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Die Welt · 1912-06-07 · 23 (7.6.1912) · page 13

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
23 (7.6.1912)
Date
1912-06-07
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 23 "fc DIEÄELT 607 § 24. An rechtskräftige Urteile des Ehrengerichts sind alle zionistischen Organisationen und Behörden gebunden und zu ihrer Respektierung verpflichtet. § 25. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist durch Beschluß des Plenums des Ehrengerichts möglich, jedoch nur, wenn sich nach Erlaß des Urteils neue Umstände herausgestellt haben, welche geeignet erscheinen, eine andere Entscheidung herbeizuführen. § 26. Das Gericht kann in jeder Lage des Verfahrens anhängige Sachen miteinander verbinden. Widerklagen sind zulässig, soweit es sich um Beleidigungen handelt. § 27. Die Hauptverhandlung ist für Mitglieder der zionistischen Organisation öffentlich. Andere Personen können auf Beschluß des Gerichts nach Anhörung des Angeklagten und des Anklägers zugelassen werden. Die Oeffentlichkeit ist auszuschließen, wenn der Angeklagte es verlangt oder das Gericht in der Oeffentlichkeit die < jc'fahr einer Schädigung von Parteiinteressen gegeben glaubt. Zur Stellung des Antrages auf Ausschluß der Oeffentichkeit ist der Ehrengerichtsanwalt auch in anderen Fällen ti< denen des § 1 Abs. 1 berechtigt. § 28. Dem Vorsitzenden steht die Aufrechterhaltung der Ordiing zu. Personen, welche die Ordnung stören, kann er aus ni Sitzungszimmer hinausweisen. § 29. Weigert sich ein Mitglied der zionistischen Organisation ler einer zionistischen Körperschaft, sich dem Ehrengericht n stellen, so hat das Ehrengericht diese ♦ Tatsache durch Zwischenurteil festzustellen und die Erhebung der Anklage auf Grund dieses Urteils gegen die betreffende Person oder Körperschaft durch den Ehrengerichtsanwalt zu beantragen. Das ursprüngliche Verfahren wird ausgesetzt, bis dieses Zwischenverfahren erledigt ist. Ein einfaches Nichterscheinen oder Nichtantworten auf Verfügungen des Ehrengerichts wird nicht als Weigerung im Sinne dieses Paragraphen aufgefaßt. In solchem Falle wird angenommen, daß der Betreffende keine Erklärungen abgeben will. Weigert sich ein Angehöriger der zionistischen Organisation oder einer zionistischen Körperschaft, dem Spruch oder den Verfügungen des Ehrengerichts Folge zu leisten, so hat das Ehrengericht die Akten zur Erhebung der Anklage dem Ehrengerichtsanwalt zu übergeben. § 30. Die Mitglieder des Ehrengerichts verwalten ihr Amt als Ehrenamt. Die Unkosten des Ehrengerichts bestreitet das Actions- Comite. Von den Parteien werden Gebühren in von dem Ehrengericht festzusetzender Höhe erhoben. Diese Gebühren, ebenso wie der Ersatz für die notwendigen Auslagen des Ehrengerichts sind vorschußweise auf Erfordern des Ehrengerichts zu zahlen. Das Gericht kann seine Tätigkeit von der rechtzeitigen Einzahlung der erforderten Vorschüsse abhängig machen. Das Gericht kann Befreiung von Kosten und Vorschüssen im Einzelfalle beschließen. Die Geldbußen fallen an die Kasse des Ehrengerichts. Dieses hat zum Ablauf seiner Amtsperiode dem Actions- Comite Rechnung zu legen. Der gesamte Kassenbestand ist der zionistischen Organisation zu überweisen. § 31. In jeder Ehrengerichtssache werden hesondere Akten geführt. Die Akten sind zehn Jahre aufzubewahren und sodann zu vernichten. AUS DER BEWEGUNG ^£s^_G o o o o o o 15 o o o o o o o Am Bekanntmach ung Sonnabend, den 6. Juli, um QUhr abends udet in den Räumen der uimobiliengesellschaft „Palästina41 m. b. H., Berlin W15, Sächsische Straße 8, :ie diesjährige ordentliche Gesellschafter-Versammlung;att. Die Tagesordnung lautet: 1. Vorlage des Jahresberichtes nebst Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung für 1911; 2. Genehmigung der Jahresbilanz und Gewinnverteilung; 3. Entlastung der Geschäftsführer und des Verwaltungsrates; 4. Erhöhung des Stammkapitals; 5. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Berlin-Charlottenburg nach Berlin-Wilmersdorf; 6. Geschäftliche Mitteilungen. Immobiliengesellschaft „Palästina" m. b. H. Die Geschäftsführer A. Awadiowitz, R. Lichtheim. Belgien Schekel-Abend der Belgischen Zionistischen Föderation Am Dienstag, den 30. April 1912 veranstaltete die B. Z. F. in Antwerpen, wie alljährlicii, einen Schekel-Abend. Der für diesen Abend angekündigte Vortrag des Herrn Kurt B 1 u m e n f e 1 d , Sekretär des Actions-Coniites aus Berlin, wurde mit einer gewissen Spannung erwartet. Das bewies der fast überfüllte Saal der „Diamantbörse" an diesem Abend. Herr Jean Fischer begrüßte die Versammlung und wies darauf hin, daß die Schekelzahler in Antwerpen nicht in dem Maße zunähmen, wie man es bei der wachsenden jüdischen Bevölkerung in Antwerpen erwarten dürfte, und forderte zu energischerem Sammeln der Schekels auf. Herr Kurt Blumenfeld sprach über „Weltbürgertum und Nationalgemeinschaft". Das Publikum folgten den Ausführungen des Redners mit großer Aufmerksamkeit und belohnte ihn mit reichem Beifall. Nach einer Pause, während welcher Schekel verkauft wurden, sprach Herr Blumenfeld über rein zionistische Fragen und schloß mit einer dringenden Mahnung zu fleißiger Mitarbeit. Am nächsten Abend sprach Herr Blumenfeld im Vereinslokai Beth Zion vor einer großen Anzahl Zionisten über die Tätigkeit des Actions-Comites.

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