Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 2 (1898)
- Issue
- 8 (25.2.1898)
- Article
- Die französische Civilisation
- Date
- 1898-02-25
- Page
- 5 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3315709-3315742-3315751-3357594--04488-3357691- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 8 Seite 5 haben, nicht mehr entrathen können. Drumont hatte beim ersten Dreyfusprocesse die besten Informationen. Ihm gegenüber fiel das Amtsgeheimnis weg. Und Rochefort wurde die Ehre zutheil, persönlich vom Adjutanten des Generalstabchefs aufgesucht zu werden, damit er die neuesten „Enthüllungen" in seiner saftigen Manier urbi et orbi mittheile. Die Führer des Landes, das an der Spitze der Civilisation marschiert, im Bunde mit dem Manne, der alles Uebel von den Juden herleitet, und mit dem größten Pamphletisten der Gegenwart. Ist diese Gesellschaft nicht wie geschaffen, um an. „der Spitze der Civilisation" zu marschieren? Unserer heutigen Civilisation wenigstens. Doch sie haben den größten Einfluss aus das Volk. Das ist nicht zu leugnen. Diese Leute beherrschen jetzt die öffentliche Meinung. Sie sind auch die Regisseure des Dreyfusscandales. Sie sind die Herolde einer neuen Etappe der Civilisation, die ihren Inhalt in dem Ruse zusammensasst „Nieder mit den Juden!" Und diese Civilisation, die lassen sich auch die Franzosen gerne gesallen. Aus der einen Seite die Armee als wahre Jncarnation, aus der anderen Seite die Hetzjagd auf die Juden, das sind die Resultate, zu denen die Entwicklung der französischen Nation geführt hat. Deshalb thun die Generale Recht, wenn sie von Monsieur Picquart sprechen. Der Mann gehört nicht zu ihrer Kaste, er ist hinter seiner Zeit zurückgeblieben. Darum wird Esterhazy nach seiner Vernehmung, bei der er den Vertheidigern keine Frage beantwortete, stürmisch bejubelt, darum soll der alte Ofsicier und langjährige Lehrer derMilitärschule G r i m m a u r discipliniert werden, darum werden Zola, Clömenceau, Leblois und die Anderen mit dem Tode bedroht. „In die Seine", so lautet der Ruf der Civilisation in Frankreich. Und nun die „unabhängigen" Richter. Der schneidige Präsident, der erklärt, im Gerichtssaale sei er der Herr: der alles hintanhält, was den Angeklagten entlasten könnte, und alles protegiert, was ihn heräbsetzen kann, der Generalstaatsanwalt, der fast theilnahmslos auf seinem Platze sitzt, da er schon längst weiß, wie die Sache enden wird, das sind zwei Typen der Civilisation. Gleiches Recht füralle, solange nicht von oben oder unten ein Befehl kommt, dass es anders sein muss. Sie sind wert, als Zeugen des menschlichen Fortschrittes zu dienen, als Beispiele der Justizpflege am Ende des neunzehnten Jahrhunderts. Die Männer Frankreichs aber, die anders über die Gebote der Civilisation denken und über den Fortschritt der Menschheit, sehen ihrer Verurtheilung entgegen. Auch ihr Schicksal wird dem künftigen Culturhistoriker als Document der Civilisation unseres Jahrhunderts dienen. Spionagesystem, Säbelherrschaft, Corruption in den höchsten Kreisen und Antisemitismus, sie illustrieren den Fortschritt in Frankreich. & Sachverständige im Schreibfache. Bon Dr. O. Kokesch. „Ich möchte auch Einer werden, möchte gerne wissen, wie ich es anstellen muss, dass ich Einer werde, möchte wissen, ob es eine Methode gibt, welche untrüglich seststellt, dass eine bestimmte Schrift von einer bestimmten Hand herrührt, welche Wissenschaft diese Methode lehrt, an welcher Schule man sich diese Wissenschaft aneignet, und durch welche Autorität bestätigt wird, dass man diese Wissenschaft erworben. Ein Schuster darf sich nicht unterfangen, einen Stiesel anzusertigen, ein Kräutler Kraut einzusäuern, ein Riemer einen Riemen zu schneiden, bis er nicht nach vorgeschriebener Lehrzeit und strenger Prüfung den Befähigungsnachweis erbracht. Wo es sich aber um die höchsten Güter der Menschen handelt, um Freiheit, Ehre und Unbescholtenheit, da darf. jeder kommen, der sich einbildet, ein untrügliches Mittel zu Erkennung von Handschriften zu besitzen, um sein schwerwiegendes Urtheil abzugeben, ohne dass es Einem nur einsällt zu ftagen, wo er diese schwere Kunst gelernt, von wem er zur Ausübung derselben das Besähigungszeugnis erhalten." U.M'.So ungefähr begann mein Plaidoyer in einer Strafverhandlung vor dem Bezirksgerichte Mödling im Lctober 1890, wo ich einen Clienten gegen eine Ehrettbeleidigungsklage, welche sich aus das Gutachten eines Sachverständigen im Schreibsache stützte, zu vertheidigeir hatte. prjj Der Sachverhalt war kurz folgender: Herr L. sJi. erhielt einen anonymen Brief, in welchem dessen Gattin Handlungen vorgeworfen wurden, in denen sie das Delict der Ehrenbeleidigung erblickte. Sie vermuthete in meinem Clienten, dem Schauspieldirector einer Sommerfrische in der Umgebung Wiens, den Schreiber desselben, weil die Schrift des incriminierten Briefes der seinen ähnlich war, und überreichte gegen ihn die Klage. Der Angeklagte, ein Mann von 04 Jahren, mit dem ehrlichsten und gutmüthigsten Gesichte von der Welt, erkannte die zur Schrifrvergleichung vorgelegten Briefe als die seinigen an, betheuerte jedoch nachdrücklichst, den incriminierten Brief nicht geschrieben und auch keinen Grund dazu gehabt zu haben. Die außer der Schriftähnlichkeit von der Klägerin angegebenen möglichen Motive waren hinfälliger Natur. Ter Richter beschloss einen Sachverständigen im Schreibfache einznvernehmen. Derselbe prüfte die Schriften und erklärte mit apodiktischer Gewißheit, dass die verglichenen Schriften von derselben Hand herrühren. Unter Anderem war sein Hauprargument dies, dass der Punkt auf dem „i" an beiden verglichenen Schriften einen Buchstaben weiter nach rechts zu stehen komme. Das Urtheil lautete auf Schuldigerkennung nud stützte sich auf das beschworene Gutachten des Sachverständigen. Ich ergriff gegen dasselbe die Berufung, in welcher ich den Wert eines solchen Gurachtens im Allgemeinen bestritt und das vorliegende Gutachten insbesondere bekämpfte. Es wurden aber auch große Anstrengungen gemacht, den wirklichen Schreiber des Briefes zu eruieren, was auch gelang, so dass ich die Vorladung desselben vor das Appellgericht beantragen konnte. Das Appellgericht lud diesen Zeugen und zwei Sachverständige im Schreibfache vor. Diese erklärten übereinstimmend, dass der incriminierre Brief vorn Angeklagten nicht geschrieben fei, es sei die Schrift eines - zehnjährigen Kindes. Wer wirklich den Brief geschrieben hatte, war - - eine Matrone. Ties wurde von ihr selbst als Zeugin vor Gericht bestätigt. Ich glaubte dieses eclatante Beispiel der Verläßlichkeil von Gutachten der sogenannten Sachverständigen im Schreibfache zu einer Zeit veröffentlichen zu sollen, wo der durch nichts begründete Glaube an ein solches Gutachten über einen wahrscheinlich Schuldlosen, über dessen Familie und über eur ganzes Land großes Unheil gebracht hat. Es ist nur die Frage, ob man dem Gutachten eines Berrillvn, wenn der Beschuldigte nicht ein Jude wäre, die gleiche Bedeutnng beigemessen hätte. & Die jüdische Presse und der Zionismus. Bon I. de Haas. Das Schicksal scheint mich zum Journalisten und noch dazu zum jüdischen Journalisten bestimmt zu haben. Ich will dafür meine Revanche nehmen, indem ich über die einschlägigen Fragen, die ich genau kenne, und die einer Untersuchung wert sind, etwas schreibe. Vor einigen Jahren veröffentlichte ich einen Aufsatz im ..American Hebrew“, in dem ich meine amerikanischen Collegen beschwor, doch tiefer in ihren Betrachtungen und weniger trivial in ihren Informationen zu sein. 'Derselbe wurde in der jüdisch-amerikanischen Presse lebhaft diskutiert und blieb auch nicht ohne Einfluss. Lasten Sie mich die jüdische Presse nach einer anderen Richtung hin kritisieren, und zwar in ihrem Verhalten gegenüber dem Zionismus. Es ist merkwürdig, dass die Juden, die der Journalistik angehören, zum großen Theile Zionisten sind, dass hingegen die