Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 4 (1900)
- Issue
- 7 (16.2.1900)
- Article
- Die galizische Frage
- Date
- 1900-02-16
- Page
- 1 (sequence 1)
- Language
- German
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Redaction und Administration: WIEN IX., Türkenstrasse Nr. 9. Telephon 14199. Erscheint jeden Freitag. Zuschritten sind nicht an einzelne Personen, sondern an die Redaction oder Administration: "Wien, IX., Türkenstrasse Nr. 9, zu richten. Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen und Manuscripte nicht zurückgesendet Preise der Anzeigen: Die viermal gespalten» Petitzeile 20 Heiter. Der Inseratentheil wird Dienstag abends geschlossen. Einzelne Nummern 30 Heller. Oesterreich-Ungarn: ganzjährig 12 Kronen, halbjährig 6 Kronen. Für das Ausland: Deutschland ganzjährig 13 Mk. 70 Pf., halbjährig 6 Mk. 85 Pf., England ganzjährig 14 Shg., halbjährig 7 Shg., Russland ganzjährig 7 R., halbjährig 3 R. oOKop., Schweiz, Frankreich, Italien, Türkei, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Griechenland, Aegypten ganzjährig 17 Frcs., halbjährig 8 Frcs. 50 Cts., Amerika ganzjährig 3 DolL 40 Ct. Nr. 7 Wien, 16. Februar 1900. 4. Jahrgang Die galizische Frage. Es gibt eine galizische Frage. Eine Judenfrage natürlich. Das haben nun auch Kreise erkannt, die sonst ein altes Recht darauf besitzen, überall mit ihrer Einsicht zu spät zu kommen. Wir meinen die sogenannten, von sich selbst so genannten, jüdisch-politischen Kreise in Oesterreich. Woher selbst solchen Leuten diese etwas verspätete Einsicht gekommen ist? Vielleicht daher, dass die national-jüdische 'Bewegung ihr Pflichtgefühl geschärft hat, vielleicht aber auch durch die Furcht, dass dieses unglückliche Galizien über kurz oder lang eine nach Tausenden zählende Judenmasse ausstossen werde, welche geeignet ist, dem Lande, in dem sie aus Mangel an Mitteln zu bleiben gezwungen sein wird, eine wirtschaftliche und vielleicht sogar eine politische Judenkatastrophe zu bereiten. So wird denn namentlich in den letzten Jahren die galizische Frage immer wieder aufgerollt. An Enqueten, Gemeindeberathungen, Bundesgründungen, Vereinsprojecten und mehr oder weniger phantastischen Plänen einzelner hat es wahrlich nicht gefehlt. Jüngst hat sich wieder ein Humanitätsverein für das galizische Hilfswerk gegründet. Da die Betheiligten mit grossem Eifer an die Sache gehen, und da es sogar die Byk-Clique für nöthig findet, schon jetzt in der neuen Action ihren Einfluss zu sichern, so mag eine Besprechung dieses neuesten Planes auch in den Spalten eines ernsten Organes am Platze sein. Wir wollen diesmal von allen anderen minder wichtigen Vorschlägen und Projecten absehen und nur von dem einen jetzt besonders favorisierten Plane der sogenannten inneren Colonisation Galiziens durch Juden sprechen. Man will eine möglichst grosse Menge der galizischen Juden dem Ackerbau zuführen und ihnen den hierzu nöthigen Boden in Galizien selber schaffen. Man braucht nur die angeheueren Kosten zu betrachten, mit welchen beispielsweise die preussische Regierung ihre colonisatorische Thätigkeit in den polnischen Theilen des Landes bezahlt, um sich ein annäherndes Bild von der Höhe der Capitalien zu machen, welche ein solches Werk benöthigt, wenn es nicht von einem Staate, einer mächtigen Regierung, sondern von privater Seite vollbracht werden soll. Doch hiervon soll ganz abgesehen werden. Wir wollen von vorneherein annehmen dass die Geldbeschaffung gelänge. Nur von der Möglichkeit soll gesprochen werden;, ob Galizien und seine Juden für ein solches Unternehmen ernstlich in Betracht kommen können. In absehbarer Zeit wenigstens. Zunächst von den galizischen Juden. Haben sich die Juden Galiziens früher mit dem Ackerbau befasst, und thun sie es jetzt, und in welchem Masse? Es soll hier nicht von den Juden des alten Polen gesprochen werden, obwohl es sehr interessant ist, die Eignung der polnischen Juden zum Ackerbaue in alter Zeit zu betrachten. Nur kurz sei erwähnt, dass die Juden des alten Polen dem Ackerbau ebenso oblagen, wie anderen Berufen, wenn auch in geringerer Zahl. Soll ^doch die Deputation der Juden, die den heidnischen Polenherzog Leszek um Aufnahme in seine Länder bat, ausdrücklich die Erlaubnis zum Ackerbau eibeten und auch erhalten haben. Eine ganze Reihe von Judenprivilegien Polens erklärt ausdrücklich, dass den Juden unter gewissen Bedingungen der Besitz von Länderoien nicht verwehrt werden könne. Andere Privilegien beschränken zwar diese Rechte oder heben sie ganz auf, aber immer wieder findet man die Bestätigung, dass polnische Juden auch Landwirtschaft betrieben und auch als Ackerbauer lebten. Vom Privileg Boleslavs IV., des Herzogs von Kaiisch, bis Wladislav Lokietek, vom Statut des Jahres 1447 bis zur Zeit der ärgsten Bedrückung der polnischen Juden, immer finden sich Vorschriften, Gebote oder Verbote, die dies beweisen. Anders gestaltete sich die Sache, als Galizien nach der Theilung Polens in österreichischen Besitz kam. Vom Jahre 1772—1789 war den Juden die Erwerbung eines landtäflichen*) Eigenthums nicht erlaubt. Man urthoilte nach den alten polnischen Gesetzen, die nur c!em Adel und der Geistlichkeit solches Gutseigenthum gestatteten. Bauerngüter sollen nur in den Händen der Karaiten gewesen sein, die in geringer Zahl in Halicz, Kukizow und T.ysmemce, sowie im Kreise von Brzezan, Sambor und Zolkiew sich aufhielten» Sonst soll bei der Revmdication kein Bauerngut in den Händen der Juden gewesen sein. Josef IL, der Freund und Schätzer der Menschheit, wollte die Juden vom Handel abziehen und sie dem Ackerbau zuführen. Er gab ihnen nicht nur die Erlaubnis, Grundstücke zu kaufen und zu pachten, befreite nicht nur die ackerbautreibenden Juden von *) Landtäfliche Güter waren diejenigen Besitzungen, die ein Anrecht auf Sitz und Stimme im Landtag gaben- Jetzt hat der Besitz eines landtäflichen Gutes das Wahlrecht in der Curie des Grossgrandbesitzes zur Folge.