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Die Welt · 1898-07-01 · 26 (1.7.1898) · p. 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
2 (1898)
Issue
26 (1.7.1898)
Article
Die argentinischen Greuel
Date
1898-07-01
Page
6 (sequence 4)
Language
German
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JPkOWr Nr. 26 gefügig zu machen und für seine Hartnäckigkeit zu bestrafen, wurde er in der Weise, rvie es das Bild zeigt, in den Block gespannt. Acht Stunden lang musste derUnglückliche in dieser Stellung verharren. Die übrigen Colonisten, die ebenfalls nicht unterschreiben wollten, wurden fünf Tage lang im Gefängnisse gehalten, und erlangten nur dadurch ihre Freiheit, dass die Colonisten von Moisesville das argentinische Ministerium telegraphisch um Hilfe baten, und dass die gesammte Presse diesen empörenden Scandal besprach. Dadurch sah sich der Gouverneur veranlasst, die Gefangenen in Freiheit zu setzen. Warum Zeinstecher so hart bestraft wurde, hat sich erst später herausgestellt. Der Administrator Kohen hatte umsonst versucht. die Tocyrer Zeinstechers zu seiner Geliebten zu machen, und hat sich auf diese edle Weise gerächt. Zeinstechers weiteres Schicksa war ein trauriges. Bon der Administration verfolgt, gerieth er in immer größere Noth, so dass er schließlich seinen Colonialbesitz im Stiche lassen und sich von Moisesville entfernen musste. Er lebt jetzt in den kümmerlichsten Verhältnissen in Buenos Aires. Auch die übrigen Colonisten von Moisesville bekamen noch die Macht des Herrn Kohen zu spüren. Ueber Moisesville war förmlich der Ausnahmszustand verhängt. Die Polizisten durchstreiften fortwährend die Colonie. Jede Versammlung der Colonisten war verboten. Nicht einmal zu zweien durften sie auf der Straße gehen Die Brüder Makler, die dieses Verbot nicht beachtet hatten, wurden ins Gefängnis geworfen, das heißt, in einen finsteren, feuchten Keller, der sich bei jedem Regen mit Wasser füllt. Als der Colonist B ermann sich die Frage erlaubte, warum man die Beiden eingesperrt habe, wurde er selber ins Gefängnis geworfen. Bald war das Kellergefängnis voll. Auch Frauen mussten dort schmachten. Diese Vorgänge erregten wieder die Empörung der Oeffentlichkeit und der Presse, so dass sich der Provinz-Gouverneur veranlasst sah, eine Untersuchung einleiten zu lassen. Das Unglück wollte es, dass der damit betraute Polizei-Commipär eben der Freund Kohens war, von dem bereits früher erzählt wurde. Das Resultat der Untersuchung war dementsprechend. Die Colonisten mussten neue Misshandlungen und Gefängnisstrafen über sich ergehen Zu diesem Vorgehen Kohens passt auch seine Handlungsweise in einem der zahllosen Fälle, die das Gewissen dieses Mensch rn beschweren. Die zehnjährige Tochter des Colonisten Sinai erhielt von einem Ochsen einen Stoß in den Kopf. Der Vater des Kindes, der den Vorgang aus der Ferne mitangesehen hatte, stürzte herbei, brachte das Krnd eiligst nachhause und eilte dann in die Administration, wo sich ein Arzt befand, dessen Hilfe er erbat. Da erklärte Kohen, der Arzt sei nicht für Sinai's Samilie ixr. Sinai musste ohne Arzt abziehen. Als sich der ustand des Kindes am nächsten Tage noch mehrverfchlimmerte, batder ater nochmals flehentlich um ärztliche Hilfe. Diesmal erlaubte es der Herr Administrator, stellte aber dem Arzte kein Pferd zur Verfügung. Als endlich Sinai mit dem Arzte nachhause kam, war das Kind todt. Alle diese Dinge dringen natürlich nicht bis zur Baronin Hirsch. Die Kenntnis der Colonien suchen ihr die Administratoren- und Directoren dadurch zu verschaffen, dass sie Photographien der schönsten Plätze in und um den Colonien Herstellen lassen, wahrscheinlich nur, um ihr Freude zu machen, werden nur solche Gebäude photographiert, die man eigens zu diesem Zwecke hat schön herausputzen lassen. Ebenso müssen die Colonisten sich in Feiertagskleidern photographieren laffen. Aus den Albums dieser Photographien lernt die Baronin Hirsch ihre Colonien kennen. ... (Fortsetzung folgt.) & Der rwrite Vieler Congress. Der „Jewish Chronicle" macht wieder die vorjährigen Attaquen. Es ist den Herren nicht gelungen, den ersten Congress zu vereiteln. Der zweite wird ihre Machenschaften abermals zu Schanden werden laffen. Unter den hinterlaffenen Papieren des Profeffors Schapira fand sich auch ein Antrag für den zweiten Baseler Congress, welcher als Antwort auf einen ähnlichen Artikel, wie es der des Dr. Kaminka ist, von dem Verstorbenen niedergeschrieben wurde. In diesem Antrag heißt es: Berläumder und Denuncianten werden zum Congress überhaupt nicht zugelaffen. * * * Ein fast gleichlautender Antrag wurde, unabhängig und ohne Kenntnis von dem Antrag Profeffor Schapiras, von dem Archttecten Oscar Marmvrek in Wien dem Actionsconiite übergeben. Gegen die Absicht des Archttecten Marmorek, welcher dem Congreffe Pläne zum Baue eines Conzresshauses in Basel vorzulegen beabsichtigt, wendet sich ein Gcsinnungsgenoffe aus Tirol. Obwohl der Bau als Symbol der wiedererstandenen Einigkeit und als sinnfälliger Ausdruck des Willens des jüdischen Volkes gedacht ist, sich selbst wieder sein Haus zu erbauen, findet unser hochgeschätzter Gesinnungsgenoffe, dass der Antrag vor allem bedeutend verfrüht sei. Außerdem wehrt er sich dagegen, dass das projektterte Congresshaus, etwa durch eine freiwillige Steuer aufgebracht werden solle, wie es die Schekelgelder sind. Dass private Zuwendungen die nöthige Summe ergeben, hält er für schwer möglich, und eine derartige Actton auch für unopportun. Noch sei es nicht an der Zeit, die Kelle zur Hand zu nehmen, so lange die Zionisten des Schwertes zum Kampfe nicht entrathen könnten. Erst wenn die öffentliche rechtliche Heimstätte in Palästina Thatsache geworden sei, würde man frohen Herzens an den Bau eines Congresshauses in Basel gehen können. — Wir haben diesen Ausführungen geziemend Raum gegeben, glauben aber, dass eine Discuffion über den Arttrag wohl erst am Congreffe selbst Wert haben wird. Die zionistischen Stndentenvereine von Bern und Züttch haben das Actionscomite um die Autorisation zur Einberufung eines Studententages der akademischen ziorttstischen Vereine ersucht. Dem Ersuchen wurde Folge gegeben. Der Studententag soll unmittelbar nach dem Congreffe in Basel stattfinden. Wegen Raummangels können wir den umfangreichen Entwurf der Geschäftsordnung für den II. Baseler Congress in der vorliegenden Nummer nicht veröffentlichen.

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