Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 50 (14.12.1900)
- Article
- Die politische Gleichberechtigung der Juden
- Date
- 1900-12-14
- Page
- 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 „Die $t Welt" Nr. .50.. zum Ende des vorigen Jahrhunderts in den mittel- und osteuropäischen Ländern mitunter reiehe Juden, aber niemals reiehe Judenfamilien gab. Ein Emporkömmling konnte rasch ein grosses Vermögen erwerben, aber es gibt schwerlich ein Beispiel, dass er es auf seine Kinder oder gar auf seine Enkel zu vererben vermochte. Eine derartige Rechts- und Wirtschaftslage war unleidlich, und es ist verständlich, dass unsere Vorfahren die äussersten Anstrengungen machten, um ein sicheres Wohnrecht zu erlangen. Die „ Hoffactoren % «Schtadlanim* oder Armeelieferanten stützten sich auf die Gunst ihnen wohlgesinnter Herrscher, um die Unduldsamkeit judenfeindlicher Stadtverwaltungen zu brechen und sieh in den ihnen verschlossenen Städten das Ansiediungsrecht zu erzwingen. Ich erinnere an die Kämpfe Wertheimers, des Hoffactors Karls VI., mit Pressburg und den Zipser Städten und an die noch berühmteren Cerfbeers, des Heerlieferanten Ludwigs XVI, mit Strassburg. Seltener suchten sie durch den Einfluss von Grundherrschaften der Krone Zugeständnisse abzuringen, wie in dem Falle der nach ihrer Vertreibung aus Wien vom Fürsten Dietrichstein und vom Grafen Johann Pälffy aufgenommenen Juden. (1670.) Das Ringen aller Judengemeinden um Ansiedlungsrechte hatte verschiedene Ergebnisse geliefert, als die französische Revolution ausbrach. Hier durften die Juden in gewissen Städten wohnen, doch war ihnen der Aufenthalt in anderen Städten und auf dem flachen Lande untersagt. Dort durften sie überall wohnen, doch nirgendwo Grundbesitz erwerben. In einem Staate waren ihnen die Mittel- und Hochschulen, die Zünfte, gewisse Handelsgebiete verschlossen, in einem anderen durften sie wenigstens Medicin und Philosophie studieren, Handwerk betreiben und mit allen Waren handein. Die Revolution änderte diese Verhältnisse mit einem Schlage. Sie stellte die Rechtsgleichheit aller Landesbewohner her, und wohin die Franzosen kamen, da warfen sie die Ghettomauern nieder und erhoben die Juden, die sie vorfanden, zum Range von Vollbürgern. Als aber Napoleon von den vereinigten Rückschrittskräften Europas überwunden war, da suchte man überall, ausser in Frankreich, die alten Verhältnisse wieder herzustellen. Ganz war dies freilich nicht möglich, denn die Franzosenzeit hatte eine moralische Aünosphäre geschaffen, der niemand in Europa sich entziehen konnte und die vollkommene Entrechtung eines Bevölkerungselementes, dem man keine bestimmten Vergehen vorwerfen konnte, nicht gestattete. Man that indes, was man irgend konnte, um die Juden wieder in ihre vorrevolutionäre Rechtslage hinabzudrücken. Zwei Jahrzehnte verhältnismässiger Freiheit und Gleichheit und das Beispiel der französischen Judenschaft hatten tiefe Wandlungen in der jüdischen Seele bewirkt Der Jude wollte nicht länger ein Paria sein. Er gab seine alten mystischen Ideale der messianischen Erlösung ohne Schmerz auf und ersetzte sie durch ein verständliches, greifbareres Ideal, die gesetzliche Gleichstellung mit seinem christlichen Nachbar. Seine Volkspolitik war nun auf die Erlangung der Emancipation gerichtet, die zu erwirken ihm kein Mittel zu unwürdig, keine Selbstdemuthigung zu unerträglich schien. Zwischen den Bestrebungen der Juden des XVm. Jahrhunderts, die Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen ihrer Bewegungs- und Berufsfreiheit zu erlangen, und den Bemühungen der Juden des XIX. Jahrhunderts, die politische Gleichberechtigung zu erbetteln, besteht unter einem oberflächlichen Anschein von Aehnlichkeit ein schroffer und durchaus unversöhnlicher Gegensatz. Die Juden des XVIII. Jahrhunderts verlangten das Recht, in Sicherheit und Freiheit Juden sein "zu dürfen, die Juden des XUL Jahrhunderts erbaten sieh die Gunst, ihr Judenthum bequem und ohne Aufsehen abstreifen zu können. Aus diesem Gegensatz erklären sich alle Entwicklungen der jüdischen Geschichte in den letzten Geschlechtsaltern. Die Emancipation gab den Juden nicht bloss die bürgerlichen Rechte der Freizügigkeit, den Grundbesitz, die Fähigkeit der freien Berufswahl, der freien Mitbenützung aller Staats- und Gemeindeeinrichtungen, sie gab ihnen auch die politischen Rechte, das heisst einen Äntheil an der Staatsgewalt, die das Volk in einem Verfassungsstaat ausübt. Für die Juden, die Juden bleiben, und sich als Juden zu freien, zu gebildeten, wohlhabenden Menschen entwickeln wollten, waren nur die bürgerliehen Rechte wichtig, denn sie strebten nicht nach Herrschaft, sondern nach Ruhe. Für die Juden dagegen, denen an ihrem Judenthum wenig oder nichts lag, hatten die politischen Rechte die grössere Bedeutung, denn sie gestatteten ihnen, aus dem Kreise des Judenthums und der jüdischen Interessen heraus-' zutreten, sich in die Angelegenheiten des Staates, das heisst der christlichen Mehrheit, bestimmend einzumischen und nach Staatsämtern und Würden, das heisst. nach einem Antheil an der Staatsgewalt, zu streben. Dieses Streben kam und kommt in keiner Weise dem jüdischen Volk in seiner Gesammtheit, sondern höchstens dem einzelnen Streber selbst zu Gute. Es zwingt den jüdischen Staatspolitiker, alles an sich zu unterdrücken, was ihn als Juden, das heisst als von der Volksmehrheit verschiedenen Typus, kennzeichnet, also sich seines Judenthums mit verzweifelter Anstrengung zu entäussern, und es stachelt den Antisemitismus der Mehrheit heftig auf, da sie sich wohl herbeilässt, den Juden als Nachbar zu ertragen, ihn jedoch nicht als Herrn über sich dulden will. Gewiss, als Herrn. Denn nach monarchistischer Anschauung, die auch in den sogenannten Republiken nicht überwunden ist, vertritt jeder Staatsbeamte, er sei in der Verwaltung, dem Heere oder der Rechtspflege thätig, den Herrscher und übt einen ihm anvertrauten Theil der höchsten Gewalt über die Unterthanen aus. Er befiehlt und die Unterthanen müssen gehorchen. Die geschichtliche Erfahrung lehrt aber, dass die Völker sich niemals willig von Menschen regieren lassen, die sie nicht als ihr eigen Fleisch und Blut anerkennen. Selbst Eroberer können das Schwert erst aus der Hand legen, wenn die Regierten sie nicht mehr als Eindringlinge empfinden, sie gewissermassen naturalisiert und adoptiert haben. Die Juden sind keine Eroberer und sie sind nirgendwo von der Mehrheit als ihr eigen Fleisch und Blut anerkannt Sie müssen also unfehlbar die heftigsten Widerstände gegen sich erregen, wenn sie den Anspruch erheben, über die Mehrheit Regierungsgewalt auszuüben, es sei denn, es gelänge ihnen, die Mehrheit über ihre jüdische Herkunft zu täuschen. Der Jude, der von seinen politischen Rechten den vollen Gebrauch machen will, muss damit beginnen, den Juden in sich zu verheimlichen und wo möglich zu erwürgen. Eine jüdische Volkspolitik, die auf die Erlangung der politischen Rechte hinarbeitet, ist also eine Politik des Volksunterganges, des Volksselbstmordes, eine Leugnung und Aufhebung ihrer selbst. Die verächtlichen jüdischen Gemeindeblättehen, die so treue Spiegel derErniedrigurg und Charakterlosigkeit des Verfalls-Judenthums sind, verzeichnen mit Rührung jede Ernennung eines Juden zu einem Staatsamt Die Schwachköpfe, die diese Notizen schreiben, wissen nicht, dass sie jedesmal einen Abfall vom Judenthum hocherfreut begrüssen. Denn