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Die Welt · 1914-07-10 · 28 (10.7.1914) · p. 720

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Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
28 (10.7.1914)
Article
Das System des jüdischen Nationalfonds
Date
1914-07-10
Page
720 (sequence 3)
Language
German
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720 Nr. 28- DIE^ELT 1. auf die Landarbeiter Palästinas, 2. auf Arbeiter außerhalb Palästinas und Leute mit einigen tausend Francs und 3. „auch auf vermögende Juden, die eingesehen haben usw.“ Eine glänzende Bestätigung meiner Behauptung! — Daß Arbeiter ohne Geld, innerhalb und außerhalb Palästinas, und daß Leute mit zu wenig Geld — also d i e Kategorien, denen Kauf nicht möglich ist, für die Erbpacht sind, ist wirklich nicht Gottes Wunder! Bei den vermögenden Juden aber sind es sofort nur die paar weißen Raben, die „eingesehen haben“ usw. — die Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Wenn wir nun gar den berühmten „Agrarkredit“ hätten, und wenn dieser einigermaßen mit offenen Händen Kredit gewähren könnte und wollte, so bezweifle ich stark, ob von den Kronzeugen der Kölner Zuschrift sub 1, 2 und 3 allzu viele standhaft bleiben würden. Ich glaube, die meisten würden lieber statt dem Nationalfonds die Pacht des Pächters . . . der Agrarbank die Zinsen und Amortisation des Erwerbers zahlen, und ganz besonders, wenn zwischen diesen beiden Modalitäten kein großer pekuniärer Unterschied besteht. So wenig ist die „Neigung“ zur Erbpacht heute noch prinzipielle Bevorzugung, und so sehr ist sie eine Muß- Sache! Ich stelle dem Hauptbureau gern anheim, hierüber die Meinung seiner Direktoren einzuholen. Die „Erziehung“ der an der Kolonisation direkt interessierten jüdischen Öffentlichkeit zu einem Verständnis der Vorteile der Erbpacht und des nationalen Obereigentums halte auch ich für wichtig, aber heute hält man noch nicht so weit, und auch das biblische Argument ist praktisch wenig wirksam. Gerade die religiösesten Kolonisten in Palästina dürften z. B. von einem Verzicht auf privatestes Eigentum an Land am weitesten entfernt sein. Die Kölner Zuschrift bestreitet, daß der Nationalfonds sich gegen jüdisches Privateigentum im Lande wepde. Mit Kanonen und Bannflüchen tut er es einstweilen auch nicht. Aber in dem betreffenden Absatz selbst ist von den („von Oppenheimer so überzeugend geschilderten“) „Schädenund Gefahren des privaten Grundeigentums“ (!) die Rede. Ich glaube, dies genügt. Bei solcher Meinung i s t der Nationalfonds eben gegen das private Grundeigentum und müßte es (bei solcher Meinung) auch sein. . Bevor ich nun mit der Erwiderung auf die weiteren Hauptpunkte der Kölner Zuschrift (nämlich die von der Bodenspekulation und von den sozialreformerischen Zwecken des Nationalfonds) schließe, will ich einige kleinere Punkte noch zu erledigen suchen. Die Sicherung des jüdischen Besitzes durch dahingehende Bestimmungen von Kolonien usw. macht die Sicherung durch das Obereigentum des Nationalfonds nicht überflüssig. Zwei Sicherungen sind besser als eine, und die durch größere Organisationen sind sicherer als durch Einzelkolonien. Unter welchen Bedingungen der Nationalfonds sein Vorkaufsrecht ausüben solle, habe ich in jenem Artikel nicht gesagt. Die Kölner Zuschrift bemängelt dies, aber ich hoffe, der Leser wäre mir dankbar gewesen, wenn er hätte ahnen können, was der Nationalfonds ihm zugedacht hat. Der Artikel schien mir übrigens ohnehin schon zu lang. Anderenfalls hätte ich gern mehr über Oppenheimers Broschüre gesagt. Als selbstverständlich erscheint mir jedenfalls, daß der Nationalfonds sich gegen fingierte Meistangebote wird schützen können. Er muß ja auch nicht von seinem Vorkaufs recht in jedem Falle Gebrauch machen. Für die Vorteile, die nach meinem Vorschläge das Obereigentum des Nationalfonds dem Einzelkäufer bietet, wird jener übrigens gern seine Gegenverpflichtung so fassen, daß er außer der Offenhaltung der Option für den Nationalfonds überhaupt nur an Juden und unter Weitergabe dieser Optionsverpflichtung verkaufen darf. Das garantiert die Sicherung des jüdischen Besitzes absolut und. schützt den Nationalfonds gegen jede Ausbeutung mittelst fingierter Meistangebote, denn das Vorkaufsrecht geht ihm ja durch keinen Besitzwechsel mehr verloren! Unverständlich aber ist mir die zweite Hälfte des drittletzten Absatzes der Kölner Zuschrift. („Soll etwa der Boden zum Schätzungswerte erworben werden, dann wäre der Nationalfonds genötigt, den gesamten Wertzuwachs Privatpersonen zuzuführen, ohne dafür ein Aequivalent zu erhalten.“) — Das Aequivalent wäre doch eben der (reelle) Wertzuwachs! Und was will der Nationalfonds dagegen haben, den reellen Mehrwert einem Juden zu bezahlen, da er es doch jederzeit einem Nichtjuden gegenüber tut. Oder kaufte der Nationalfonds bisher nur solche Böden, an denen der Verkäufer nichts verdienen wollte? Die Sicherung des nationalen Charakters des Landes durch jüdische Arbeit (vorletzter Absatz) -kann ebenfalls durch geeignete Vorbehalte bei der Abgabe von Ländereien des Nationalfonds erzielt werden. Und nun zum Thema der Bodenspekulation und den sozialreformerischen Zwecken des Nationalfonds. Was man bei uns so summarisch als „Bodenspekulation“ abtut, ist sehr häufig ein so legitimes und anständiges und kolonisationsförderliches Geschäft wie die Kreditgewährung gegen Zinsen oder wie Brotverkauf gegen Geld. Auch die letzteren Geschäfte können ausarten, und man spricht dann von Geldwucher und Brotwucher. Ich könnte (und will gelegentlich) Modalitäten der Bodenspekulation aufzeigen, die kolonisatorisch und sogar auch national und sozial mehr leisten können, als die gesamte bisherige Tätigkeit des Nationalfonds auf dem Gebiete der Erbpacht. Mit den verstiegenen Ideen derer, die Tel -Awiw ausrotten möchten, weil an dortigen Parzellen Geld verdient wurde, oder die Pethach- Tikwah zur Hölle wünschen, weil es dort schwer ist, für Arbeiteransiedlung Boden zu bekommen, oder die Jerusalem aus dem jüdischen Besitzstand streichen möchten, weil dort mancherlei zu wünschen übrig ist, — mit solchen kommen wir nicht vorwärts. Ganz besonders merkwürdig ist es auch mit den sozialreformerischen Zwecken des Nationalfonds. Die sozialen Gesichtspunkte in allen Ehren. Sie sind auch mir nicht fremd. Aber für diejenigen, die die Lösung der Judenfrage nur gleichzeitig mit der der sozialen Frage durchführen wollen, habe ich nicht viel übrig. — Einen Sozialreformer, der seine erste sozialreformerische Tat nicht vor der gleichzeitigen Lösung der Judenfrage verwirklichen möchte, würden seine Genossen jedenfalls — mit Recht — in, sagen wir höflich, einem speziellen Institut unterbringen. Die Schwierigkeiten der jüdischen Lage zu mildem, ist schwer und kompliziert genug. Wir brauchend uns nicht durch die Verquickung mit ebenso schweren und oft noch schwereren außerjüdischen, allgemein-menschlichen Problemen noch zu erschweren und zu komplizieren. Jene Probleme sollten wir vorerst nur da mit heranziehen, wo sie unsere Arbeit erleichtern und beschleunigen können. Und zum Schluß eine Frage! Auf den Hauptpunkt meiner Ausführungen — die Etablierung des „Obereigentums“ a 1 s eines Mittels, auch den bisherigen jüdischen, privaten und gesellschaftlichen Landbesitz in Palästina national zu sichern, geht die Kölner Zuschrift nicht ein. Hält man es für unwichtig? Oder weiß man einen besseren Weg?

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