Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 26 (29.6.1900)
- Article
- Jüdische Emigranten am Praterquai
- Date
- 1900-06-29
- Page
- 4 (sequence 3)
- Language
- German
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Seite 4 ,Die 2$ Welt" Nr. 26 fort in wilder Flucht In Wien wurde von einer Seite der Versuch gemacht, sie zur Rückkehr nach Rumänien zu bewegen. „Lieber in den Tod," gaben sie zur Antwort. „Die Hölle muss ein Paradies sein gegen dieses Land, für das wir gearbeitet und geblutet haben. Nie mehr gehen wir zurück." Mit wenigen Worten nahmen wir voneinander Abschied. Es gab keine lauten Worte, kein Tücher- und Hüteschwenken. Wir drückten einander die Hände. Wir sagten uns noch etwas von unseren Hoffnungen und unserem Streben, denn diese Leute sind unser. Und dann zum letztenmale Schalom. Morgen werden wir ebenso Abschied nehmen müssen, und übermorgen und alle nächsten Tage. Was da fortzieht, ist nicht gerade der schlechteste Theil unseres Volkes. In welche Zukunft sie ziehen, wer weiss es? Will man die Noth unseres Volkes noch immer nicht merken? Dr. Sch. Brief aus Rumänien. Von Judäus. Die Handhabe des rumänischen Antisemitismns bildet der berüchtigte Artikel 7 der Constitution, der nur autochthonen Rumänen und naturalisierten Ausländern den Besitz von Grund und Boden in Rumänien gestattet Alle restrictiven Gesetze, die gegen die Juden erlassen wurden, sind eigentlich nur willkürliche Commentierungen und Erweiterungen dieses Artikels. Die juridische Fiction, die Juden seien Fremde, mögen sie auch im Lande geboren und erzogen worden sein, mögen sie auch alle Bürgerpflichten erfüllen, mögen ihre Eltern und Ahnen seit Generationen im Lande gelebt und sich nie eines fremden Schutzes erfreut haben, wies den Juden von vornherein eine exceptionelle Stellung an, die sie jeder Willkür, jeder Ungerechtigkeit preisgab. Doch nicht mit einemmale wurde das ganze, wohlüberlegte System von Ausnahmsgesetzen in Anwendung gebracht Es hätte ja die Aufmerksamkeit Europas erregt, und Aufsehen wollte man vermeiden. Man hatte Europa und dem Berliner Vertrage ein Schnippchen geschlagen, indem man, um scheinbar dem Vertrage nachzukommen, in aller Eile ungefähr 1000 Juden naturalisierte. Freilich bestand der grösste Theil der Naturalisierten aus Todten, ein anderer bedeutender Bruchtheil bestand aus solchen jüdischen Elementen, die infolge ihrer Armut und des niedrigen Grades ihrer Bildung mit ihrer Naturalisation nichts anzufangen wusslen, und nur ein äusserst geringer Percentsatz stand materiell und geistig hoch genug, "um aus der Naturalisation Nutzen zu ziehen. Aber es schien genug, um Europa Sand in die Augen zu streuen, und Europa war gefällig genug, ein Auge zuzudrücken und sich täuschen zu lassen. Der Berliner Vertrag bezeichnet den Wendepunkt zum Schlimmeren in der Geschichte der rumänischen Juden. Waren sie auch früher rechtlos, gab es auch früher einschränkende Gesetze, so Hess man sie doch ruhen und wandte sie nicht an. Sie hiengen wie ein Damoklesschwert über den Häuptern der Juden, und diese, daran gewöhnt, dachten, der Judenhass werde stets so platonisch bleiben und die Theorie sich nie in die Praxis umsetzen. Kaum aber war die Anerkennung der Unabhängigkeit erschlichen, da riss auch das Pferdehaar, an dem das Schwert hieng, und die Juden wurden mit Schrecken gewahr, dass die erhoffte Gleichberechtigung sich in ihr bitterstes Gegentheil umwandelte. Der erste Schlag traf wie natürlich die auf dem Lande als Schankwirte, Krämer und Handwerker lebenden Juden. Da die Fremden, so nennt man consequent die Juden, kein Recht auf Grundbesitz hätten, so wäre ihnen auch das Wohnen in Dörfern nicht gestattet, und mit unmenschlicher Härte wurde das Gesetz in Anwendung gebracht In strengster Winterkälte, ohne Rücksicht auf Kranke und Wöchnerinnen, wurden ihre Habseligkeiten auf Wagen geladen, und unter bewaffnetem Geleite mussten sie die Orte verlassen, in denen ihre Familien seit Generationen gelebt Diese Härte artete in manchen Ortschaften in wahrhaft raffinierte Grausamkeit aus. Man deckte den Juden die Dächer ihrer Wohnungen ab, zerbrach die Zimmerdecken, und der hereinstürzende Schnee trieb sie nicht nur aus, sondern richtete auch ihre Habseligkeiten zugrunde. Die so Ausgetriebenen mussten nun in die Städte ziehen, wo sie, in ganz neue Lebensverhältnisse eintretend, dem Kampfe ums Dasein nicht gewachsen, ihr kleines Besitzthum verloren und in die bitterste Armut stürzten. Doch das Gesetz spricht ja nur vom bleibenden Wohnen auf dem Lande, der zeitweilige Aufenthalt zum Behufe des Handels und Verkehrs ist eigentlich nicht verboten, aber da tritt die Willkürlichkeit der rumänischen Behörden in Thätigkeit. Denken Sie sich, ein jüdischer Handwerker, dem es in der Stadt an Arbeit fehlt, begibt sich in ein Dorf, um dort die Pelze der rumänischen Bauern zu flicken, die Röcke ihrer Weiber zu nähen oder ihre krummgetretenen Absätze gerade zu hämmern. Kaum ist der Jude im Dorfe angelangt und so die rumänische Nationalität ernstlich bedroht, so ist auch der Retter zur Hand in der Gestalt des rumänischen Dorfprimars, der mit der Miene eines römischen Consuls, dem der Senat sein Gaveant consules zugerufen, den Juden vor seinen curulischen Stuhl fordert, und diesem bleibt nichts übrig, als das bellende Gewissen des edlen Patrioten durch ein Douceur zu beschwichtigen. Steht aber die magere jüdische Börse in keinem genügenden Verhältnisse zur Weite des primarlichen Gewissens, dann ist die Gefährlichkeit des Juden für den rumänischen Staat erwiesen, und er muss nach Empfang der üblichen Ohrfeigen, Püffe und Fusstritte zum Dorfe hinaus, ja er mag sich noch glücklich preisen, wenn nicht der Ruralgendarm wie ein Deus ex machina erscheint Denn dieser schleppt den Unglücklichen tagelang von Commune zu Commune und bringt ihn auf Umwegen halbverhungert in seine Heimatsstadt zurück. Glauben Sie nun vielleicht, der Gendarm begnüge sich, ihn an die betreffende Behörde einzuliefern, um seine Zuständigkeit festzustellen und ihn dann laufen zu lassen? Das wäre ja europäisch und nicht rumänisch. Rumänische Gendarmen sind zu gescheit, um die Sache so einfach, so kunstlos anzustellen. Unser Gendarm bringt den Juden vor allem in die G endarmeriekaserne, wo man ihn tagelang behält und zu allerlei Arbeiten zwingt Er muss die Pferde der Herren Gendarmen striegeln, ihre Ställe reinigen, die Fussböden blitzblank scheuern, die Stiefel putzen, im Winter Holz hacken, das fest gefrorene Pressheu auseinanderzupfen, sollte ihm dabei auch das Blut aus den Fingern spritzen, und dabei steht hinter ihm der unvermeidliche Gendarm, um ihn durch unbarmherzige Hiebe mit der flachen Säbelklinge zur Arbeit anzufeuern. Ist endlich das Opfer im Zustande völliger Erschöpfung, dann wird es mit einer Tracht Prügel zu seinen Penaten entlassen, um auf dem Krankenlager über den Nutzen der rumänischen Gendarmerie nachzudenken, Aber, werden Sie sagen, für dergleichen Willkürlichkeiten kann doch die Regierung nicht verantwortlich