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Die Welt · 1914-03-27 · 13 (27.3.1914) · p. 320

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Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
13 (27.3.1914)
Article
Das Ergebnis des Jahres 1913
Date
1914-03-27
Page
320 (sequence 2)
Language
German
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320 diesseelt Nr. 13 gemäß wird ihm der Boden für Haus und Garten, wie erwähnt, nur in Erbpacht gegen einen mäßigen Pachtzins überlassen. Den für das Haus investierten ,Betrag hingegen hat der Bewohner nicht nur zu verzinsen, sondern auch zu amortisieren. Die Höhe der Verzinsung und Amortisation erfolgt nach den bei Verpachtung von Nationalfondsobjekten allgemein üblichen Grundsätzen. Die Tilgungsraten fließen wieder dem Arbeiterheimstättenfonds zwecks Erbauung weiterer neuer Arbeiterhäuser zu. Bei dieser Gelegenheit wollen wir auf die Bedenken zurückkommen, die bei einer unlängst stattgefundenen Landarbeiterkonferenz in Judäa gegen die Errichtung von Arbeiterhäusern durch den Nationalfonds geäußert wurden, ln einer Resolution wurde erklärt, daß es unzulässig sei, Mittel des Nationalfonds für den Bau von Arbeiterhäusem zu verwenden und darauf hingewiesen, daß diese Aufgabe „durch irgendwelche Gesellschaften und Institutionen auf Grundlage eines kommerziellen Kredits erfüllt werden soll." Was den Vorwurf der Unzulässigkeit betrifft, so erledigt er sich durch die oben angeführten Beschlüsse des Kongresses und der Jahreskonferenz, sowie durch die Tatsache, daß der Nationalfonds die Arbeiterhäuser nicht aus seinen allgemeinen Mitteln erbaut, sondern zu diesem Zwecke den Arbeiterheimstättenfonds speziell ins Leben gerufen hat. Die Ansicht hingegen, daß irgendwelche Gesellschaften und Institutionen auf Grundlage eines kommerziellen Kredites Arbeiterhäuser erbauen würden, muß leider noch für lange hinaus als ein frommer Wunsch bezeichnet werden. Bei den jetzigen Arbeits- und Lohn Verhältnissen in Palästina wird sich kaum eine Erwerbsgesellschaft finden, die besitzlosen Arbeiterfamilien langfristige Häuserbaukredite unter erträglichen Bedingungen gewähren würde. Selbst in den vorgeschrittensten Ländern Europas gibt es noch keine derartige Gesellschaft, und diese Aufgabe wird daher als eine gemeinnützige angesehen und von Staat und Gemeinde zu erfüllen gesucht. Die erwähnte Konferenz hat sich auch mit dem Boykott des Arbeiterledigenheimes in Pethach-Tikwah beschäftigt, der von einigen Wirrköpfen gefordert wurde. Diese seltsame Forderung wurde jedoch einstimmig verurteilt. Wir begreifen und würdigen vollkommen das Bestreb.m der Arbeiterschaft'Palästinas, sich von jeglicher Philanthropie fernzuhalten. Wir sind die letzten, die es zulassen würden, daß der Nationalfonds je in das philanthropische Fahrwasser gerate. Nach unserer Auffassung muß der Nationalfonds jeden Versuch, ihn zu einer Wohltätigkeitsanstalt zu degradieren, auf das energischeste zurückweisen. Was der Nationalfonds schafft, muß auf volkswirtschaftlicher Grundlage beruhen und nicht den Einzelnen, sondern der Gesamtheit Vorteil bieten. .Aus diesem Grunde wird der Arbeiterheimstättentonds bei Errichtung von Häusern vor allem das Prinzip der geschlossenen Arbeitersiedlung zur Anwendung bringen. Die Vorteile liegen klar zutage: sie ermöglichen den Ansiedlern, die Kosten für gemeinnützige Zwecke wie Schulen, Wasserleitung usw. zu bestreiten. Noch wichtiger ist aber, daß die Arbeiter sich genossenschaftlich zusammenschließen können, um in den benachbarten Privatkolonien die gemeinsame Bewirtschaftung von Besitzungen zu übernehmen. So übergeben z. B. italienische Großgrundbesitzer ihre Güter mit Vorliebe Genossenschaften von kleinen Bauern, Halbpächtern und Arbeitern der benachbarten Dörfer in Bewirtschaftung, statt sich selbst mit der Administration zu befassen. In der geschlossenen Arbeitersiedlung steht, analog den Gewerkschaften in der Industrie, dem Grund-und Plantagenbesitzer ein Kontrahent gegenüber, der als genossenschaftlicher Unternehmer viel mehr Garantien für ein gedeihliches Zusammenarbeiten bietet, als zerstreute einzelne Arbeiter. So z. B. kann die Arbeiter-Pflanzungsgenossenschaft vom Gan Schmuei, sobald sie eine gewisse Entwicklungsstufe erreicht haben wird, sehr wohl die Bearbeitung von anderen Besitzungen und Grundstücken in Chederah übernehmen, deren Eigentümer nicht in der Kolonie ansässig oder die Bewirtschaftung nicht selbst zu führen in der Lage sind. Ebenso könnten sich z. B. die Ansiedler von Nachlath Jehuda bei Rischon-le-Zion zu einer Genossenschaft zusammenschließen, um Gärten von Rischoner Plantagenbesitzern, gleichviel ob dieselben in der Kolonie oder auswärts ihren Wohnsitz haben, in Pacht und Bewirtschaftung zu nehmen. Ein sehr wichtiger Grundsatz ist ferner, daß der Boden der Arbeitersiedlung" den Arbeitern nicht zum Eigentum überlassen, sondern in "Erbpacht übergeben wird. Das Prinzip der erblichen Pacht bietet dem Ansiedler die Vorteile des Besitzes, ohne die Gemeinschaft und das einzelne Mitglied selbst mit den Nachteilen des Eigentums zu belasten. Der Erbpächter auf Nationalfondsboden hat die Sicherheit, daß seiner Familie und deren Nachkommen dauernd die Früchte seiner Arbeit zugute kommen werden. Da er den Boden nicht als Eigentum erhält, braucht er ihn auch nicht zu amortisieren, wodurch er namentlich in der ersten Zeit wesentlich entlastet wird. Die Anlagen, wie Brunnen, Wasserleitung usw., kann der Nationalfonds, insoweit diese Anlagen seinen Boden ameliorieren und dessen Wert erhöhen, selbst schaffen. Auch diese Ersparnis setzt den Erbpächter gegenüber dem Bodeneigentümer in Vorteil, da ersterer nur einen mäßigen Pachtzins zu zahlen hat, während der Eigentümer alle Ausgaben zu tilgen hat. Dort, wo Kolonisationsgesellschaften bei der Schaffung von Arbeitersiedlungen an dem Prinzip des Privateigentums an Grund und Boden festgehalten haben, sind Folgeerscheinungen zutage getreten, die alle Nachteile dieses Systems kennzeichnen. Um die hohen Amortisationsraten tilgen zu können, mußten sich die Arbeiter in Schulden stürzen. Die Notwendigkeit ziemlich hohe Barzahlungen zu leisten, zwingt sie, ihre Parzellen zu vernachlässigen oder gar ihren Boden zum Spekulationsobjekt zu machen. Diese Zustände wurden bei der dritten judäischen Landarbeiterkonferenz in Benschemen eingehend erörtert und als einziger Ausweg zur Vermeidung dieser Auswüchse die Erbpacht auf Boden des Nationalfonds bezeichnet. Die Schaffung von kleinen Arbeitersiedlungen auf der Grundlage des Eigentums an Boden im Anschluß an die großen Kolonien wird in" letzter Zeit immer eindringlicher als Mittel zur Lösung der Landarbeiterfrage in Palästina empfohlen. Diese Siediungsmethode ist dem Europäer nicht fremd. Hier bildet der Besitzer einer kleinen Bauernparzelle und eines eigenen Häuschens die letzte Hoffnung, den landflüchtigen, weil landlos gewordenen Bauern an die Scholle zu fesseln. Aus diesem Grunde wird mit enormen staatlichen Mitteln das Häuslertum gefördert bzw. sogenannte „Arbeiterstellen" für Landarbeiter geschaffen. Der Großgrundbesitz, insofern er sich nicht wie im Osten Deutschlands damit abfindet, dauernd ausländische fremdnationale Arbeiter heranzuziehen, knüpft an dieses System die Erwartung, die bekannte Leutenot auf dem Lande zu beseitigen und seine Fortexistenz zu sichern. Die Erfahrungen, die mit diesem System gemacht wurden, zeigen indes, daß mit diesem Kompromiß zwischen Großgrundbesitz und Häuslertum beiden auf die Dauer nicht geholfen ist: So wurde z. B. jüngst in der Budgetkommission des preußischen Abgeordnetenhauses bei der Beratung des Etats der Ansiedlungskommission berichtet: Die Ansiedlung von Arbeitern in Gutsbezirken begegne großen Schwierigkeiten, da die Arbeiter namentlich im Winter kaum zu beschäftigen seien. Ferner sei bei den gegenwärtigen Güterpreisen kaum daran zu denken, das in der Nähe der Ansiedlungsdörfer gelegene Gemeindeland in Reserve zu halten, das an die Ansiedler, die ihre Wirtschaft vergrößern wollen, aufgeteilt werden könne. Mit anderen Worten: Der Arbeiter bleibt trotz Häuschen und Parzelle nicht seßhaft, wenn er nicht entweder eine gesicherte dauernde Beschäftigung auf dem Großgut verbürgt erhält oder aber sein eigenes Land so vergrößern kann, daß er auf Gelegenheitsarbeit nicht mehr angewiesen ist. Genau dieselben "Erscheinungen zeigen sich, wenn auch in kleinerem Maßstabe, schon jetzt in Palästina. Die erwähnten Gesellschaften, die kleine Arbeitersiedlungen auf der Grundlage des Eigentums von Boden in der Nähe der großen Kolonien begründeten, sind von dem Gedanken geleitet, den Kolonien, welche zum größten Teil auf nichtjüdischer Arbeit basieren, die notwendigen jüdischen Arbeitskräfte zuzuführen. Gleichzeitig geht ihr Streben auch dahin, dem Arbeiter durch Ueberlassung einer eigenen Parzelle ein Nebeneinkommen zu verschaffen und ihm die Erhaltung einer Familie zu ermöglichen. So lobenswert die Absicht der Vertreter dieses Systems ist, so krankt es auch in Palästina daran, daß die Arbeiter, wie die bisherige Erfahrung zeigt, in den jüdischen Privatkolonien keinen gesicherten Arbeitsmarkt finden, und daß sie deshalb ebenfalls zu der Forderung gelangen, ihre Parzelle so zu vergrößern, daß sie zur Hauptquelle ihres Einkommens wird. Die Klagen über die Geringfügigkeit des den Arbeitersiedlungen zugeteilten Bodens hören daher nicht auf, und sowohl Aschkenasim wie Yemeniten fordern ununterbrochen „mehr Land“. Daß diesem Verlangen nur schwer entsprochen werden kann, erklärt sich aus einer Reihe von ökonomischen Ursachen, die überall wirksam sind. Es ist speziell in Palästina schwer möglich, Land in Reserve zu halten. Die mit * dem Fortschreiten der Kultur steigenden Bodenpreise machen es einem Arbeiter nahezu unmöglich, seinen Besitz zu arrondieren, wozu noch kommt, daß, wie überall, die Vermehrung der Familie eine Parzellenzersplitterung zur Folge haben muß, die den Bauern wieder zum Zwergparzellenbesitzer herab- Trotzdem erscheint es unerläßlich, daß der Arbeiterheimstättenfonds seine Aktion, jedem qualifizierten Arbeiter zur Erlangung von Haus und Garten im Rahmen einer geschlossenen Arbeitersiedlung zu verhelfen, fortsetzt. Die Voraussetzung für den Erfolg dieser Siedlungsmethode ist aber unseres Erachtens diese, daß den Arbeitern in den benachbarten privaten Kolonien ein dauernder Arbeitsplatz gesichert wird. Freilich glauben wir, daß dies nur möglich ist, wenn sich die jüdischen Grund- und Planta^enbesitzer in Palästina dazu ver-

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