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Die Welt · 1898-11-25 · 47 (25.11.1898) · p. 8

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Journal
Die Welt
Volume
2 (1898)
Issue
47 (25.11.1898)
Article
Die Mission des jüdischen Volkes
Date
1898-11-25
Page
8 (sequence 3)
Language
German
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Seite 8 Nr. 47 Der Zionismus hat gar keinen Grund, von irgend Jemand den Verzicht auf irgend ein Recht oder irgend eine Pflicht zu verlangen. Ja ihm wäre damit gar nicht gedient, wenn auch nur ein einziger Jude oder gar alle Juden eines Landes auf ihre deutschen Rechte und Pflichten Verzicht leisten wollten. Er würde solchen Juden ihre unmotivierte Thorheit geradezu verbieten müssen. Nur der verschämten und unverschämten Assimilation mit der deutschen Nationalität will er ein Ende machen. Die Juden sollen deutsche Staatsbürger jüdischer Nationalität sein und bleiben. Man könnte nun sagen, der Staat möchte darin doch eine Gefahr für sich sehen, wenn die Juden eine eigene Nationalität innerhalb des Staatsbürgerrechts für sich in Anspruch nehmen wollten. Er bekämpfe ja aufs energischste diejenigen seiner Staatsbürger, welche nicht deutscher, sondern polnischer oder dänischer oder französischer Nationalität sein wollten; so werde er auch die Juden bekämpfen, wenn sie ein nationales Banner aufpflanzen wollten. Diese Gleichstellung der Zionisten mit den polnischen, dänischen, französischen Nationalparteien innerhalb des deutschen Reiches ist aber ganz schief und irrig. Diese Nationalparteien sind nach Ansicht der Regierung ftaatsgefährlich, weil ihr Ziel ist, sich vom Deutschen Reich zu trennen, das Reich und die deutschen Staaten zu vermindern, den Feinden des Deutschen Reiches und feiner Staaten einen Stützpunkt zum Angriff zu bieten, und weil sie die deutsche Nation und ihre Regierung nicht zur Ruhe kommen lassen. Von dem allem ist bei den Zionisten nichts der Fall; das alles trifft sie nicht. Sie wollen weder das Reich noch einen deutschen Staat schädigen, feine Macht nicht mindern, keinen Fuß breit deutscher Erde davon abtrennen, niemandes Ruhe schädigen. Im Gegentheil, sie wollen das deutsche Volk beruhigen, indem sie die Judenfrage, diesen Stachel im Fleisch des deutschen Volkes, einer gedeihlichen, alle befriedigenden Lösung entgegenführen wollen. DasdeutscheBolk, dasDeutsche Reich und die deutschen Regierungen werden ihnen das danken. Sie werden den Zionismus als eine versöhnende Macht empfinden und schützen und niemandem darob gram sein, dass er Z i o n i st i st. Die Zionisten haben nie und nirgend einen Grund, sich mit irgend einem Feind des Deutschen Reiches oder Volkes zu verbünden oder einen solchen zu unterstützen. Ihre Ziele und Zwecke, ihre Tendenzen und Jntereffen haben gar keine Aehnlichkeit mit denen jener deutschfeindlichen Nationalparteien. Sie dürfen mit ihnen gar nicht in Parallele gestellt werden. Das weiß und erkennt der gesunde Sinn des Volkes so gut wie seine Regierungen. Weder Volk noch Regierungen haben daher auch nur im mindesten Miene gemacht, den Zionismus nicht gewähren zu lassen. Warum wollen also die Juden selbst ihn nicht gewähren lassen? Aber die Furcht der deutschen Juden erstreckt sich weiter hinaus. Sie fürchten, wenn in Palästina wirklich ein Judenstaat entstanden sei, könnte das deutsche Volk dies als Vorwand benutzen, um sie ihrer Rechte in Deutschland zu berauben und sic gar zum Land hinausjagen mit dem Bedeuten, sie sollten hingehen wo sie hingehören, ins Land Israel. Aber auch diese Furcht ist unbegründet. Angenommen, der Judenstaat wäre gegründet und stünde aus eigenen Füßen und wäre rechtlich anerkannt von den Staaten Europas, dann hätte damit doch kein anderer Staat das Recht, d'e rechtlich als seine Bürger anerkannten Juden ihrer staatlichen Rechte zu berauben und sie dem Judenstaat zu-,uschieben. Jeder Staat müsste warten, ob Juden freiwillig dahin auswandern wollten; er könnte sie nur einzeln aus ihre Bitte hin aus seinem Bürgerrecht entlassen und er könnte ihnen die Entlassung gewähren oder versagen. Aber sie zur Auswanderung zu zwingen, hätte er nur dann vielleicht ein Recht, wenn etwa einmal der neue Judenstaat mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand wäre, und die Juden Deutschlands ihm nicht Treue hielten. Aber außer diesem unwahrscheinlich eintretenden Fall hat völkerrechtlich kein Staat ein Recht, seine Bürger einem anderen Staate aufzuhalsen, selbst wenn sie der gleichen Nationalität, wie dieser Staat sind. Es wäre z. B. gegen alles Staats- und Völkerrecht, wenn etwa der deutsche Staat mitten im Frieden und ohne dass er mit Dänemark im Kriegszustände wäre, seine deutschen Bürger dänischer Nation einfach zur Auswanderung nach Dänemark zwingen wollte. Das wäre ja ein ganz undenkbarer Treubruch gegen seine eigenen Unterthanen und zugleich eine Beleidigung Dänemarks. Das deutsche Reich, oder ein deutscher Staat kann und wird also niemals gegen seine jüdischen Bürger und Unterthanen so verfahren. Im Gegentheil, es dürste viel eher der Fall eintreten, dass der deutsche Staat eine Maffenauswanderung seiner Juden zu ver-, hindern suchte, um nicht einen so erheblichen Theil an Menschen, Soldaten, Steuern und Nationalvermögen zu verlieren. Selbst wenn ein jüdischer Nationalstaat besteht, wird Deutschland keinem Juden verbieten können, deutscher Bürger zu bleiben, wenn er es durch Geburt schon ist. Der rechtliche Zustand wird sich nur für die Juden ändern, welche freiwillig auf ihr deutsches Bürgerrecht Verzicht leisten, sei es weil sie wirklich auswaudern oder weil sie nur noch Fremdenrecht genießen wollen. Der deutsche Staat wird niemals stiedliche Bürger ihrer Rechte willkürlich und gewaltsam berauben, und wird sich auch durch etwaige antisemitische Agitationen nicht dazu zwingen lasten. Hiemit dürste erwiesen sein, dass die Furcht der deutschen Juden, der Zionismus könne sie politisch schädigen, ganz und gar unbegründet ist. Sollten etwa noch andere politische Gründe vorgebracht werden, so ließen sie sich gewiss ebenso gründlich beseitigen, wie die erörterte». Man nenne sie nur, dem Zionismus braucht nicht davor zu bangen. Er hat vor Niemand etwas zu verbergen, er kann Jedermann Rede stehen. Sind also die Fragen beseitigt, so können wir wieder aus unsere Hauptfrage zurückkommen, ob sich nicht zwischen den Zionisten und ihren deutschen Gegnern eine Verständigung erzielen laste, bezüglich der Mission des jüdischen Volkes, eine Verständigung, welche schließlich zu einer gemeinsamen Action führen könnte. (Schluss folgt.) m Jüdische (Toloniolbanh. Am 21. und 22. d. M. hielt der geschästsführende Ausschuss des Bankcomitös in Köln eine Sitzung ab, der auch die Herren I. K am n (Haag) und S. L. Heymann (London) beiwohnten. Es wurde beschlossen — da nun sämmtliche Vorarbeiten beinahe beendet sind — zum s. December l. I. das vom Congresse eingesetzte Bankcomitö in London einzuberusen, um die endgiltige Begründung der Bank vorzunehmen. Als Secretär der Bank wurde Herr James K. Löwe (London) definitiv angestellt, der bereits sämmtliche Arbeiten übernommen hat. Prospect und Statuten sind von den Rechtsanwälten Bentwich, Watkin, Williams & Co., gemeinsam mit dem geschäftsführenden Ausschuss des Bankcomitös und dem obengenannten Secretär ausgearbeitet, und werden dem Bankcomitö am 8. December vorgelegt werden. Die eingezahlten 10°/,, der Vorsubscription sollen demnächst eingezogen und in London centralisiert werden, ebenso soll über die Art der Einziehung der restlichen 90%, beschlossen werden. Alle Zuschriften in der Bankangelegenhest sind von jetzt ab bis zur Eintragung der Bank an das Bankcomite zur Vorbereitung der Jüdischen Colonialbank Broad Street Avenue London E. C. zu richten, wo auch späterhin das Bureau der Jüdischen Colonialbank sein wird. Köln, 22. November 1898. D. Wolffsohn, Obmann des Banker» mit4s.

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