Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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DIE BERLIN W15, SÄCHSISCHE STR. 8. W ERSCHEINT IEDEN FREITAG ZENTRALORGAN DER ZIONISTISCHEN BEWEGUNG XVII. JAHRQ. BERLIN, 14. November 1913 umW? n7/onn 'N ppmo /pHa DIE LEHREN DES BEILIS PROZESSES Rückblick und Aufgaben Die Geschworenen haben gesprochen. Nicht ganz wie es die hohe Obrigkeit gewollt hat. Es war ihnen angst und bange, einen Unschuldigen zu verurteilen. Grotesk und fratzenhaft, wie dieses Zerrbild einer Anklage war, vermochte sie gleichwohl einen Menschen zu finden, der sich dazu hergab, diese schändliche Lüge zu vertreten, ja sich damit zu brüsten. Ein Staatsanwalt! Und ihm zur Seite — die Schmakows, die Zamyslowskis und all die Marionetten der dunklen Mächte, an deren Händen Pogromblut klebt. Sie taten alles, um die wirkliche Verbrecherbande zu beschützen; die katilinarisdien Existenzen, der Haufe von Dieben und Hehlern, von Strolchen, Straßenräubern und verkappten Angebern, die in den Niederungen des Lasters ihre Ränke schmiedeten, die Habitues des „Salons" der Madame Tscheberjak — wurden wie die Heiligen hingestellt. Jeder ein Rührmichnichtan an Unverletzlichkeit, wie Parlamentsmitglieder. Hatte sich schon während der Untersuchung das Bestreben kundgegeben, das Wichtige zu vertuschen und die harmlosesten Nebensächlichkeiten aufzubauschen, die von Wahrheitssuchern, uninteressierten und redlichen Menschen zur Lösung des Rätsels angebotenen Schlüssel wegzuwerfen und die Öffentlichkeit durch schaurige Spukgeschichten zu verwirren, so trat diese Erbärmlichkeit und Schmach, diese Verhöhnung des Menschenverstandes und des Rechtsempfindens der ganzen Welt, diese Justizkarikatur während der Verhandlungen mit einer eisernen Stirn auf, wie sie vielleicht noch nie und nirgends gesehen worden ist Man mußte sich fragen, j ob es nicht ein Mummenschanz ist, oder ob nicht all diese Leute in ein Tollhaus gehören. Man mußte es als eine sonderbare und beispiellose Verblendung empfinden, daß, während jeder Unbefangene, ja jedes Kind, die Richtigkeit der Behauptung, der unglückliche Andreas sei im Hause der Tscheberjak ermordet worden, förmlich mit Händen greifen kann, sie, die Gerechtigkeitssucher, dieser augenscheinlichen Wahrheit aus dem Wege gingen, um mit hartnäckigem Trotz einem Hirngespinst nachzujagen. Aber nein: es war keine Irrenhauserscheinung; es war genau berechnet. Der Moloch forderte ein jüdisches Opfer und Beilis wurde dazu auserkoren. Nichts konnte man gegen Mendel Beilis anführen, keinen Makel in der Vergangenheit, keinen Grund für einen Raub, keine Rachsucht, kein Interesse, keinen Konflikt, aber Mendel Beilis ist Jude. Die Tatsache, daß auf Grund eines Kinderklatsches von einem „Juden mit schwarzem Bart", eines Klatsches, der nicht einmal aus erster Quelle geschöpft wurde, sondern als Geplapper sekundärer Art von offenbaren Pogrom-Propagandisten in Umlauf gesetzt wurde; ohne Schatten eines Beweises, ohne einen Funken Wahrscheinlichkeit, im Gegenteil, sämtlichen Grundsätzen des gesunden Menschenverstandes zuwider, ein Unschuldiger mehr als zwei Jahre in einem Kerker schmachtete und daß sich Juristen fanden, die, wie eine Herde dem Leithammel willenlos folgt, ihren Auftraggebern gehorchte, gegen diesen Menschen einen Prozeß anzustrengen und in der Sprache der Jurisprudenz seine Verurteilung zu verlangen — diese Tatsache bleibt bestehen. Sie beweist, daß der Jude vogelfrei ist. Diese Schmach wird die Freisprechung des Mendel Beilis nicht tilgen. Die Freisprechung beweist nur, daß in Rußland auch gewöhnliche Bauern zuweilen noch mehr Gewissen haben als das höhere Dunkelmännertum und der Tschin. Der Vorhang sollte gelüftet und das klärende Wort gehört werden, das mit ungeheurer Spannung überall erwartet worden war. Das ist nicht vollkommen geschehen. Beilis wurde freigesprochen; die Blutlüge erscheint nunmehr anonym. Sie wird nicht klar ausgesprochen, aber die Fragen wurden in tückischer Weise derart gestellt, daß die Ueberzeugung, es liege ein Ritualmord vor, hervorgerufen werden kann. Als die Anklage in ein Nichts zerronnen war, lag der fanatischen Rotte daran, wenigstens die Möglichkeit zu retten, daß der christliche Knabe von anderen Juden ermordet worden sei. Die Ziegelei Saizew, in der Beilis einen Verwalterposten bekleidete, ist ein jüdisches Unternehmen.!n der Verhandlung wurde immer wieder des langen und breiten von dieser Ziegelei gesprochen. Man vernahm, daß dort sogar ein jüdisches Bethaus existiert haben soll. Es war dies ein „Minjan", wie sie zu Hunderten, wo religiöse Juden wohnen, vorhanden sind. Eine geheime Synagoge hieß es in der tendenziösen Uebersetzung und die Leute affektierten eine Höllenangst. Geheim ist ja das meiste, weder haben in Kiew die meisten Juden ein richtiges „Wohnrecht", noch haben es die Synagogen, geschweige denn die „Minjanim". So wurde eine Ziegelei als ein Mittelpunkt, womöglich als eine Bastille mysteriöser jüdischer Riten dargestellt. Wenn Andreas dort und nicht in der Verbrecherspelunke der Tscheberjak ermordet worden ist, wer kann ihn ermordet haben», wenn nicht die Juden? Wenn mit besonderem Nach-, druck hervorgehoben wird, daß der Körper hlutfetr war.