Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 14 (6.4.1900)
- Article
- Die Türkei und die Judeneinwanderung
- Date
- 1900-04-06
- Page
- 1 (sequence 1)
- Language
- German
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Neulich haben wir mitgetheilt, dass rumänischen Juden die Einwanderung in die Türkei unter denselben Bedingungen wie den Muselmanen gestattet worden ist. An diese Mittheilung haben wir eine Betrachtung geknüpft, in der wir dieser Entscheidung der ottomanischen Regierung die gebürende Anerkennung zollten. Diese Erlaubnis wurde vom Ministerrathe gewährt, und der Grossvezier brachte dies unter Beifügung nachstehender Bedingungen zur öffentlichen Kenntnis : Die einwandernden Juden müssen die türkische Staatsangehörigkeit erwerben; sie haben keinen Anspruch auf Ersatz der Reise- und Niederlassungskosten; es wird ihnen keinerlei Landbesitz zum Zwecke der Niederlassung zugestanden. Wir freuen uns des Actes kluger Toleranz, als welcher die von der Pforte ertheilte Erlaubnis unzweifelhaft zu betrachten ist, und wir machen uns hoffentlich keiner sanguinischen Uebertreibung schuldig, wenn wir sagen: ce n'est que le premier pas qui coute. Jedenfalls ist die Entschliessung der Pforte ein Symptom freundlicherer Stimmung und besserer Einsicht, das wir mit Genugthuung registrieren können. Wenn wir bedenken, "dass der rumänische Jude gewissermassen eine Res nullius ist, dass er überhaupt an keiner Staatsangehörigkeit einen Rückhalt hat, weil sie ihm von dem Lande, in dem er geboren ist und das er bewohnt, versagt ist, so ist es schon ein beträchtlicher Gewinn, dass ihm mit der Einwanderung in die Türkei die Staatsangehörigkeit zugestanden wird. Man muss allerdings so trostlos und unbarmherzig des primitivsten Menschenrechtes entkleidet sein, wie es der rumänische Jude ist, um auch das schon als besonderes Glück hinzunehmen, dass man zum Erwerbe der Staatsangehörigkeit in der Türkei zugelassen wird. Der ganze Jammer des rumänischen Judenelends offenbart sich in dieser Asylflucht, und zugleich bekundet sich darin sehr zum Vortheile der Türkei die traurige Rückständigkeit der rumänischen Humanität. Aber damit ist auch die Wertschätzung, die wir für die Entschliessung der Pforte und für deren allgemeine Bedeutung haben, an ihrer Grenze angelangt. Wir dürfen uns nicht verhehlen, dass im Grunde mit dieser immerhin bedingten Erlaubnis zur Niederlassung rumänischer Juden in der Türkei nicht viel gewonnen ist, namentlich deshalb, weil sie nur wohlhabenderen Emigranten zustatten kommt und weil mit ihr keine öffentlich-rechtliche Bürgschaft verknüpft ist. Mit solcher regellosen Judenauswanderung, hinter der keine schützende Organisation und keine Garantie steht, ist nicht bloss nicht viel zur Erlösung und Wohlfahrt gethan, sondern sie birgt vielmehr in sich die Gefahr eines blossen Ortswechsels, dei sich als zwecklos und vielleicht sogar als verderblich erweisen kann. Wir haben dies an der argentinischen Auswanderung schaudernd erlebt, wir weisen darum auch die Phantasterei des cyprischen Ansiedlungsprojectes zurück, obgleich wir den guten Willen nicht verkennen, der bei alledem zum Ausdruck kommt Irren wir nicht, so haben wir irgendwo gelesen, die Pforte wolle den einwandernden rumänischen Juden als Niederlassungsort die Umgebung von Ismid zuweisen. Das würde auf eine Internierung hinauslaufen, die — wir wiederholen es — noch immer erwünschter und vortheilhafter sein mag, als die rumänische Vogelfreiheit; aber es liegt auf der Hand, dass dem ersten und letzten Motiv einer Judenwanderung in unseren Tagen damit nicht im entferntesten Rechnung getragen ist. Arme Juden auf die Wanderung schicken, um sie dann, wenn sie am Bestimmungsorte angelangt sind, ihrem Schicksale zu überlassen, - einem Schicksale, das noch viel verderblicher sein kann, als dasjenige, dem sie entronnen sind — darin kann eine Fürsorge für ihr Heil wahrlich nicht erblickt werden. Vielmehr erkennt man erst an solchen misslungenen oder wenig durchgreifenden Versuchen die ethische und wirtschaftliche Berechtigung des zionistischen Golonisationszieles in ihrem ganzen Umfange. Das Wohlwollen des Sultans ist gewiss dankbar zu begrüssen, aber es handelt sich vor allem um den Erwerb eines Rechtes, kraft dessen die Juden, welche unter zionistischer Leitung auf der neuen Scholle sich niederlassen, diese Scholle auch als ihre Heimat pflegen und mit ihr in jedem Sinne verwachsen können, ohne befürchten zu müssen, dass sie, noch bevor sie die Arbeit begonnen haben, oder mitten in derselben schutzlos zugrunde gehen. Mit einem Worte: es handelt sich um