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Die Welt · 1900-03-30 · 13 (30.3.1900) · p. 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
13 (30.3.1900)
Article
Die Amnestie
Date
1900-03-30
Page
6 (sequence 1)
Language
German
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Seite 6 ,Die j£ Welt«- Nr. 13 Die Amnestie. Von Emil Leimdörfer. Ein gewaltiges Volksbeben hatte die Tiefen des französischen Volkes aufgerührt. Noch zitterte sein Nachhall durch alle Herzen, als die Regierung sich entschloss, um mit einem Schlage die allgemeine Beruhigung herbeizuführen, den beiden Kammern einen Entwurf vorzulegen, durch welchen alle Processe, die mit der Dreyfus-Affaire in Zusammenhang stehen, aus der Welt geschafft und die Betheiligten mit etwaigen Ersatzansprüchen auf den Civilrechtsweg verwiesen würden. Zur Prüfung des Gesetzes wurde vom Senate eine Commission eingesetzt, welche vor einigen Tagen ihre Thätigkeit begann. An diese Commission wandten sich die Nächstbetheiligten, Dreyfus, Zola, Picquart und Reinach in offenen Briefen. Sie bezeichneten die Gründe, welche sie bestimmten, gegen den Plan der Regierung aufzutreten. Die drei letzteren insbesondere verlangten, mündlich des Näheren darlegen zu dürfen, warum sie die Amnestie verabscheuten. Ihrem Wunsche wurde willfahrt, wie es scheint, nicht zum Wohlgefallen der Regierung. Picquart nun verglich in seinem Expose das Wirken der Dreyfus- Freunde mit der Thätigkeit des Landmannes, welcher das Winterkorn in den Boden senkt, hoffend, dass unter dem warmen Hauche des Frühlings die herrliche Saat aufspriessen werde. Ein Körnchen Zweifel nur wurde in das Herz des französischen Volkes gesäet, und der Zweifel wuchs wie die Fama des Vergil. Langsam nur, schwer ringend gegen die Ungunst der Zeiten und die Bosheit der Menschen geht aus ihm die Wahrheit hervor. Wie der zarte Samen vor dem Frosthauche, so muss die Wahrheit vor der Amnestie geschützt werden, welche unbarmherzig das mühsame Werk zerstören will. Wir könnten uns begnügen, die einfachen Worte, mit welchen Dreyfus gegen die Amnestie sich wehrt, durch ihre eigene Kraft wirken zu lassen. Die Darlegungen Zolas und der übrigen würden durch ihre Klarheit und unanfechtbare Richtigkeit jeden Unvoreingenommenen überzeugen. Aber der Dichter Zola und der Soldat Picquart erfassten wohl den sittlichen Inhalt der Frage und liehen ihm die richtigen Worte, Reinach fand die richtige Form für den politischen Kern, das juristische Wesen entdeckte jedoch ein anderer. Vom Thoren kam uns diesmal die Weisheit. Quesnay de Beaurepaire hat sein bestes Schelmenstückchen ausgeführt, als er in einem Artikel des „Echo de Paris" über die Amnestie schwätzte und das glückliche Wort von der „Präventiv-Amnestie" fand. Nach unserer Ansicht hat er damit das Innerste des Gesetzes herausgehoben und die schlechte Logik desselben in ihrer vollen Blosse gezeigt. Amnestie kann nur Verurtheilten gewährt werden. Hier handelt es sich um Leute, welche vielleicht das Verbrechen, dessen sie bezichtigt werden, sich zuschulden kommen Hessen. Aber die einen standen überhaupt noch nicht vor dem ordentlichen Richter, gegen die anderen ist der verdammende Spruch noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Bis auf diesen Tag müssen Zola und Genossen als frei und straflos gelten. Wofür will oder kann man ihnen demnach Amnestie schenken? Wir gehen aber weiter und schliessen, dass dem vorliegenden Gesetze principielle Bedeutung zukomme, eine Bedeutung, die vielleicht von den Urhebern gar nicht geahnt wird. Die Amnestie entzieht Schuldige dem ordentlichen Richter und begnadigt Verbrechen, welche dem Wortlaute und Sinne des Gesetzes gemäss als begangen noch nicht angesehen werden dürfen. Mit diesem gefährlichen Schritte tritt die ausführende Gewalt in den Bereich der richterlichen, verhindert den regelmässigen Lauf der Gerechtigkeit und masst sich das erste Wort an. Da haben wir das verwirrende und zerstörende Ineinanderspielen von Executive und Gerichtsgewalt, welchem der moderne Staat seit den Zeiten der französischen Revolution entronnen zu sein glaubte. Dies sind in wenigen Strichen die rechtlichen Gründe gegen die Amnestie. Die politischen Bedenken gegen dieses Gesetz hat Josef Rein ach mit einer Deutlichkeit dargelegt, welche seinen geübten historischen und politischen Blick beweist. Aber für einen Augenblick wollen wir ihm keinen Glauben schenken, sondern wenden uns an den unerreichten Meister politischer Gedanken, dessen Ansehen und Geltungswürdigkeit anzuzweifeln niemand vermessen genug sein wird. Im i± Briefe des Junius, gegen das Ende desselben, heisst es: „Ein klarer, tadelloser Charakter begreift nicht nur die Ehrenhaftigkeit, welche keine Beleidigung zufügen, sondern auch das Selbstgefühl, welche keine erdulden will; und ob er einem einzelnen oder einer Gesammtheit angehört, er ist die Grundlage des Friedens, der Unabhängigkeit und der Sicherheit. Privatcredit ist Wohlstand, öffentliche Ehre Sicherheit" Die Franzosen rühmen sich, die Grundsätze des Constitution eilen Staates in voller Reinheit zu besitzen- Zweifellos gehört zu diesen auch das unveräusserliche Recht jedes Bürgers auf Recht. Nach dem Amnestiegesetze besteht es für eine Gruppe von Bürgern nicht mehr. Welche Gründe werden für diese ausserordentliche Massregel angegeben? Waldeck-Rousseau ist nicht der Mann, welcher sich um jeden Preis an die Macht klammert. Als Patriot muss er sich sagen, dass die Intellectuellen den wahren Schatz Frankreichs hüten; als vorzüglicher Advocat muss er wissen, dass er eine Stellung vertheidigt, welche unter anderen Umständen verloren wäre. Es kann also nur ein Motiv geben, welches ihn zur Vorlage dieses Gesetzes bewogen hat: er fürchtet die Rache des Bourgeois, dessen materielle Interessen verletzt werden, wenn die Weltausstellung misslingt. Auf die Frage, wie das Gesetz begründet sei, antwortete der Ministerpräsident: „Dafür sprechen die Gründe der öffentlichen Ordnung." R e i n a c h hat bereits an dem Beispiele des Processes Boulanger nachgewiesen, dass die öffentliche Ordnung, mit anderen Worten die freundliche Müsse, den glitzernden Goldstrom im friedlichen Bette einzufangen, nicht leiden werde. Auch werde nicht durch den Zwang des Gesetzes, sondern nur durch ein völlig richtiges Urtheil die Ueberzeugung irgendeines Menschen geändert werden. Einen wichtigen Umstand aber hat Rein ach nicht erwähnt. Die persönliche Ueberzeugung wird zwar zähe, aber stillschweigend der Amnestie entgegenwirken. Die Institution der freien Presse hingegen wird beredt, mit lauter Stimme das Schweigen brechen. Der Presse kann nicht verwehrt werden, die Meinung des Volkes wiederzuspiegeln. Die Journale, welche bisher für die Unschuld des Dreyfus eintraten und verlangten, dass nicht früher Gnade geübt werde, als bis alle Verantwortlichkeiten festgestellt wären, werden dies weiterhin thun; die anderen, welche den Intellect als den bösen Geist Frankreichs bezeichneten, werden ebenso fest bleiben: indessen wird die Regierung durch ihr eigenes Amnestiegesetz gezwungen sein, ohnmächtig zuzusehen. Dem Gesetze gemäss werden ja alle Strafprocesse, die mit der Dreyfus - Affaire in Verbindung stehen und theils schon anhängig sind, theils es in Zukunft werden, unterdrückt. Die Intellectuellen bleiben straflos, wenn sie die Unschuld eines formell Verurtheilten behaupten, die vereinigten Reactionäre können nach Beließen verleumden. Der Lärm dauert fort und der Fluch solcher Gelegenheits-Gesetze wird erfüllt, dass sie das Gegentheil dessen herbeiführen, was sie anstreben. Ueber die Unsittlichkeit des Amnestiegesetzes ist alle Welt einig. Welche Schmach fiir Zola und Picquart, mit M e r c i e r zusammengeworfen zu werden! Durch Merciers Unfähigkeit giengen fast 6000 Franzosen auf Madagascar zugrunde, ohne den Feind gesehen zu haben — Mercier sitzt im Senate und beräth über die höchsten Güter der Nation; Z o 1 a verbreitete den Ruhm der franzö-

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