Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1898-10-21 · 42 (21.10.1898) · p. 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
2 (1898)
Issue
42 (21.10.1898)
Article
Eine jüdische Protestversammlung
Date
1898-10-21
Page
8 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3315709-3315742-3315785-3363590--08625-3363698
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 42 einstimmigen, imposanten Kundgebung hätte führen müssen — die vorzuschlagende Resolution war ja für alle Parteien acceptabel — war dank der ganz unfähigen Leitung in Gefahr, noch vor Annahme der Resolution aufgelöst zu werden. Es genügt zur Charakterisierung dieses Präsidiums einen der wenigen Satze anzuführen, mit welcher es die Versammlung beglückte. Es war noch eine, übrigens nicht allzulange, Liste von Rednern zu erledigen. Da erklärte der Präsident mit stupender Weisheit folgendes: „Meine Herren, wenn Sie alle diese Reden hören wollen, kann ich Sie nicht hindern. Ich werde sie nicht alle über mich ergehen lassen, sonst sitzen wir bis 12 Uhr nachts da!" Als die Versammlung, ganz perplex über diese profunde Auffassung von Präsidentenpflichten, dagegen zwar nicht in der scharfen Weise, die sich gebürt hätte, remonstrierte, aber trotz der fürchterlichen Drohung, bis 12 Uhr aushalten zu müffen, die Absicht zu erkennen gab, die Redner anzuhören, fügte sich Herr Anninger. Wie er später bewies, hatte er die Hoffnung nicht aufgegeben, früher den Berathungen ein Ende zu machen. Mit Hilfe derjenigen, welche seine Präsidentenherrlichkeit stützten, bereitete er, sowie ihm die Resolution angenommen schien, der Versammlung ein vorzeitiges Ende. Durch sein Vorgehen erreichte er es auch, dass die Resolution, zu der ein Zusatzantrag eingebracht werden sollte, betreffend die Stellungnahme der Juden, wenn der Protest erfolglos bleiben sollte, dass diese allgemein befriedigende Resolution von einem Theil der Versammlung nicht angenommen wurde, weil man diesen Zusatzantrag nicht mehr der Versammlung vorlegen konnte. So kam es, dass der Referent Dr. Herma nnFialla und sein Referat durch die Ungeschicklichkeit und Unfähigkeit des Präsidiums leiden mussten. Dr. Fialla führte in sachlicher, stellenweise sehr scharf pointierter Rede aus, dass der Erlass des Bezirksschulrathes die Juden Wiens in ihrem Theuersten, in den Kindern, getroffen habe. Ein Aufschrei der Entrüstung gehe durch die Judenschaft Wiens, einmüthig müsse sie sich zum Widerstande gegen diesen Angriff erheben. Es handle sich um das Schicksal von 16.000 jüdischen Kindern, deren Seele durch die Folgen dieses Erlasses vergiftet würde, die durch ihn der Verachtung und dem Haffe ihrer Altersgenossen schon in einem Lebensalter ausgesetzt würden, in dem sonst die Liebe ihrer Eltern jede Beschwernis, jedes Betrübnis sorgfältig von ihnen abzuwehren suche. Sodann begründet der Referent seine Behauptung, dass der in Rede stehende Erlass in dreifacher Weise das Reichs-Volkschulgesetz verletze. Er wies überzeugend nach, dass von einer rechtlichen Basis dieser Verfügung auch bei aller Verdrehung und Interpretation der herangezozenen Paragraphe nicht die Rede sein könne. Geradezu empörend waren die Beispiele, welche der Referent über Vorkommniffe im 1., 2. und 9. Bezirke zur Illustrierung des Bezirksschulraths- Erlaffes vorbrachte. „Wir Juden", sagte Dr. Fialla, „werden den Weg des Gesetzes nicht verlassen, aber im Wege des Gesetzes verlangen wir Remedur! Wenn man uns aber die Schule nimmt, welche uns das Reichs-Volksschulgesetz einräumt, dann gebe man uns eine andere, in der unser Ehr- und Rechtsgefühl und das unserer Kinder gewahrt wird. (Stürmischer Beifall. Widerspruch des ehemaligen Gemeinderathes Siegmund Mayer.) Der Referent schloß seine Ausführungen, indem er folgende Resolution beantragte: In Erwägung, dass der Erlass des Wiener Bezirksschulrathes vom 5. September 1898 mit dem Fundamentalsatze unseres Reichsvolksschulgesetzes, wonach die Volksschule zur Aufgabe hat, die Kinder „sittlich-religiös zu erziehen" und „die Grundlage für Heranbildung tüchtiger Mitglieder des Gemeinwesens zu schaffen", — in flagrantem Widerspruche steht, da die Züchtung konfessionellen Hasses weder sittlich noch religiös erscheint, daher auch dem Zwecke, tüchtige Staatsbürger heranzubilden, widerstreitet; in Erwägung, dass durch die mittelst dieses Erlasses angeordnete Theilung der Schuljugend in nach dem Glaubensbekenntnisse getrennte Classen auch der interconfessionelle Charakter der Volksschule verletzt wird, vermöge dessen die Schule „der Jugend ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zugänglich ist", während sie durch eine derlei gehässige und feindselige Maßregel den Kindern jüdischer Confession in Wirklichkett nachgerade unzugänglich gemacht werden soll; in weiterer Erwägung, dass dasselbe Bolksschulgesetz in seinen Grundbestimmungen „die Gruppierung der Schuljugend in Abtheilungen und Classen" lediglich von der „Anzahl der Schüler und der verfügbaren Lehrkräfte", keineswegs aber von dem religiösen Bekenntnisse der Schüler abhängig macht, welches vielmehr keinerlei Unterschied in den Rechten und Pflichten zu begründen vermag; in Erwägung ferner, dass eine derlei rückschrittliche und von parteipolitischer Feindseligkeit dictterte Maßregelung der jüdischen, die Schule besuchenden Kinder eine Verleugnung aller ethischen und pädagogischen Pflichten, eine Verkennung aller dem Kinderherzen schuldigen Rücksichten in sich schließt, welches durch so deutliche, aufmunternde Anleitung zum Nächsten hasse anstatt zur Nächsten liebe einer verhängnisvollen Verrohung ausgesetzt wird; in Erwägung, dass durch solch vergiftete Aussaat die nachwachsende Generation zur Aufrechthaltung und Steigerung der beretts verderblich genug wirkenden religiösen Verhetzung geradezu erzogen und der schwer geschädigte Bürgerfriede für alle Zukunft vernichtet werden soll; in Erwägung, dass sonach die in dieser willkürlichen Verfügung des Wiener Bezirksschulrathes sich manifestierende Ueberhebung auch offenkundig geeignet ist, das Gemeinwohl zu schädigen, gleichwie jedwede öffentliche und behördliche Verletzung von Recht und Gesetz sich in ihren demoralisierenden Wirkungen und Consequenzen empfindlich rächen muss, — in diesen Erwägungen spricht die am 17. October 1898 in Wien stattgehabte Versammlung der Wiener Juden schüft ihre Entrüstung aus über die mittelst des Erlasses des Wiener Bezirksschulrathes vom 5. September 1898 zunächst den Juden in Wien zugefügte und der gesammten österreichischen Judenschast drohende Rechtsverkürzung; legt Verwahrung ein gegen die Duldung dieser das Gesetz wie das öffentliche Wohl und Rechtsgefühl verletzenden Unterwühlung des Bürgerfriedens und beschließt, diese Kundgebung zur Kenntnis der hohen Unterrichtsverwaltting zu bringen und dieselbe mittelst einer Massenpetttion um Aufhebung dieses Erlasses und aller auf Grund desselben bereits erfolgten Verfügungen zu bitten. Nachdem Dr. Fialla geschloffen hatte, versuchte Herr Anninger in Erinnerung an seine Absicht, womöglich keine Reden „über sich ergehen" lassen zu müssen, die Resolutton sofort zur Abstimmung zu bringen. Da die Versammlung lebhaft gegen diese Absicht des Präsidenten demonsttterte, so sah er sich geuöthigt, noch einigen Rednern das Wort zu ertheilen. Der nächstfolgende Redner, Ortsschulrath Strauß, der mit einem Kinderstrike drohte, wendet sich gegen die confessionelle Schule, die so vielen Juden jetzt annehmbar scheine. Einen Sturm des Missfallens bei den Zionisten rief der Redner dadurch hervor, als er es lebhaft beklagte, dass jüdische Eltern an den Succothfeiertagen ihre Kinder nicht in die Schule geschickt hätten, weil es die Religionslehrer so verlangt hätten. Es sprachen noch Herr R u s ch i tz k a, Dr. O f n e r und Hofrath K a r e i s. Man kennt die Gewandtheit des letzteren, der es gerne allen, selbst den entgegengesetztesten Parteien recht machen möchte. Bei dem entwickelten Freiheitsgefühl des Redners, das er ja einmal im Parlament in einem berühmt gewordenen Ausspruch documentierte, ist es selbstverständlich, dass er vor der confessionellen Schule warnte und ihr sogar den Schimpf der confessionellen Classen noch vorzog. Als Beruhigung sollte wahrscheinlich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.