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Die Welt · 1914-03-27 · 13 (27.3.1914) · p. 321

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Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
13 (27.3.1914)
Article
Das Ergebnis des Jahres 1913
Date
1914-03-27
Page
321 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 13 321 DIESfeELT stehen, dasselbe zu tun, wozu sich die italienischen Großgrundbesitzer in immer steigendem Maße entschließen: Sie geben den seit zwei Jahrzehnten entstandenen Genossenschaften von Landarbeitern und Kleinbauern ihre Ländereien gegen einen Pachtzins, der ihnen die Rente sichert, in Bewirtschaftung und Verwaltung. Wenn die jüdischen Kolonisten in ein ähnliches Verhältnis zu den Arbeitern, der benachbarten Siedlungen treten, so erlangen die letzteren ein gesichertes Arbeitseinkommen, so daß Haus und Garten eine willkommene Ergänzung für die Arbeiterfamilie darstellen. Dort, wo es nicht möglich ist, den Arbeitern diese ständige Beschäftigung in Aussicht zu stellen, müssen sich die Kolonisationsgesellschaften bei Anlage derartiger Arbeitersiedlungen die Frage vorlegen, ob sie den Arbeitern nicht auf andere Weise den wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg garantieren können, ohne den das Streben, die jüdischen Arbeiter im Lande festzuhalten oder in größeren Massen ins Land zu bringen, ebenso aussichtslos bleiben muß, wie die Maßnahmen in Europa, den Zwergbauem mit Hilfe des Häuslertums usw. an den Großgrundbesitz zu fesseln und von der Auswanderung übers Meer abzuhalten. Dieses Problem ist dort nicht vorhanden, wo der Arbeiterheimstättenfonds die Arbeitersiedlungen auf dem Boden des Nationalfonds im Anschluß an die Domänen und Betriebe des letzteren errichtet. Wir haben schon im Kapitel über die Baumspende auf die Notwendigkeit hingewiesen, unsere Pflanzungen nach Abschluß des administrativen Stadiums, den Arbeitern selbst in Bewirtschaftung zu geben. Auch in der Nähe der genossenschaftlichen Betriebe, die hauptsächlich auf Ackerbau beruhen, können im Umkreise Siedlungen von Erbpächtern entstehen, die außer der Pflege ihrer Gartenwirtschaft eine gesicherte Beschäftigung auf dem genossenschaftlichen Hauptgute finden. In seinem Entwürfe der Siedlungsgesellschaft hat bereits Oppenheimer die Ansetzung von solchen Erbpächtern auf den Außenschlägen des Gutes vorgesehen. Bei derartigen Erbpächtersiedlungen aut den Nationalfonds- Besitzungen kann das Verlangen nach mehr Land keine Gefahr für die Kolonie werden, weil sie in diesem Falle über mangelnde Beschäftigung nicht klagen können. Der Nationalfonds wird auf seinen Domänen so viele Arbeiter ansiedeln, als zur Bewirtschaftung seiner Güter möglich ist und in ein dauerndes Arbeits- und Pachtverhältnis zu der Arbeitersiedlung Noch einen Vorzug hat die Anlage von Siedlungen durch den Arbeiterheimstättenfonds auf den Besitzungen des Nationalfonds. Die auf unseren Betrieben beschäftigten Arbeiter bieten bei der Verzinsung und Amortisation des für Haus und Garten investierten Kapitals größere Sicherheit als jene in den Privatkolonien beschäftigten, da auf den Nationalfondsbetrieben die Tilgungsraten auf dem Wege der Lohnverrechnung zurückgezahlt werden. Andererseits hat der Inhaber von Haus und Garten auf Nationalfondsdomänen auch noch den großen Vorteil, daß er durch sein gesichertes Arbeitseinkommen eine Kreditfähigkeit gegenüber anderen Institutionen erlangt. Er kann, wenn er sein Fach genügend erlernt hat, von Kreditinstituten Darlehen erhalten, die es ihm ermöglichen, durch Zukauf von Milchvieh und Geflügel seine kleine Wirtschaft auszugestalten und zu intensivieren. So ist der Arbeiterheimstättenfonds berufen, eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen. Er soll einem in furchtbarer Knechtschaft schmachtenden Volksteil, den Juden des barbarischen Yemen, ein menschenwürdiges Dasein auf dem Väterboden verschaffen; er ist ein widitiges Mittel, die Wohnungsnot der einwandernden Arbeiter und deren schmerzliche Folgeerscheinungen zu beheben; er kann dazu beitragen, den Kolonien, die die Bedeutung der jüdischen Arbeit in nationaler und sozialer Hinsicht erkannt haben, die Heranziehung von jüdischen Arbeitern zu erleichtern, allerdings unter der von uns erörterten Voraussetzung, daß die jüdischen Grundbesitzer die genossenschaftlichen Arbeits- und Pachtmethoden akzeptieren, welche mit so glänzendem Erfolge in Italien angewendet werden und den italienischen Arbeiter davon abhalten, seine Heimat zu verlassen. Trotz alledem kann der Arbeiterheimstättenfonds nicht als der wichtigste Hebel unserer Kolonisationstätigkeit betrachtet werden. Die Anlage derartiger Arbeitersiedlungen hat die Entstehung von Nationalfonds-Domänen oder von Großgütem und Plantagen zur Vorbedingung. Es kann aber nicht unser Ideal sein, den privaten Großgrundbesitz zu fördern, oder ihn gar zur Grundlage der Erneuerung und sozialen Gesundung unseres Volkes zu machen. Der Großgrundbesitz bedeutet in der ganzen Welt Entvölkerung des Landes und in weiterer Folge die Heranziehung fremdnationaler Arbeit. Selbst dort, wo er, wie in Italien und in neuerer Zeit in Rumänien, seine Ergänzung in Arbeits- und Pachtgenossenschaften findet, führt er den Hauptertrag des Bodens einer rentenverzehrenden dünnen Schicht zu. Die Aufgabe des Zionismus ist es aber, Juden auf Erez Israel bodenständig zu machen, selbst den Grund bearbeiten und sich den vollen Ertrag ihrer Arbeit zu sichern. Wir verkennen nicht die Bedeutung der Heranziehung von Privatkapitalien durch Gesellschaften, wie sie die Achusa-Bewegung erstrebt. Wir würden es sehr begrüßen, wenn recht viele kapitalkräftige Elemente sich dazu entschließen wollten, Plantagen und Besitzungen durch Arbeits- und Pachtgenossenschaften anzulegen und zu bewirtschaften und auf diese Weise immer größeren jüdischen Massen Arbeitsgelegenheit zu geben. Unabhängig von den Bestrebungen dieser Kreise zur Erschließung Palästinas beizutragen, muß aber der Nationalfonds ein Siedlungssystem anbahnen, das eine Massenkolonisation selbstarbeitender jüdischer Bauern ermöglicht, denen der Ertrag ihrer Arbeit ungeschmälert zufließt. Dies erstrebt der Nationalfonds durch ein planmäßiges Zusammenarbeiten der drei ihm angegliederten Zweige: des Genossenschaftsfonds, der Baumspende und der Arbeiterheimstätten. Die Basis seiner gesamten Arbeit bleibt nach wie vor die fortgesetzte Vergrößerung des unveräußerlichen Volkseigentums an Grund und Boden. Spenden-Ausweis der Deutschland. (Adresse: Max Wolisteiner, Berlin- Charlottenburg, Roscherstr. 5.) Vom 6.-13. März d. Js. eingegangen und in Nr. 11 der „Jüdischen Rundschau" detailliert ausgewiesen.JC 1285 79 Russland. (Adresse: Justizrat Dr. M. J. Bodenheimer, Köln, Hansahaus). Vom 8. bis 15. März d. Js. eingegangen und in Nr. 9 von „Erez Israel“ detailliert ausgewiesen.. JL 2034.65 Frankreich. (Adresse: J. Salzmann, Paris 41, rue de la Tour d'Auvergne). Vom 1. Januar bis 15. März d. Js. eingegangen und in Nr. 1 u. 3 des „Echo Sioniste“ detailliert ausgewiesen.JC. 382.59 Schweiz. (Adresse: w. Simon, Zürich, Neugasse 11). Vom 6. Februar bis 20. März d. Js. eingegangen und in Nr. 6, 8, 9, 11, 12 des „Isr. Woche nblattes für die Schweiz*'detailliert ausgewiesen JC 471.03 Galizien. (Adresse*. Dr Gerschon Zipper. Lemberg, Smolkaplatz 1. Für Geldsendungen: Kredit Union, für Keren Kajemeth Lejisroel, Lemberg. Postscheckkonto 98605). Vom 4.—10. März d. Js. eingegangen und in Nr 5 des , Jüd. Tagblatts“ (Beilage) detailliert ausgewiesen.JC- 1704 39 Landessammelstellea Rumänien. (Adresse: M. Heinrich Schein, Ga'atz). Eingegangen durch Mendel Grünberg, Bukarest, und in der „Egalitäten“ detailliert ausgewiesen . . ■ JC 78.— Palästina. Eingegangen vom 1.—31. Januar 1914 und in Nr. 10 von „Erez Israel“ detailliert ausgewiesen . JC. 508.80 Nordamerika. (Adresse: Jewish National Found Bureau for America, New York, 142 Henry Str.) Vom 20.-27. Februar d. Js. eingegangen und in Nr. 10 von „Dos Yiddische Folk44 detailliert ansgewiesen . JC 2323 51 Südafrika. (Adresse: South African Zionist Federation c /o. Mr. B. J. Chaimowitz, Johannesburg, P. O. Box 18.) Vom 1. bis 31. Januar d. Js. eingegangen und in Nr. 63 des „Zionist Record“ detailliert ausgewiesen.JC 1101.86 Türkei. Durch M. Gorodichze, Konstantinopel, eingegangen*. Allgemeine Spenden: Gesammelt auf dem Feste des Brudervereins: Robert Sinai P. 54.—, M. Abramowitz 5.—, B. Goldstein 5.—, Rabinowitz 5.—, Diverse 10.—; ge-

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