Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 2 (1898)
- Issue
- 3 (21.1.1898)
- Article
- Die neue Civilprozeßordnung
- Date
- 1898-01-21
- Page
- 5 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 3. jn^wde Seite 5. Wie könnten wir da erst verlangen, dass die Regierung unsere Interessen wahren oder die nichtjüdischen Abgeordneten unsere Rechte vertheidigen sollen! Dieselbe Lauheit, ja Rücksichtslosigkeit gegenüber den Interessen ihrer Wähler legten auch die genannten jüdischen Abgeordneten an den Tag gegenüber den harten, die verfassungsmäßig garantierte Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit der Juden gefährdenden Bestimmungen der neuen Cioilprocessordnung über UI. Saöbalh rrnd die jüdische« Keierlage. Bisher galt darüber folgendes Gesetz: „Die Juden sind an ihren Festtagen nicht vor Gericht zu fordern und die Gerichtsbehörden, die sich ein genaues Berzcichnis der jüdischen Festtage zu verschaffen haben, zur Nachahmung anzuweisen. Die Israeliten haben im Jahre, ohne den wöchentlichen Sabbathtagcn, dreizehn Feiertage, und zwar: (folgt die Aufzählung)". (Hofdecret vom 17. Jänner 1818, Nr. 1405 S.-G.-S.). Ein Jude durfte also am Samstag oder Feiertag keinesw e g s vor Gericht geladen werden. Hat es der Richter trotzdem aus Derschen oder Chicane gethan, so brauchte der Dorgeladcne nicht zu erscheinen. Wurde er verurtheilt, so hatte er das Recht der Nullitätsbeschwerde. Zu den taxativ aufgezählten Nullitätsgründen gehört folgender: „Gesetzwidrige Anordnung einer Tagsatzung in d.n Ferien." (Hofdecret vom 16. Juni 1788, Nr. 844, J.-G.-S. Punkt 4.) Diese Bestimmungen sind jetzt aufgehoben und an ihre Stelle treten neue. Vorerst der § 221 der Civilproccssordnung. Er lautet: „An Sonntagen, sowie am Wcihnachtstagc dürfen Tagsatzungen nicht abgchalten werden. Die Anberaumung einer Tagsatzung auf einen anderen Feiertag ist nur bei Gefahr im Verzüge zulässig. Welche Tage im Sinne des Gesetzes als Feiertage zu gelten haben, wird durch Verordnung bestimmt." Es fällt da sofort auf. dass der Sabbath und die jüdi- . scheu Feiertage nicht mehr wie bisher gesetzlich als Feiertage anerkannt, ja, im Gesetze nicht einmal erwähnt werden. Diese Anerkennung bleibt erst einer ministeriellen Verordnung überlassen. Die Ministerialverordnung wurde auch dieser Tage publiciert, und mittelst derselben die Samstage und dreizehn jüdischen Feiertage als Feiertage im Sinne des Gesetzes anerkannt. Aber der nächste Minister kann diese Verordnung ändern, ohne dass jemand das Recht hätte, ihn dafür zur Verantwortung zu ziehen. Er kann unseren Samstag und unsere Feiertage anerkennen, aber es besteht kein Gesetz, das beispielsweise den Herrn Dr. P a t t a i, sobald er das Ziel seines Strebcns, das Justizportefeuillc, erreichen sollte, hierzu zwingt. Der Samstag und die jüdischen Feiertage entbehren aber nicht blos der gesetzlichen Anerkennung, sic stehen auch in ihrer rechtlichen Bedeutung den Sonntagen nach. An Sonntagen sowie am Weihnachtstage darf keine Tagsatzung abgehalten werden, hingegen an Samstagen und jüdischen Feiertagen kann ein Jude — im Gegensätze zu dem bisher geltenden Gesetz — „bei Gefahr im Verzug" zu einer Tagsatzung vorgeladen werden. Was heißt Gefahr im Verzug? Das hat der Richter selbst nach freiem Ermessen zu entscheiden. Nicht einmal „die Gefahr eines erheblichen Schadens" ist notwendig, denn dieser Passus wurde vom Juftizausschuss aus der ursprünglichen Fassung des § 142 in der Regierungsvorlage (688 der Beilage zu dem stenographischen Protokoll des Abgeordnetenhauses. IX. Session, 1893. S. 41) gestrichen. Es genügt, die Meinung des Herrn Bczirksgerichtsadjunkten, dass „Gefahr im Verzüge" sei, um strenggläubige Juden am Samstag oder hohen Feiertag-m in Cioilsachen vor Gericht zu citieren. Erscheinen sie nicht, so steht ihnen gegen die richten liche Entscheidung gar kein Rechtsmittel zu, denn der Nichligkeitsgrund des erwähnten Hofdecrets vom 16. Juni 1788 besteht nicht mehr und der im § 477, alinsa. 4 der neuen Civilprocessordnung geforderte „ungesetzliche Vorgang" ist bei der großen Elafticität des Begriffes „Gefahr im Verzug" schwer nachweisbar. Welch' entsetzliches Gebiet für neue richterliche Chicanen, Dcmüthigungen und psychische Quälereien, unter denen schon ohnedies die armen galizischen Juden an vielen Orten zu leiden haben. Das neue Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Wir haben gezeigt, was es unseren Volks- und Glaubensgenossen bringt. Und wenn sie unter seinen Härten stöhnen werden, so mögen sie nicht vergessen, welche jüdische Abgeordneten ihm zugestimmt haben. Dr. S. R. Landau. Pariser Brief. Paris, 14. Januar 1898. „Die Comödie ist zu Ende, die Tragödie beginnt". So schrieb eine Zeitung nach der Freisprechung Esterhazys. Daß wirklich das Vorgehen des Kriegsgerichtes eine Comödie und noch dazu eine recht jämmerliche Comödie gewesen ist, daran ist wohl ein Zweifel unmöglich. Leider ist es auch wahr, daß setzt die Tragödie beginnt, die Tragödie eines Märtyrers, einer Familie, die tagtäglich öffentlich beschimpft wird, des ganzen jüdischen Volkes, dem ein neuer Schandfleck angehefiet werden toll. Man muss cs leider sagen, das Traurigste an der ganzen Sache ist, dass der durch nichts erwiesene Verrath dieses einzelnen Juden zu einem neuen Brandmal umgcwandelt wird, das man dem ganzen jüdischen Volke aufdrückcn möchte. Mn Recht bemerkt Bernard Lazare in seiner jüngst erschienenen Brocbure, dass gerade so wie das von Pontius Pilatus vergossene Blut Christi über das Haupt der Juden gekommen sei, auch für dieses Verbrechen, das angeblich von einem Juden begangen worden ist, wieder einmal alle Juden zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Sinne schrieb denn auch Edmond Lepelletier nach dem Proccsse Esterhazys: ..Es war ein großer Fehler der Juden, daß sie den Anschein erweckten, als ob sie sich mit Drcyfus solidarisch erklärten". Herr Lepelletier vergisst eben, dass es immer und überall usuell ist, unserem Volke eine gemeinsame Verantwortlichkeit für alles das zuzuschieben, was der Einzelne begangen hat. So hat immer die Gesammtheit für den oder für die Einzelnen leiden müssen und wenn sie sich noch so sehr dagegen wehrte. Jetzt aber handelt cs sich gar nicht darum, von uns Juden diese Verantwortlichkeit abzuwälzen, sondern darum, nachzuweisen, dass der Jude das Verbrechen gar nicht begangen har, dessen man ihn bezichtigt. Freilich will man es durchaus nicht zugeben, dass es nur die jüdische Herkunft Drcyfus' ist, welche es veranlasst hat, dass er so ohne viel Federlesens vor die Richter gestellt und so hart bestraft wurde. Und doch weisen die Vorkommniffe der letzten 14 Tage mit unerbittlicher Klarheit darauf hin, dass es sich in der That um den Juden und nicht um den Officier Drcyfus gehandelt hat. Seit Beginn seiner Laufbahn hat diesem Officier sein Judenthum Zurücksetzungen und Kränkungen verursacht. So hat er sich mit einer niedrigeren Rangsnummer nach seiner Prüfung in der ..Ecole militaire" begnügen müssen, und so hat ihn der Judenhass verfolgt bis in sein Bureau im Generalstabe. Ist es da verwunderlich, dass sich nur irgend einer finden musste, der ihn, den jüdischen Officier, als Urheber des Bordereaus bezeichneie, um die Justiz mir einer Schnelligkeit und Scrupellosigkeit Vorgehen zu sehen, wie das bei einem nichtjüdischen Officier einfach ausgeschlossen gewesen wäre? Dieser ganze widerliche Geist spiegelt sich z. B. treulich in der Anklagesckirift von Ormescheville ab. So sind die Leute beschaffen, die leichten Herzens einen Mann von ehrenhaftem Vorleben und makellosem dienstlichem Verhalten in den Kerker werfen. Es ist ja nur ein Jude, dem das geschieht. Wer immer die Anklageschrift gelesen hat, muss zugcbcn, welche ganz unglaubliche Wichtigkeit man den geringsten Dingen zuerkannr hat, wenn sie sich nur zu Ungunsten des Verurtbeilten verwenden ließen. Und was für ein weites Gebiet hat man den Combinationcn eingeräumt! Mehrere incriminierte Briefe sind offenbar nicht von Drcyfus geschrieben — folglich har er die Worte durchgezeichnet, nm di' Richter irrezusühren. Bei verschiedenen Hausdurchsuchungen hat man nichts Gravierendes gefunden. Was ist klarer, als dass er alle Briefe, die ihn compromitneren konnten, verbrannt hat? Und in der Weise wurde bis zum Ende