Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 34 (24.8.1900)
- Article
- Die Mitschuld Europas
- Date
- 1900-08-24
- Page
- 11 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 34 „Die $s Welt" Seite 11 obige Erklärung Rumäniens amtlich bescheinigt. Für die Bescheinigung des zukünftigen Wortbruches hat sie fürsorglich durch die neuerliche Beschränkung der Juden das Ihre gethan. Die Erklärung der englischen Regierung haben die sechs anderen Mächte durch ihr Stillschweigen ergänzt. Nur Ungarn, ebenfalls ein „Judenfreund im Princip" hat Rumänien aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, dass Leute, die zurückgeschickt werden mussten, nicht mehr an die Grenze gelassen werden. Es schien, als sei das eine Mahnung zugunsten der Juden, und bei dem allgemeinen Stillschweigen der übrigen Regierungen hat man inmitten der qualvollen Situation, in der sich mit den Wanderern, die nicht vorwärts noch rückwärts durften, alle befanden, die an ihrem Schicksal gemüthlich betheiligt waren, diese Aeusserung Ungarns für das Anzeichen einer Wendung zum Besseren gehalten. In Wirklichkeit war es von Seiten Ungarns nichts als eine Abwehr der unbequemen Einwanderer- Die ungarische Regierung will sich von ihnen nicht alle Augenblick 100.000 Kronen aus dem Lande schleppen lassen. Für die rumänischen Juden aber bedeutet das nichts anderes als die neuerliche Verstopfung eines Abflussventils. Die rumänische Regierung wird jene Aermsten, die keine Fahrkarte bezahlen können, gewaltsam an der Auswanderung hindern. So will es das judenfreundliche Ungarn. Gleich gross wie die Mitschuld der Regierungen ist aber die Mitschuld der politischen Parteien und der Presse, die „judenfreundlich im Princip'- ist. Sie hat genau so wenig wie die Diplomaten den Muth gefunden, für die Juden den Mund aufzuthun. Ganz besonders hervorgethan hat sich da die liberale und die socialdemokratische Presse in Oesterreich. Die Politiker dieser Blätter wissen ja bei jeder Ministerreise sofort alle möglichen Consequenzen voraus und bauen die Zukunft des Staates auf der Basis von Combinationen und aus dem Materiale von Vermuthungen. War es ihnen also gar so schwer aus den Vorgängen in Rumänien die so offen zutage liegenden Folgerungen zu ziehen? War es für diese Silbenstecher des Völkerrechtes, für die Dreimalweisen der Politik ganz unmöglich zu erkennen, dass hier ein Fall gröblicher Verletzung des Berliner Vertrages vorliege? Sie geben den Regierungen gar so oft unerbetene Rathschläge — warum haben sie diesmal dem schwachen Gedächtnis der Diplomaten nicht nachgeholfen? Im politischen Theile der Blätter war kein Plätzchen aufzutreiben für die politischen Verfolgungen vieler Tausende von Menschen, deren Elend neben Einbruchsdiebstählen und Gewölbebränden als interessante Neuigkeit im „Localen" figurieren musste. Und unsere „socialpolitischen" Wochenblätter, die ein so feines Verständnis für die südafrikanischen Vorgänge und die chinesischen Wirren bekunden, wissen kein Wort von den „Proletariern" an der Wiener Reichsbrücke und den „Ausgewiesenen" an des Grenze des Reiches. Es schweigen die tapferen Theoretiker des „Elends", und es schlafehdie wehmüthigen Betrachter der „Reaction" — denn von Juden zu sprechen ist „nicht opportun". Nur die ..Arbeiter-Zeitung" vergisst einen Augenblick ihren Classenkampf-Standpunkt und weiss mit plötzlich umgefallener Logik für das Elend der armen Juden kein anderes Mittel, als dass ihnen die reichen Juden helfen mögen. Europa ist mitschuldig an dem Verbrechen Rumäniens, und das vermindert dessen Schuld. Wer aber wissen will, was in jenen Fällen geschieht, die sich mit der rumänischen Juden Vertreibung an Umfang und Gefährlichkeit weitaus nicht messen können, wenn es sich nur nicht um Juden handelt, der lese aufmerksam und mit Bedacht die Notiz, die kürzlich durch die Blätter gieng: „Das Berliner Auswärtige Amt hat auf Beschwerde des Vorstandes des „Evangelischen Bundes" zugesichert, dass es wegen der Ausweisung protestantischer Geistlicher bei der österreichischen Regierung intervenieren werde." Es handelt sich um drei Männer oder gar vier! Und sie wurden in ihre Heimat geschickt! Man vergleiche — und rechne in seinem Innern ab mit den „Judenfreunden im Princip". Brief aus Rumänien. Es sind Wochen verstrichen, seitdem das Ministerium Carp die Geschicke Rumäniens leitet. Am Anfange schien diese Regierung auch wirklich eine Verbesserung der Lage der Juden anzustreben. Der Minister des Innern erliess ein Circular, in welchem er betonte, dass man den Juden auf dem Lande bedingungslos das Wohnen gestatten solle. Es hiess sogar, dieses Circular werde man durch ein Gesetz ergänzen, welches den Juden die Ausübung des Schankgewerbes auf dem Lande wieder gestatten solle. Diese Gerüchte erfüllten die Juden abermals mit Hoffnung. Gab doch die Reputation des Herrn P. Carp diesen Gerüchten eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Zwar weiss fast jeder Jude in Rumänien, zumeist aus eigener Erfahrung, dass es ein rumänischer Beamter selbst mit den Vorschriften eines Gesetzes nicht so genau nimmt, geschweige denn noch mit einer Ministerial-Verordnung. Aber wenn eine solche besteht, kann man sich wenigstens wehren, man kann den eigenmächtigen Beamten bei ©einen Vorgesetzten verklagen, während früher der Jude auf dem Lande vogelfrei im vollsten Sinne des Wortes war. Es ist also leicht begreiflich, dass die Juden schon nach dem ersten Schritte zu ihren Gunsten freier aufathmeten und hoffnungsfroher der Zukunft entgegensahen. Litten sie früher unter dem Drucke der politischen Ausnahmsgesetze, so hatte man in den letzten fünfundzwanzig Jahren zu diesen eine ganze Reihe ökonomischer Ausnahmsgesetze hinzugefügt, welche ihnen das Leben ganz unmöglich machten. Auf dem Lande wohnen dürfen, hiess: dort ein kleines Geschäft oder Handwerk betreiben können, hiess: wieder als Aufseher, Buchhalter, Administrator,Mechaniker,Schmied ete. in den Dienst der Gutsbesitzer und Gutspächter treten können, hiess mit anderen Worten dem materiellen Elende ein Ende machen. Aber einen Erlass geben und ihn durchführen ist — hauptsächlich in Rumänien — zweierlei. Die vorigen Regierungen hatten in verbrecherischer Weise die Organisation der antisemitischen Liga geduldet und sogar gefördert. Heute hat diese Liga den Muth. die Beamten aufzufordern, der Verordnung des Ministeriums des Innern bezüglich der Juden den Gehorsam zu verweigern, und die sich in ihren Orten niederlassenden Juden mit Gewalt zu vertreiben. Und selbst nach dieser Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung, welche gewiss unter die Vorschriften eines Artikels des Strafgesetzbuches fällt, hat es das judenfreundliche Ministerium Carp nicht für nöthig befunden, einzuschreiten. Die Regierung hat durch die „Agence Roumaine" dem Auslande melden lassen, dass sie energisch gegen die Antisemiten vorgehen wird. Man fragt sich mit Recht: Wo bleibt das Versprechen? Wo das energische Vorgehen? Welcher Jude wird es wagen, unter solchen Umständen sich auf dem Lande niederzulassen? Soll er wieder die Beamten bestechen? Wenn er in dieser Weise auf dem Lande wohnen kann, so ist es nicht eine Folge der Ministerial-Verordnung, denn wer Geld hatte für die gierige Beamtenschaft, der konnte auch früher seine Wohnung in irgendeinem Dorfe aufschlagen. Wir wollen in diesen Ausführungen nicht etwa alle Hoffnungen zerstören, wir wollen nur betonen, dass die Regierung Carp die in der Juden-