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Die Welt · 1900-05-11 · 19 (11.5.1900) · p. 5

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Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
19 (11.5.1900)
Article
Der israelitische Gemeindetag in Lemberg
Date
1900-05-11
Page
5 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 19 „Die x£ Welt" Seite 5 „Es verwahrt sich der IL Tag der galizischen israelitischen Cultusgemeinden gegen jene Tendenzen und Organisationen, sowie deren offene oder bemäntelte Patronanzen, welche auf die Ausschliessung oder Abdrängung jüdischer Bürger von mancherlei Erwerbszweigen' und dem ehrlichen Wettbewerbe im harten Kampfe ums Dasein gerichtet sind, und beschliesst überdies: I. Die Erwerbslosigkeit, sowie die Noth und das Elend der galizischen Juden sind durch folgende Mittel zu bekämpfen : 1. Durch Hebung der Cultur, worunter in erster Linie die Verwirklichung der bestehenden allgemeinen Schulpflicht begriffen ist; durch Hebung und Kräftigung bestehender, sowie durch Schaffung neuer Erwerbsarten und Arbeitsgelegenheiten. Dieses Ziel wäre anzustreben: a) durch gründliche fachliche Vorbildung der Kaufleute und Handwerker, b) durch Stipendien fürjüdischeHandwerkslehrlinge, wobei auch das besondere Augenmerk auf solche Handwerke zu richten ist, welche bis nunzu von Juden nicht betrieben wurden, c) durch ausgedehntere Betreibung des Ackerbaues, d) durch Organisation von Vorschusscassen, welche den jüdischen Kleinhändlern, Handwerkern und Ackerbautreibenden billigsten und langsichtigen Credit zu ertheilen hätten, wobei in erster Linie solche Petenten zu berücksichtigen sind, welche den Oedit zur Schaffung selbständiger Existenzen in Anspruch nehmen, e) durch Förderung jeder Art Industrie, besonders aber der Hausindustrie, thunlichst unter Anlehnung an bestehende Anfänge. Hierher gehören auch Reisestipendien, sowie die Gewinnung von Wanderlehrern; f) durch Zuführung solcher jüdischer Erwerbloser, welche physische Eignung besitzen zu allen Zweigen von pröduetiver, besonders auch physischer Arbeit. Dies ist durch moralische Mittel und im Bedarfsfalle auch durch Prämiierung, besonders in der ersten Zeit dieser Arbeit und bis zu ihrer vollkommenen Erlernung anzustreben; durch Unterstützung und Organisation jener Emigration, deren Triebfedern einzig und allein auf dem Erwerbsmomente beruhen. H. Die Repräsentanzen der israelitischen Cultusgemeinden in Galizien haben aus dem ethischen Titel der Menschenliebe, sowie aus dem Rechtstitel der ihnen überwiesenen Armenpflege die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit und ihrer erschreckenden Ausbreitung in ihr Programm in weit höherem und ausgedehnterem Sinne aufzunehmen, als dies bis nunzu geschehen ist. Demnach ist es heilige Pflicht der Cultusgemeinde- Verwaltungen, alle im Absätze I der gegenwärtigen Resolution angeführten Hilfsmittel unausgesetzt im Auge zu bebehalten; zunächst aber Folgendes anzustreben: I. Die Unterbringung einer möglichst grossen Anzahl von Lehrlingen bei Handwerkern, wobei das besondere Augenmerk auf solche Handwerke zu richten ist, welche bis nunzu von Juden nicht betrieben wurden. ± Die Zuführung jüdischer Erwerbsloser mit entsprechender physischer Eignung zu allen Zweigen producduetiver, besonders auch physischer Arbeit; dies ist durch moralische Mittel, als Ermittlung der Arbeitsgelegenheit und Aufmunterung zur Arbeit im Bedarfsfalle auch durch Prämiierung, jedoch nur in der ersten Zeit dieser Arbeit und bis zu ihrer vollkommenen Erlernung anzustreben. 3. Die Errichtung von Vorschusscassen, welche den jüdischen Kleinhändlern, Handwerkern und Ackerbautreibenden billigsten und langsichtigen Credit zu ertheilen hätten, wobei in erster Linie solche Petenten zu berücksichtigen wären, welcheden Credit zur Schaffung selbstständiger Existenzen in Anspruch nehmen." Diese Anträge sammt den von den Zionisten gestellten Amendements wurden angenommen und der „ ständigen Commission" zur Durchführung angewiesen. Auch der zweite Punkt der Tagesordnung: „Der zweite Tag der israelitischen Cultusgemeinde hält es für erwünscht und angezeigt, dass in den Repräsentationen der israelitischen Cultusgemeinden Galiziens die polnische Amtssprache ein geführt werde", wurde, trotzdem die Zionisten d;a gegen protestierten, dass der -Tagin it solch enkleinlichen Demonstrationen vergeudet würde, angenommen. Fast ohne Discussion wurden die restlichen vier Anträge angenommen: 1. betreffend das Nichtzulassen der jüdischen Candidaten zu öffentlichen Aemtern, 2. betreffend die Vertretung der israelitischen Cultusangelegenheiten in dem k. k. Schulrathe, 3. betreffend die Errichtung von Stipendien für jüdische Lehrercandidaten, welche mosaischen Religionsunterricht in den Volksschulen zu ertheilen haben, und 4. betreffend die Einführung der jüdischen Feiertage als Ferialtage in Civil- und Strafgerichten. Am Ende wurden noch die Wahlen in die -ständige Commission des Gemeindetagesvorgenommen. Von den sechzehn Mitgliedern wurden vier Zionisten gewählt (Dr. A. Kornhäuser, A. Stand, Rabbiner L ewin und B adian). Hoffen wir, dass unsere Gesinnungsgenossen in der Commission alles anwenden werden, damit der -Tagin Zukunft zu einer echten jüdischen Interessenvertretung werde. - K. Der Mord in Polna. Nachfolgend geben wir die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, durchweiche das Urtheil im Processe Hülsner cassiert wurde, mit ihrer Motivierung im Wortlaute wieder. D;is Erkenntnis des Cassationshofes gründet sich auf das von ihm eingeholte Gutachten der medicinischen Facultät an der Prager czechischen Universität, so dass die Aeusserungen dieser gelehrten Körperschaft es sind, welche die Aufhebung des schwurgerichtlichen Urtheils herbeigeführt haben. Schon bei der Verhandlung vor der Jury hatte der Vertheidiger Dr. Aurednicek mit Nachdruck begehrt, dass die medicinische Facultät über diese Angelegenheit gehört werden möge. Der Kuttenberger Schwurgerichtshof erachtete dies für nicht nöthig; desto nothwendiger fand dies der Cassationshof, an den die Nichtigkeits-Beschwerde gelangte, und zwar erkannte er die Befragung einer Autorität für so dringend, dass er im kurzen Wege die Erstattung eines solchen Gutachtens veranlasste. Der Bericht der Facultät hat nun, wie dies schon aus der Begründung der oberstgerichtlichen Entscheidung zu ersehen ist, die Ausführungen der Gerichtsärzte von Polna in ihren Schlusst'olgerungen für vollständig falsch erklärt. Das Gutachten der Vertreter der Polnaer Wissenschaft wurde hierdurch in seiner ganzen Hohlheit und Nichtigkeit gekennzeichnet. Es kommt das nicht überraschend, denn was soll man von Sachverständigen denken, deren einer, als er durch den Vortheidiger an die Wand gedrängt wurde, einfach erklärte, er könne den angefochtenen Anspruch nicht begründen, und er habe ihn — in dem amtlichen Gutachten! — nur als Laie gethan. Dr. l'rokesch und Dr. Michalek, die Polnaer Gerichtsärzte, hatten behauptet, der Mord müsse durch mehrere Thäter geschehen sein; die Facultät sagt, das Verbrechen könne ganz leicht auch von einer einzelnen Person verübt worden sein. Die beiden Gerichtsärzte versichern die an der Ermordeten vorgefundene Strangulationsmarke rühre daher, dass Agnes Hruza durch die Mörder mit einer Schlinge eingefangen wurde. Das Facultäts-Gutachten bezeichnet dies als mindestens zweifelhaft, da das Mädchen auch als Leiche an einem Stricke könne gezogen worden sein. Die Angaben der Gerichtsärzte über das angeblich verschwundene Blut der Ermordeten hatten den Zweck, darzuthun, dass das Blut fanatischen Zwecken diente und Hülsner ein Ritualmörder sei. Die Frage, wo das Blut geblieben sei, gab bekanntlich dem Vertreter der Privatbeteiligten, Dr. Baxa, Anlass zu einer masslos aufreizenden Rede, die nicht nur gegen den Angeklagten, sondern gegen die Juden in ihrer Gesammtheit gerichtet war. Die weitgehende Gewissenlosigkeit antisemitischer Blätter liess sie Zuthaten erfinden, wie etwa, dass ein Genosse Hülsners das Blut der armen Hruza anf der Bahn mitgenommen habe. Infolge von Denunciationen wurden zwei Personen verhaftet, welche angeblich Mithelfer bei dem zu Religionszwecken begangenen Morde waren, aber wieder entlassen werden mussten: andere wurden der Theilnahme an diesem entsetzlichen Werke durch Ausstreuungen verschiedener Art verdächtigt, so dass sie geächtet und den grössten Gefahren ausgesetzt waren.

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