Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1900-09-14 · 37 (14.9.1900) · p. 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
37 (14.9.1900)
Article
Der Mord in Konitz
Date
1900-09-14
Page
8 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3315709-3315850-3315889-3372389--21770-3372466
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 8 „Die 2& Welt" Nr. 37 Präs. Ist Ihnen bekannt, dass derPrinz den Namen „verrückter Alex" trägt? — Zeuge. J a. (Heiterkeit) Das Gericht beschliesst, es wegen der offenbaren Geisteskrankheit des Prinz bei dessen Nichtvereidigung zu belassen. Die Sachverständigen. Sanitätsrath Mülle r-Konitz : Er bekundet, dass der Kopf und die einzelnen Körpertheile vollständig blutleer gewesen seien. Der Tod müsse erfolgt sein infolge Verblutung, die herbeigeführt wurde durch einen Querschnitt durch den Hals. Der Kopf sah bei der Auffindung vollständig frisch aus und war auch völlig geruchlos. Die Section ergab, dass die Speiseröhre mit Mageninhalt vollgestopft war. Demnach muss dem tödtlichen Schnitte ein Würgungsact vorangegangen sein. Auf Befragen des Justizrath es v. G o r d o n erklärt der Sachverständige, die Verblutung müsse bei Lebzeiten, nicht bei der Zerstücklung der Leiche eingetreten sein. Der zweite Sachverständige ist der Privatdocent Gerichtsarzt Dr. Pupp e-Berlin, der ausführt: Bei der Untersuchung waren die Lungen an der Schnittfläche braunroth, während anämische Lungen blass sind. Dass diese Färbung der Lunge, trotzdem die Leiche ntheile fünfzehn Tage auf Alkohol gelegen haben, blieb, spricht gegen Verblutung. Die Blutleere ist nur in inneren Organen erkennbar, diese fehlen ausser den Lungen. Da der Körper zerschnitten ist. konnte sich das Blut auch nach dem Tode entleeren, umsomehr, als der Körper mit Wasser in Verbindung gekommen ist. Auch die Herzklappen, die inneren Wände der Arterien und die Venen des Oberschenkels waren braunroth, ferner spricht gegen Verblutung das Fehlen der Suffusion an der Schnittfläche. Präs. Sie meinen, dass der Tod absolut durch Erstickung herbeigeführt worden ist? — S a c h v. Nein, es ist nur wahrscheinlich. Aber die für die Verblutung sprechenden Gründe erscheinen unsicher und zweifelhaft. Der Sachverständige hält es in seinen weiteren Ausführungen für möglich und wahrscheinlich, dass der Kopf mit der Schnittfläche im . Wasser gelegen habe und, da der Moorboden bekanntlich desinfizierende und conservierende Eigenschaften besitze, auf diese Art so gut erhalten sei. Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen. Nach den Plaidoyers des ersten Staatsanwaltes und der Vertheidiger sprach der Gerichtshof den Angeklagten frei. Der Congress und ein jüdisches Blatt. Die Berichte der jüdischen Blätter über den vierten Zionisten-Congress sind von verschiedener Art. Es waren darunter ausführliche und minder ausführliche, ernste und lächerliche, wohlwollende und gehässige. Immerhin mag festgestellt werden, dass die gesammte jüdische Presse des Erdenrunds von dem Congresse Act genommen hat Allein wenn wir von der jüdischen Presse des Erdenrunds sprechen, möge man uns nicht geschmacklose Ruhmredigkeit vorwerfen. Erdenrund enthält eine gewisse Einschränkung. Es gibt nämlich doch ein jüdisches Zeitungsblatt, das sich nicht im geringsten veranlasst gesehen hat, seinem Leserkreise von den Verhandlungen des vierten Zionisten-Cöngresses Kunde zu geben. Dieses Blatt erscheint aber nicht auf dem Erdenrund, sondern im Mittelpunkte des — ungarischen Globus, in Budapest Das fragliche jüdische Blatt heisst: „Egyenlöseg". Wie uns sein Titelkopf belehrt, ist es ein „politisches und belletristisches Organ jüdisch-confessionellen Charakters". Es wird herausgegeben von einem Herrn Max Szabolcsi, der offenbar meint, dass die Verhandlungen des Zionisten- Congresses für d:is Publicum, an das sich sein „Organ" wendet, keinerlei Interesse haben. Das ist auch ein Standpunkt, und wenn es ein unrichtiger Standpunkt ist, so könnten wir es füglich dem erwähnten Lesepublicum überlassen, ihn zu berichtigen. Wenn wir uns trotzdem mit dem „Egyenlöseg" und seinem Nachrichtendienst beschäftigen, so geschieht das, weil wir uns überzeugt haben, dass der Herausgeber dieses Blattes nicht immer den gleichen Standpunkt eingenommen hat. Noch ganz kurze Zeit vor dem Zusammentritte des vierten Congresses brachte er einige Anti-Congressartikel zum Abdrucke. Wie alles, was dieser Herr gegen den Zionismus schreibt und schreiben lässt — beides thut er sehr oft — zeichneten sich auch diese Auslassungen, die den Congress zum Anlasse nahmen, einerseits durch grosse Vermessenheit, andererseits durch noch grössere Drolligkeit aus. Der eine Artikel, aus der Feder eines Herrn Dr. David Pap, (pap ungarisch Priester, hebräisch Kohen, Kohn) forderte die Coneresstheilnehmer auf, in London reumüthig das grosse Sündenbekenntnis abzulegen, und zwar just in hebräischer Sprache; nur dann werde Herr Pap, vormals Kohn, ihnen und den Zionisten im allgemeinen verzeihen und den Priestersegen ertheilen. Ein anderer Artikelschreiber schildert mit breitem Behagen und grosser Phantasiekraft eine Sitzung des zukünftigen jüdischen Parlaments in Jerusalem, in der ein Volksvertreter den Antrag stellt, den aus Rumänien massenhaft einwandernden Juden die Landesgrenze zu versperren. An sich mögen solche kindische Anrempelungen auf uns Zionisten höchstens erheiternd wirken, und in der That sie haben dem Schreiber dieser Zeilen ein vergnügtes Lächeln abgerungen. Allein es darf nicht ausseracht gelassen werden, dass viele Juden in Ungarn — und zwar gerade Juden von Distinction — ihre ganze Kenntnis von den Angelegenheiten des Judenthums, also auch von den zionistischen Bestrebungen und dem Stande der zionistischen Bewegung, aus der trüben Quelle des „Egyenlöseg" schöpfen. Man kann sich daher denken, wie kraus und wirr die Vorstellungen dieser Juden vom Zionismus sein mögen. Kritischer Sinn ist ja stets bei wenigen nur gewesen. Da ist es denn sicherlich am Platze, dem Herausgeber des „Egyenlöseg" einmal unsere Meinung zu sagen; möglicherweise kommt sie auf Umwegen manchen Lesern seines Blattes zu Ohren. Unsere Meinung ist: Wenn ein Blatt, dass sich jüdisch nennt, nahezu jede Woche eine jüdische Bewegung gleich der unserigen verunglimpft, ja wir können ruhig sagen beschimpft, so gebieten diesem Blatte Anstand und Klugheit gleicherweise, wenigstens einmal im Jahre die berufenen Vertreter dieser Bewegung zu Worte kommen zu lassen. Schon um die Leser zu überzeugen, dass die fortwährenden Angriffe auch wirklich berechtigt sind. Der vierte Zionisten-Congress hat Herrn Szabolcsi dieses Gebot des Anstandes und der Klugheit nahegelegt und ihm dessen Erfüllung erleichtert; aber Herr Szabolcsi hat die bequeme Gelegenheit ungenützt vorüberziehen lassen. Baut er so fest darauf, dass die Leser seines Blattes ihm und seinen Spiessgesellen von der ehrsamen Zionistentödterzunft blindlings Glauben schenken? Er könnte sich täuschen! M. Z. Weltchronik. Gräfin und Jüdin. Vor mehreren Monaten wurde eine grosse Anzahl von Bauern vom Przemysler Kreisgerichte wegen öffentlicher Gewalttätigkeit zu schweren Kerkerstrafen verurtheilt Sie waren nämlich, bewaffnet mit Heugabeln, Sensen und Beilen, in das Haus der Ryfka Pfeffer in Nieradowa eingedrungen und hatten dort alles dem Boden gleichgemacht, so dass die Besitzerin mit Mühe das nackte Leben hatte retten können. Ein Civilprocess, der jetzt durch alle Instanzen gegangen ist, hat gezeigt, auf wen die Urheberschaft an den antisemitischen Excessen zurückzuführen ist, welche die verblendeten Bauern ins Unglück gestürzt haben. Während des grossen Bauernaufstandes im Jahre 1846 hatte der Graf Eustachius Dembinsky dem Pächter Pfeffer, der ihn vor den Bauern beschützt und ihm so das Leben gerettet hatte, als Dank ein Bauernhaus geschenkt, das jetzt der Tochter Pfeffers, Ryfka, gehörte. Die Erbin des Grafen, Gräfin Laura Dembinska, wollte aber das Eigenthumsrecht der Ryfka Pfeffer nicht anerkennen und forderte sie auf, das Haus sofort zu verlassen. Als diese der Aufforderung nicht Folge leistete, stiftete die Gräfin die Bauern an, die „Jüdin" davonzujagen; dreissig Bauern hatten sich verleiten lassen, dem Wunsche der Gräfin zu willfahren, und wurden', wie gesagt, zu schweren Kerkerstrafen verurtheilt. Nun brachte aber Ryfka Pfeffer eine Schadenersatzklage gegen die Gräfin ein. Das Bezirksgericht in Dubiecko sprach die Gräfin frei. Das Kreisgericht in Przemysl aber, an das die Pfeffer appelliert hatte, verurtheilte die Gräfin zur Zahlung einer ziemlichliohen Summe, da es als erwiesen annahm, dass sie die Bauern zur Zerstörung des Hauses aufgereizt hatte. Zum rumänischen Exodus. In Foltitscheni haben sich 100 Familien mit einem Capital von 500.000 Frcs. zusammen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.