Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 20 (18.5.1900)
- Article
- Der Ritualmord-Junker
- Date
- 1900-05-18
- Page
- 1 (sequence 1)
- Language
- German
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Es ist eigentlich recht schade, dass die Ritualmord- Interpellation, welche im preussischen Herrenhause eingebracht werden sollte, unterbleibt Man hätte doch aus der Antwort entnehmen können, wie die Berliner Regierung über die Leute denkt welche ihr um jeden Preis den Glauben an den Ritualmord suggerieren möchten. Sie selbst — man darf dessen sicher sein — urtheilt über die verruchte Lüge, wie alle unbefangenen und vernünftigen Menschen, dass es eine feige, niederträchtige Lüge ist. Aber ihre stärkste Stütze ist das Junkerthum, und dieses hat in seinen Reihen solche Individuen, wie den gewissen v. Hertzberg-Lottin, der sie nicht bloss wegen des Ritualmordes im allgemeinen interpellieren wollte, sondern mit affenartiger Geschwindigkeit die Interpellation mitsammt ihrer Begründung veröffentlichte, noch bevor ihn die Klügeren unter seinen Standesbrüdern nöthigten, sie in der Tasche zu behalten. Es war einmal ein mächtiger preussischer Minister, namens v. Hertzberg, der in den ersten Jahren nach dem Tode Friedrichs des Grossen das preussische Land regierte. Ein mächtiger und ein gelehrter Minister, der sich auch selbst zum Präsidenten der Berliner Akademie der Wissenschaften ernannte. Vielleicht ist v. Hertzberg-Lottin, der Junker mit der verhaltenen Ritualmord-Interpellation, sein Abkömmling; ein degenerierter natürlich, der dem Andenken seines Vorfahrs keine Ehre macht. Aber wie dem auch sei, es ist wieder einmal offenbar geworden, was man unter Umständen von einem uckermärkischen oder hinterpommerschen Granden sich gewärtigen kann. Im allgemeinen stellt man sich einen solchen als eine Art stehengebliebener Curiosität aus dem Mittelalter vor, als einen grimmen Ritter Don Quixote, der sich in der Weltgeschichte verlaufen hat, oder etwa als einen ins Blaublütige gewendeten Trompeter von Säkkingen, von dem gesungen ward: Sitzt Einer draussen im Regen stürm, Weiss niemand, was er triebe, Bläst immerzu dasselbe Lied, Das Lied von seiner — Liebe. Doch in unserer Zeit ist in dieses stockende Blut ein sehr bösartiger Tropfen gekommen; der heutige Junker kann nicht bloss mit jedem Börsenjobber und Getreidespeculanten erfolgreich concurrieren, er kann auch in der Dummdreistigkeit mit einem Rector Ahlwardt und in der Heuchelei mit einem Tartuffe wetteifern. Kurz, der Junker hat sich modernisiert, und wie das schon so geht, wenn ein Organismus sich „umwertet", so sind auch am Junker von den alten Eigenschaften nur die nicht guten übrig geblieben, und unter den neuen sucht man vergeblich etwas Veredeltes. Die Burg des preussischen Junkerthums ist das Herrenhaus. In diesem also wollte der Junker v. Hertzberg-Lottin seine Ritualmord-Interpellation an den Mann bringen, das heisst, er wollte die neueste Ritualmordlüge, die Konitzer, zu parlamentarischer Brunnenvergiftung verwerten. Die Regierung sollte in merito gefragt werden, was sie zu thun gedenke, um die durch den Konitzer Mord erregte Bevölkerung zu beruhigen. Aber die Absicht, die sich hinter dieser Frage verbarg, die Tendenz und der Zweck, hätten draussen vor dem Fenster vielleicht nicht recht begriffen werden können, und dass dies geschehe, dazu sollte die Begründung dienen. In dieser Begründung, die ein Muster von dreister Hypokrisie ist, werden die Fälle von Tisza-Eszlar und Xanten schlechthin als historisch beglaubigte Ritualmorde, die „auf eine besondere Verwendung menschlichen Blutes schliessen lassen", supponiert, die Morde von Polna und Könitz als solche, die „auf jüdische Thäter deuten", gekennzeichnet Da nun „in weiten Volkskreisen * der Glaube vorherrsche, dass „die jüdischen Geheimschriften die Verwendung von Christenblut für rituelle Zwecke gebieten", so verlangt v. Hertzberg-Lottin eine „authentische Uebersetzung aller jüdischen Geheimschriften", und nebenbei macht er überdies der Regierung den verblümten Vorwurf, dass die Polizei die Juden in Könitz gegen die erregte Bevölkerung geschützt habe. Mam muss bekennen, in solcher Pracht hat sich noch nie ein muckerischer Junker vor der Welt präsentiert. Sucht man nach einem Muster von Rabulistik: hier ist es. Nach einem Beispiel von Glaubensheuchelei: es gibt kein treffenderes. Dieser Junker kann wirklich einen Pfaffen lehren. Die Päpste Innocenz IV., Gregor X., Martin V., Paul III., Clemens XIV., die ex cathedra die Ritualmordlüge gebrandmarkt haben, sind keine ver-