Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 33 (15.8.1913)
- Date
- 1913-08-15
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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1061 Nr. 33 . —.. - . DlEHyELT durch Wohnungen — soweit solche zu beschaffen waren — sowie ärztlichen Beistand unentgeltlich zur Verfügung, ln dieser Beziehung verdienen auch der Arzt und der Apotheker der Kolonie Anerkennung. Für die vom Jüdischen Nationalfonds erbauten Häuschen stellte die Kolonie den Bauplatz zur Verfügung. Arbeit fanden die Jemeniten bisher zumeist in Poriah. Es ist aber zu hoffen, daß sie bald in der Kolonie selbst, wo sie sich recht wohl fühlen, genügend Arbeit finden werden. Besonders erfreulich ist der Gesundheitszustand. Trotz der hygienisch sehr ungünstigen Wohnungsverhältnisse gab es im ganzen Jahre keinen einzigen Todesfall. Die Jemeniten kommen aber auch den Anweisungen des Arztes gewissenhaft nach, wie sie sich hier überhaupt in jeder Beziehung eingebürgert haben. Sie sprechen alle — auch die Frauen — hebräisch, schicken die Kinder in die Schule usw. Es wäre dringend zu wünschen, daß der Nationalfonds auch für die acht Familien, die noch in hygienisch unzulänglichen Wohnungen leben, eigene Häuschen erbaue. Die zweite Hälfte des Sommers ist auch für die Bauarbeit die passendste Zeit. Steuersorgen Die Scherereien, die wir in diesem Jahre mit dem O s ch e r (der Getreidesteuer) hatten, sind geeignet, die Schwierigkeiten zu beleuchten, unter denen die landwirtschaftliche Kolonisation in der Türkei auch unter dem neuen Regime zu leiden hat. Da das türkische Reich fast ein reiner Agrarstaat ist, so ist es begreiflich, daß die Landwirtschaft auch die Hauptlast der Steuern zu tragen hat. Die Form der Besteuerung der Landwirtschaft bildet der Osch er, d. h. wörtlich der Zehnte, der aber nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen den achten Teil der Ernte aller landwirtschaftlichen Produkte ausmacht. Der Osch er wird aber nicht direkt von der Steuerbehörde erhoben, sondern öffentlich an den Meistbietenden verpachtet, mit der Maßgabe, daß jede Dorfgemeinde, die selbst den Oscher pachten will, bei gleichem Angebot den Vorzug vor einem fremden Bewerber hat. Die Regierung beschränkt ihre Mitwirkung darauf, daß sie einerseits dem Pächter bei der Eintreibung des Oschers den nötigen Schutz gewährt, andererseits auch die Bevölkerung gegen U ebergriffe seitens der Pächter zu schützen hat. Augenscheinlich liegt in diesem System das stille Zugeständnis der mangelnden Oiganisationsfähigkeit der Staatsgewalt, ein Mangel, der ja auch auf anderen Gebieten des staatlichen Lebens zutage tritt. Für die Bevölkerung scheint jedoch dieses System bei all seinen Schattenseiten noch immer besser zu sein als eine etwaige Eintreibung der Steuern durch Regierungsorgane. Denn dann gäbe es vermutlich keine Grenze für die Bakschisch-Erpressungen. Für unsere Kolonien besteht der Vorteil des Pachtsystems auch darin, daß sie dadurch die Möglichkeit haben, selbst den Oscher zu pachten und so Herr im eigenen Hause zu bleiben. In der Tat bestreben sich auch die meisten Kolonien, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Den größten Erfolg haben darin die Pflanzungskolonien, die überhaupt in bezug auf den Oscher gegenüber den Siedlungen, die Getreidebau treiben, im Vorteil sind. Dies ergibt sich aus folgenden Umständen: In den Getreidebau treibenden Dörfern oder Kolonien wird hierzulande die gesamte Ernte des Dorfes auf einen dazu geeigneten Platz gebracht, wo sie gegen Ende des Sommers gedroschen wird — fast durchweg nach der jahrtausendealten Methode: durch das Stampfen der Pferde oder anderer Tiere. Schon dieser Umstand gibt dem Pächter die Möglichkeit, seine Leute zu schikanieren, denn ohne seine Erlaubnis darf nicht gedroschen werden. Gar oft kommt es vor, daß die Verhandlungen zwischen Pächter und Dorf sich wochenlang hinziehen; inzwischen rücken die Regentage immer näher, die die Dorfbewohner, die ihr Getreide unter freiem Himmel liegen haben, mit Angst erfüllen, so daß sie dann zu jeder Nachgiebigkeit bereit sind. Während der Zeit der Verhandlungen sind die Vertrauensleute des Pächters auf dem Dreschplatz, die sich für ihre Pferde unentgeltlich das Futter von der Ernte holen dürfen. Auch hat es der Pächter da leicht, seinen Teil der Ernte zu guten Preisen zu verkaufen. Ganz anders aber beim Pflanzungsbau! Da gibt es keinen gemeinsamen Emteplatz, den der Pächter bewachen könnte. Auch ist der Verkauf dieser Produkte mitunter kompliziert und vom Pächter nicht immer mit Erfolg zu bewältigen. Diese Umstände verleihen den Pflanzungskolonien einen Vorsprung gegenüber den fremden Pächtern. Unsere Kolonie Jibnael, die mit ihrem Areal von ca. 30000 Dunam im Zentrum unserer untergaliläischen Siedlungen liegt, wird wohl in nächster Zeit auch den Pflanzungsbau aufnehmen. Vorläufig aber sind wir eine Getreidekolonie und haben auch die Leiden einer solchen durchzumachen. Vor zwei Jahren pachteten wir selbst den Oscher. Nun standen wir vor folgender Frage: Wie sollen wir den Pachtzins auf die einzelnen Kolonisten verteilen? Die landesübliche Methode, daß der Ertrag eines jeden Landwirtes vermessen wird, setzt eben die Bewachung des Dreschplatzes voraus, die aber mit Kosten und Unzuträglichkeiten verbunden ist. Viel einfacher scheint das Verfahren, den Pachtzins auf die Zahl der im laufenden Jahre bearbeiteten Dunam zu verteilen. Dagegen ist aber einzuwenden, daß der Ertrag der verschiedenen Parzellen auch verschieden ist und daß es daher eine Ungerechtigkeit wäre, die Kolonisten mit einem geringeren Ernteertrag ebenso hoch zu besteuern, wie die Kolonisten mit besserem Ernteergebnis. Die Meinungen unserer Kolonisten gingen in diesem Punkte auseinander und die Folge war, dgß wir im vorigen Jahre nicht mehr selbst den Oscher pachteten. Dabei sind wir aber schlecht gefahren. Denn unsere lieben Nachbarn, die Araber des Dorfes L u b i e, die fleißige Leser des antisemitischen „Karmel" in Haifa sind und auch sonst keine Gelegenheit vorübergehen lassen, ohne uns in die Quere zu kommen, pachteten auch den Oscher unserer Kolonie, zum größten Unbehagen der Kolonisten. Durch die Erfahrungen des vorigen Jahres gewitzigt, waren wir fest entschlossen, in diesem Jahre den Oscher wieder selbst zu pachten. Die Lubier brachten es aber durch unlautere Machenschaften dahin, daß die Versteigerung des Oschers unserer Kolonie heimlich vor sich ging, ohne daß wir, wie das Gesetz es vorschreibt, davon verständigt worden wären. Nun war es an uns, zu zeigen, daß falsches Spiel nicht geht. Wir hatten es diesmal verhältnismäßig leicht, da sich auch sechs arabische Dörfer unserer Beschwerde anschlossen. Ein weiterer Umstand kam uns zu statten: Einer der sechs Lubier Scheichs, die unseren * Oscher pachteten, ist ein Mitglied des Medschlis Idara (Bezirksvertretung) in Tiberias. Das Gesetz aber verbietet jedem Beamten, ja selbst den Verwandten eines Beamten, den Oscher zu pachten. Kurz und gut: die Behörden in Akka schickten einen Untersuchungsrichter zu uns, der eine neue Versteigerung vornahm. Sonst geht einer Versteigerung in der Regel folgende Prozedur voraus: Der behördliche Vertreter behauptet, daß die diesjährige Ernte eine außerordentlich gute sei, weshalb ein höherer Satz als im vorigen Jahre festzustellen wäre. Der Muchtar, d. h. der offizielle Vertreter der Dorfgemeinde, behauptet demgegenüber, daß die Ernte in diesem Jahre viel schlechter als im vorigen Jahre sei und sie noch dazu durch Diebstahl, Mäuse usw. geschädigt worden sei; daher müßte eine niedrigere Schätzung platzgreifen. Es kommt mitunter auch vor, daß man den Muchtar, um ihn den behördlichen Wünschen gefügig zu machen, für einige Zeit ins Gefängnis wirft, bis ein der Steuerbehörde genehmer Ausgleich mit der Dorfgemeinde zustande kommt. Die Lubier hatten früher 59 000 Goldpiaster für die Pacht gegeben und boten jetzt 70 000 Piaster. Wir gaben noch einige hundert Piaster dazu und behielten die Pacht. Freilich, die benachbarten arabischen Dörfer, darunter auch das mächtige Lubie mit seinen tausenden Einwohnern und zehntausenden Dunams, zahlen bloß 10 000 bis 15 000 Piaster Oscher.