Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 18 (1914)
- Issue
- 10 (6.3.1914)
- Article
- Mitteilungen des Hauptbureaus des jüdischen Nationalfonds in Köln
- Date
- 1914-03-06
- Page
- 249 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3315709-3316625-3316635-3352539--59602-3352615- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 10 249 DlEa^ELT Land in Bewirtschaftung zu nehmen. Das würde eine Entlastung der Bodeneigentümer bedeuten und überdies die Bewegungsfreiheit dieser okkupierenden Gruppen erhöhen und es ihnen ermöglichen, nach Erfüllung ihrer Aufgabe an einem Platze neue Ländereien zu erschlichen. Es läßt sich nicht von vornherein bestimmen, wie sich diese Okkupationsgruppen (in Palästina Kwuzoth Kibusch genannt) in der Folge entwickeln werden. Gehört der erworbene Boden dem Nationalfonds oder einer anderen gemeinnützigen Gesellschaft, so haben diese Gruppen die Möglichkeit, auf dem von ihnen okkupierten Boden sich als ländliche Erbpacht- Genossenschaft dauernd niederzulassen. Bei einem Boden, der sich im Privatbesitz befindet, kann die Okkupationsgenossenschaft, wenn sie nicht weiterzieht, in ein ähnliches Arbeits- und Pachtverhältnis zu den Besitzern treten, wie sich dies in Italien auf den Gütern der Großgrundbesitzer herausgebildet hat. ln einem solchen Falle könnte ihnen der Nationalfonds durch die Anlage einer Arbeitersiedlung aus den Mitteln des Arbeiterheimstättenfonds zu Hilfe kommen und ihnen durch ein kleines Anwesen in der Nachbarschaft des Privatbesitzes eine Stütze schaffen. Wie immer sich diese Genossenschaften entwickeln mögen, das eine steht fest, daß der Nationalfonds ihnen gegenüber, wie schon erwähnt, dieselbe Funktion erfüllen kann, wie sie in anderen Ländern vom Staate ausgeübt wird. Arbeitsfähige und bewegliche Okkupationsgenossenschaften sind die wichtigste Voraussetzung für eine Erweiterung des Bodenbesitzes, sowohl des Nationalfonds wie der Privatgesellschaften. Der Genossenschaftsfonds wird sie fördern, da er in letzter Linie durch diese Kwuzoth den Stamm von Erbpächtern heranzieht, die die Verwertung und Besiedlung des Nationalfonds-Bodens ermöglichen werden. Die bisherige Kolonisation hatte die Tendenz, die bestehenden Siedlungen zu erweitern und ihnen neue anzugliedern. So wünschenswert und zweckmäßig die schrittweise Konzentrierung auch sein mag, so dürfen nicht jene großen Gebiete übersehen werden, die, innerhalb der Grenzen des historischen Palästinas liegend, von unabsehbarer Wichtigkeit für die wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit des Landes sind. Sie haben die Vorzüge einer äußerst dünnen Bevölkerung, der Billigkeit des Bodens und der mangelnden Konkurrenz. Vor etwa einem Jahrzehnt konnte durch einen kühnen Vorstoß der Ica in Untergaliläa Fuß gefaßt werden. Auch jenseits des Jordans im Hauran-Gebiete wurden von Baron Rothschild beträchtliche Ländereien erworben. Derartige Landstriche jenseits des Jordans in Gilead, Golan, Hauran usw. nicht nur zu kaufen, sondern auch zu sichern und besiedlungsfähig zu machen, dazu gehört ein Pioniergeist, wie er in den Okkupationsgenossenschaften und in unseren Wächtern glücklicherweise immer mehr zu Tage tritt. Was ihnen bisher fehlt, ist ein finanzieller Rückhalt, der wie gesagt, nur von einer volkswirtschaftlich und national weitausschauenden Institution geboten werden kann. Diesem Ziele soll nunmehr der erweiterte Genossenschaftsfonds dienen, der zu einer ständigen Spendenrubrik in den Nationalfondseingängen werden muß. Russland. (Adresse: Justizrat Dr. M. J. Bodenheimer, Köln, Hansahaus'. Vom 16.—22. Februar d. Js. eingegangen und in Nr. 6 von „Erez Israel“ detailliert ausgewiesen. Ungarn. (Adresse: Sammelstelle des J. N. F., Budapest, Kiraly utca 36). Vom 26. Januar bTs 10. Februar d. Js. eingegangen und in Nr. 4 der „Zsido Szemle" detailliert ausgewiesen Kr. 230.09 — Galizien. (Adresse: Sammelstelle des J. N. F., z. Hd. Dr. H. Zipper, Lemberg, Smolkaplatz 1.) Vom 10.—17. Februar d. Js. eingegangen und in Nr. 3 des ,Jüd. Tagblatts“ (Beilage) detailliert ausgewiesen .Kr. 1480.78 — Sfidslavische Länder. (Adresse: Frau Clara Barmaper-Jacobi, Wien II, Obere Doniustr. 91). Vom 15. bis 30. Januar d. Js eingegangen und in Nr. 4 der „Zidovska Smotra" detailliert ausgewiesen .Kr. 777.80 — Nordamerika. (Adresse: Jewish National Found Bureau kor America, New York, 142/44 Henry Str.) Vom 1.—6. Februar d. Js. eingegangen und in Nr. 6 von „Dos Yiddische Folk“ detailliert ausgewiesen .$ 317.25 --- Südafrika. (Adresse: South African Zionist Federation c /o. Mr. B. J. Chaimowitz, Johannesburg, P. O. Box 18.) Vom 1. bis 31. Dezember 1913 eingegangen und in Nr. 62 des „Zionist Record“ detailliert ausgewiesen.£ 104.5.0. — 2126.70 Argentinien. (Adresse: Comite del Partido Sionista en Argentina, Buenos-Aires. Sarmiento 2086). Vom 1. bis 31. Dezember 1913 eingegangen und in Nr. 22/24 der „Jüd. Hoffnung“ detailliert ausgewiesen .arg. $ 688.17 JC 1225.84 Palästina. Beim Hauptbureau in Köln eingegangen und in Nr. 6 von „Erez Israel“ detailliert ausgewiesen.JC 570.12 Eingegangen beim Hauptbureau des Jüdischen Nationalfonds ln Köln: Allgemeine Spenden: Brzezany (Gal.) durch Dr. Leon Preiß: Dr. Leon Preiß und Frau sowie H. Morgan u. Frau statt Telegramm zur Hochzeit des Herrn Jacob Karp mit Frl. B. Dresdner.Kr. 1.20 -H. 1.— Goldenes Buch: Berlin: zur Eintragung des verdienstvollen Mitkämpfers und Friedensstifters im Kampf um das Technikum, des Herrn J. A. Naiditsch, Moskau. Durch A. Podlischewsky, J. Rosoff, Simon, Dr. Hevmann, Jean Fischer, M. Ussischkin, Dr. Jacobson, Prof. O. Warburg, Pevvsner, Ch. Weizmann, Dr. M. J. Bodenheimer, D. Yellin, Dr. Klee, Stricker, Sch. Lewin, N. Sokolow, S. Kaplansky, L. Motzkin zus... K 239.— Die Gesamtsumme der in dieser Nummer ausgewiesenen Spenden für den Jüdischen Nationalfonds beträgt: M. 9765.79 hiervon entfallen auf: Allgemeine Spenden.M 2717.38 Selbstbesteuerung. 242.47 Sammelbogen.. 9918 Sammelbüchsen. 2196.68 Goldenes Buch.„ 2335.94 Baumspende. „ 1254.44 Landgpende . 87.10 Arbeiterheimstätten. 210.13 N.-F.-Marken.„ 570.21 Telegrammformulare. 52.26 Xein jüdisches ZfCaus ohne Tlationalfondsbüchsef Spenden-Ausweis der Liandessammelstellen JC 2177.28 Jt. 194.42 1251.26 J!L 657.24 JC 1322.93