regelmäßig über die Vorträge des genannten Vereines berichten, schrieben über Dr. Birnbaums Vortrag folgendes: Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur sprach am Dienstagabend Herr Dr. Birnbaum - Wien über, die „Kultur des Ostjudentums". Im Eingang betonte der Redner den oft verkannten Unterschied zwischen Zivilisation und Kultur; die erstere bezeichnete er als die jeweilige Stufe der allgemeinen geistigen Entwickelung, während letztere die geistige Eigenart eines Volkes bedeutet. In diesem Sinne sind auch die., Ostjuden eine Kulturgemeinschaft. Man hat schon oft ihre moralischen Qualitäten angezweifelt. Wenn Sittlichkeit im höheren Sinne als Vervollkommnung der Seele, als Idealismüs aufgefaßt wird, dann haben die Ostjuden den Vergleich mit keinem Volke zu scheuen. Während viele zivilisierte Westeuropäer ihre freie Zeit mit dem Kartenspiel zubringen, widmen sie trotz ihres wirtschaftlichen Elends ihre Abende dem für die Praxis keinerlei Nutzen versprechenden Talmudstudium, weil ihnen dies eine geistige Erhebung und ein gottgefälliges Werk-ist Dieser Idealismüs äußert sich, wenn sich der Ostjude politisch betätigt, auch auf diesem Gebiete, und kann auch zum Fanatismus werden. — Man hat den Juden schon oft vorgeworfen, sie hätten wohl Witz, aber sie besäßen nicht jene unbewußte Heiterkeit der Seele, die man Humor nennt und die auch bei dem einfachen Mann aus dem Volke anzutreffen ist Wer dies behauptet, der kennt dis Ostjuden nicht — Bei ihren Schriftstellern äußert sich auch das jüdische Pathos; nicht ein hohles "Pathos, sondern das schlichte und dabei -doch gewaltige^ Pathos der Bibel und der Propheten. Wenn - Chamberlain von den Juden sagt, sie seien nicht das religiöseste, - sondern ein irreligiöses Volk, so konnte .er diese Behauptung auch nuraufstellen, weil er niemals die Sabbatstimmung in einer ostjüdischen, Gemeinde, oder den Gottesdienst in einer ostjüdischen Synagoge kennen lernte. Dje chassidische Bewegung ist der . beste Beweis für die religiöse Kraft des Ostjudentums. — Der Redner bezeichnete es ferner als sinnlos, wenn man die Sprache der Ostjuden. „Jargon" nennt"; denn ein Idiom, das acht Millionen ^Menschen sprechen, in dem bedeutende Schriftsteller schreiben, und das große Zeitungen anwenden, das sogar-Volkslieder hervorgebracht iat.muß doch wohl eine Sprache sein. Mit einigen Bemerkungen über die Kunst -der Ostjuden, schloß der Redner seine interessanten und ^Publ gehaltvollen Ausführungen, die das zahlreich erschienene iblikum bis zum Schluß mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgte und mit lebhaftem Beifall lohnte. NOTIZEN Die elsässischen Juden unter der deutscheu Herrschaft Im Anschluß an die Ansprache, die ein Mitglied des jüdischen Konsistoriums des Unterelsaß vor dem kaiserlichen Statthalter hielt, unterzieht im „Journal d'AIsace-Lorraine* ein jüdischer Leser die „Lage der Juden unter deutscher Herrschaft" einer Erörterung. Sie bringt zwar neue Gesichtspunkte nfcht ist aber immerhin als Stimmungsbild aus einem Lande interessant, dessen Pulsschläge man in Deutschland sorgfältig lauschen sollte. Die Juden, so sagt der Einsender, haben durch die Annexion mehr als die andern verloren, Sie haben -nicht nur ihre Nationalität, ihr Vaterland, sondern auch einen Teil ihrer bürgerlichen Rechte eingebüßt. Sie tragen zwar die Pflichten und Lasten des Militärdienstes, genießen jedoch dessen- Vorteile nicht. Die militärische Karriere und die Laufbahn des hohen Verwaltungsbeamten, die doch dem mittelmäßigsten Intelligenten offenstehen, sind den Juden in Deutschland verschlossen. Sie werden verwaltet und militärisch erzogen, ohne jemals selbst verwalten und erziehen zu dürfen. Es steht uns fern, protestlerischen Gefühlen Ausdruck zu geben, aber wir solten uns doch jeglicher Knndgebung, durch die wir unsere untertänige Ergebenheit versichern, enthalten. Das hat die Deputation des Konsistoriums offenbar nicht richtig begriffen. Die Rechtlosigkeit der rumänischen Juden Im 6. Heft der „Revue de droit international" veröffentlicht Professor L. von Bar (Göttingen) eine Abhandlung über die Rechtlosigkeit in der die Juden sich in Rumänien befinden. Die beiden Prinzipien, nach denen die Nationalität eines Individuums bestimmt werden kann, sind das jus soli und das jus sanguinis. Um nach dem jus soli die Staatsangehörigkeit zu bestimmen, genügt die Tatsache, in dem betref/enden Lande geboren zu sein. Für die Bestimmung der Staatsangehörigkeit nach dem jus sanguinis muß die Staatsangehörigkeit des Vaters oder eines früheren Vorfahren festgestellt werden, der durch einen besonderen Akt eine bestimmte Staatsangehörigkeit erworben hat. Da in praxi die Bestimmung der Nationalität durch das jus sanguinis vieltach unmöglich oder äußerst.schwierig ist, so muß sie durch das jus soli oder durch einen besonderen Akt der Aufnahme in den einzelnen Staatsverband ergänzt werden. Hierbei darf weder die Rassenverschiedenheit noch Unterschiede der Sprache und der Konfession ein Grund dafür sein, um einer Person das Recht einer bestimmten Staatsangehörigkeit abzusprechen. Während nun in den andern Staaten die Juden, die — freilich vielfach beschränkten — Rechte des Staatsbürgers genießen, hängen sie in Rumänien von dem Gutdünken der Regierung ab, die sie bald als Ausländer, bald als rumänische Staatsangehörige behandelt So hat einerseits der Appellationshof in Bukarest in seiner Entscheidung vom 13. März 1^03 dahin erkannt daß ein Jude, der in Rumänien von dort ansässigen Eltern geboren ist keinerlei Strafe unterliegt wenn er, trotz einer Ausweisung auf administrativem Wege, nach Rumänien zurückkehrte, weil er in keinem andern Staate angenommen worden ist. Im Gegensatz dazu liegt eine Entscheidung des Kassationshofs in Bukarest vor, nach der. ein in Rumänien von dort ansässigen Eltern geborener Jude als Ausländer ausgewiesen werden kann, obgleich er sogar seiner Militärpflicht genügt hat und-früher einen rumänischen Paß erhalten hat. Abgesehen von der ungerechten Bedrückung, die diese widerspruchsvolle Behandlung der Juden enthält widerspricht sie obendrein den Bestimmungen des Berliner Vertrages, nach denen laut Artikel XL1V und XLV niemand in Rumänien auf Grund von Unteischieden der Religion und Konfession von der Nutznießung bürgerlicher und politischer Rechte ausgeschlossen werden kann. Deshalb hätten, wie Professor Bar zum Schlüsse bemerkt die unterzeichneten Mächte des Berliner Vertrages das Recht und die Pflicht Rumänien an die Einhaltung dieser Bestimmungen zu erinnern. Die Erfolge der Removalbewegung in Amerika . David M. Bressler, Generalmanager des Industrial" Removal Office in New York, jener Institution, die sich die Ablenkung der jüdischen Einwanderung von New York angedeihen läßt, hat einen

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